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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028362Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028362Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028362Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-10-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 21
- Protokoll6. Sitzung 29
- Protokoll7. Sitzung 35
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 87
- Protokoll11. Sitzung 93
- Protokoll12. Sitzung 127
- Protokoll13. Sitzung 139
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 171
- Protokoll16. Sitzung 185
- Protokoll17. Sitzung 197
- Protokoll18. Sitzung 223
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 283
- Protokoll21. Sitzung 297
- Protokoll22. Sitzung 319
- Protokoll23. Sitzung 345
- Protokoll24. Sitzung 359
- Protokoll25. Sitzung 401
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 447
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 517
- Protokoll30. Sitzung 529
- Protokoll31. Sitzung 533
- Protokoll32. Sitzung 541
- Protokoll33. Sitzung 553
- Protokoll34. Sitzung 559
- Protokoll35. Sitzung 573
- Protokoll37. Sitzung 585
- Protokoll36. Sitzung 581
- Protokoll38. Sitzung 591
- Protokoll39. Sitzung 619
- Protokoll40. Sitzung 623
- Protokoll41. Sitzung 629
- Protokoll42. Sitzung 637
- Protokoll43. Sitzung 645
- Protokoll44. Sitzung 657
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 697
- Protokoll47. Sitzung 707
- Protokoll48. Sitzung 717
- Protokoll49. Sitzung 729
- Protokoll50. Sitzung 739
- Protokoll51. Sitzung 761
- Protokoll52. Sitzung 781
- Protokoll53. Sitzung 805
- Protokoll54. Sitzung 831
- Protokoll55. Sitzung 837
- Protokoll56. Sitzung 859
- Protokoll57. Sitzung 875
- BandBand 1915/1917 -
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(PrSfidcnt.) (^1 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die weitere Hinausschiebung der Gemeindewahlen. Präsident: Ist gedruckt und verteilt worden und kommt auf eine Tagesordnung. (Nr. 679.) Desgleichen zu dem mittels Königlichen Dekrets Nr. 32 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Wahl von stellvertretenden Mitgliedern der Kreis- ausschüsse. Präsident: Hier gilt dasselbe. (Nr. 680.) Desgleichen zu dem mittels Königlichen Dekrets Nr. 33 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Hinausschiebung der Wahlen zu den Bezirksversamm lungen. Präsident: Auch hier gilt dasselbe Wir kommen zum zweiten Punkte der Tagesord nung: Bericht der Zwischendepntation über die mittels Königlichen Dekrets Nr. 23 vorgelegte Denkschrist über die Einleitung nnd den künf tigen Ausbau einer staatlichen Elektrizitäts versorgung und über die hierzu eiugegaugenen Petitionen. (Drucksachen Nr. 248 und 251.) (S. M. II. K. Nr. 46 S. 1399 flge. u. Nr. 56 S. 1763 flge.) Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Sekretär Domherr vr. v. Hübel. M Berichterstatter Sekretär Domherr Di. v. Hübel: Das Königliche Dekret, über das zu be richten ich die Ehre habe, lautet: (Verlesung des Dekrets.) Meine hochgeehrten Herren! Der Bericht Ihrer Zwischendeputation liegt Ihnen schriftlich vor, und ich kann mich in der Hauptsache auf das beziehen, was in der Drucksache Nr. 249 auSgeführt worden ist. Sie er sehen aus diesen Ausführungen, daß die Deputation un umwunden das Bedürfnis anerkannt hat, die Strom versorgung Sachsens zusammenzufassen und zu verein heitlichen. Sie erhofft von dieser Zusammenfassung eine Verbilligung der Strompreise, und sie erblickt in dieser Verbilligung ein wertvolles Mittel zur Förderung der wirtschaftlichen Lage unseres Landes. Über das wirt schaftliche Ziel herrscht somit völlige Übereinstimmung in den Ansichten der Königlichen Staatsregierung, der Zweiten Kammer und Ihrer Zwischendeputation. Meine Herren! Sie ersehen nun weiter aus der Denkschrift der Königlichen Staatsregierung, wie diese die Zusammenfassung der Stromversorgung in Angriff nehmen will. Sie plant den Ankauf des Kraftwerkes Hirschfelde, und sie will, von hier aus beginnend, nach und nach das ganze Land mit elektrischem Strom versorgen. Für den Ankauf des Kraftwerkes Hirschfelde und für den be ginnenden Ausbau eines Landesunternehmens zur Strom- (0) Versorgung erbittet die Königliche Staatsregierung die Ermächtigung, 20 Millionen Mark außerhalb deS Etats auszugeben. Die Zweite Kammer hat diese Ermächtigung bereits erteilt. Vorher hat sie aber mit der Königlichen Staatsregierung eine sehr wertvolle Verbesserung des Kaufvertrages über das Kraftwerk Hirschfelde vereinbart. Das Kraftwerk, das nach dem ersten Vertragsentwürfe allein erworben werden sollte, soll nunmehr mit dem größten Teil seines Leitungsnetzes gekauft werden. Die Zwischendeputation konnte nur mit großer Genugtuung den Erfolg dieser Arbeit der jenseitigen Zwischendeputation begrüßen und der Vertragsänderung zustimmen. Die Zweite Kammer hat aber weiter bei Erteilung der Ermächtigung mit der Königlichen Staatsregierung noch die sogenannten Richtlinien vereinbart, nach deren Plan die Stromversorgung des ganzen Landes durch geführt werden soll. Ermächtigung und Richtlinien, das sind die beiden Stichworte, nach denen sich die Verhandlungen Ihrer Zwischendeputation zu gruppieren hatten. DaS Ergebnis dieser Verhandlungen kommt in unseren Anträgen zum Ausdruck, und scheinbar weicht das Ergebnis weit von den Beschlüssen ab, die von der Zweiten Kammer gefaßt worden sind. Schon der Betrag, zu dessen Ausgabe die Königliche StaatSregierung ermächtigt werden soll, ist von uns um 6 Millionen, nämlich von 20 auf 14 Millionen Mark herabgesetzt worden. Mit allem Nachdruck muß ich aber betonen, daß hier nicht die Absicht vorgelegen hat, das Vorgehen der Königlichen Staatsregierung zu hemmen. Die im Bericht erwähnten etatrechtlichen Be denken haben unS zu dieser Herabsetzung veranlaßt in Verbindung mit der Tatsache, daß nach unserer bis herigen Meinung ein höherer Betrag als 14 Millionen Mark bei der kurzen Zeitspanne, die bis zur erneuten Einberufung der Stände verstreichen wird, von der Königlichen Staatsregierung für die in Frage kommenden Zwecke gar nicht ausgegeben werden kann. Ihre Zwischen deputation steht auf dem Standpunkt, daß eine Ermäch tigung wie die hier beantragte ein Notbehelf ist, von dem man nur in ganz besonderen Fällen und nur im Rahmen des dringendsten Bedarfes Gebrauch machen sollte, weil eine solche Ermächtigung der späteren ver fassungsmäßigen Bewilligung doch bis zu einem gewissen Grade vorgreist. Besteht also die Aussicht, daß eine formelle Bewilligung rechtzeitig erteilt werden kann, so hat nach Ansicht der Zwischendeputation die Ermächtigung zu unterbleiben, es muß dann vielmehr die Bewilligung nach den Vorschriften der Verfassung und des Staats haushaltsgesetzes erfolgen, ohne daß eine solche Ermäch-
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