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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028362Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028362Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028362Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-10-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 21
- Protokoll6. Sitzung 29
- Protokoll7. Sitzung 35
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 87
- Protokoll11. Sitzung 93
- Protokoll12. Sitzung 127
- Protokoll13. Sitzung 139
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 171
- Protokoll16. Sitzung 185
- Protokoll17. Sitzung 197
- Protokoll18. Sitzung 223
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 283
- Protokoll21. Sitzung 297
- Protokoll22. Sitzung 319
- Protokoll23. Sitzung 345
- Protokoll24. Sitzung 359
- Protokoll25. Sitzung 401
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 447
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 517
- Protokoll30. Sitzung 529
- Protokoll31. Sitzung 533
- Protokoll32. Sitzung 541
- Protokoll33. Sitzung 553
- Protokoll34. Sitzung 559
- Protokoll35. Sitzung 573
- Protokoll37. Sitzung 585
- Protokoll36. Sitzung 581
- Protokoll38. Sitzung 591
- Protokoll39. Sitzung 619
- Protokoll40. Sitzung 623
- Protokoll41. Sitzung 629
- Protokoll42. Sitzung 637
- Protokoll43. Sitzung 645
- Protokoll44. Sitzung 657
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 697
- Protokoll47. Sitzung 707
- Protokoll48. Sitzung 717
- Protokoll49. Sitzung 729
- Protokoll50. Sitzung 739
- Protokoll51. Sitzung 761
- Protokoll52. Sitzung 781
- Protokoll53. Sitzung 805
- Protokoll54. Sitzung 831
- Protokoll55. Sitzung 837
- Protokoll56. Sitzung 859
- Protokoll57. Sitzung 875
- BandBand 1915/1917 -
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556 I. K. 33. Sitzung, am 23. Oktober 1916 (Berichterstatter Oberbürgermeister vr. Sturm.) (ü) und daß die Hinausschiebung nur bis zum Schlüsse des dritten Kalenderjahrs erfolgen darf. Auch hiermit kann man sich einverstanden erklären. Ich beantrage daher die Annahme der sämtlichen von der Deputation gestellten Anträge mit der von Herrn Oberbürgermeister Keil beantragten Abänderung. Präsident: Wünscht jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Es ist zunächst abzustimmen über den Antrag des Herrn Oberbürgermeisters Keil. Er lautet: „Ich beantrage, die Kammer wolle beschließen: im Anträge Nr. 252 unter 3 an Stelle der Worte „die eingezogenen" zu setzen die Worte „jeden dieser"." Wird dieser Antrag genehmigt? Einstimmig. Ich habe ferner zu fragen, ob die Kammer die Anträge ihrer Deputation in Drucksache Nr. 252 mit der eben beschlossenen Änderung genehmigt. Einstimmig. Wünscht die Königliche Staatsregierung namentliche Abstimmung? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zum nächsten Punkte der Tagesordnung: M 3. Antrag znm mündlichen Berichte der ersten Deputation zu dem mittels Königliche» Dekrets Nr. 32 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Wahl von stellvertretenden Mitglie dern der Kreisausfchüsie. (Drucksache Nr. 253.) Das Wort hat derselbe Herr Berichterstatter. Berichterstatter Oberbürgermeister vr. Sturm: Das Allerhöchste Dekret lautet: (Verlesung des Dekrets.) In verschiedenen Fällen ist es in der letzten Zeit in folge Verhinderung der Kreisausschußmitglieder durch den Heeresdienst oder starke Berufsarbeit infolge des Krieges nicht möglich gewesen, die Beschlußfähigkeit der Kreisausschüsse herbeizuführen. Infolgedessen schlägt der Gesetzentwurf die Wahl von Stellvertretern vor. Nun bestehen Verschiedenheiten in den einzelnen Regierungs bezirken insofern, als in den Regierungsbezirken Dresden, Leipzig und Zwickau jeder Wahlkörper nur ein Mitglied, in den Regierungsbezirken Chemnitz und Bautzen ein Teil der Wahlkörper ein, ein anderer Teil zwei zu wählen hat. Er sollen nun auch für die zwei Mitglieder zwei Stell vertreter gewählt werden, und dem Kreishauptmann soll er überlassen bleiben, welchen Stellvertreter er im einzelnen Falle einberufen will. Die Dauer der Gesetzes soll beschränkt sein. Es soll (H drei Jahre nach Schluß des Kalenderjahres, in dem zu folge Kaiserlicher Verordnung der Kriegszustand als beendet anzusehen ist, außer Kraft treten. In der Deputation wurden von einer Seite Beden ken dagegen erhoben, daß in den Fällen, in denen zwei Stellvertreter gewählt sind, die Wahl des Einzuberufen den dem Kreishauptmann überlassen bleibt. Von seiten der Königlichen Staatsregierung wurde der Vorschlag da mit begründet, daß der Kreishauptmann die Möglichkeit haben solle, den am leichtesten zu Erreichenden einzuberu fen. Da die Geltungsdauer des Gesetzes auf kurze Zeit beschränkt ist, hat die Deputation von der Stellung eines Abänderungsantrages abgesehen. In ihrem Namen bean trage ich die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Präsident: Wünscht jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Genehmigt die Kammer den Antrag der De putation? Einstimmig. Wünscht die Königliche Staatsregierung namentliche Abstimmung? — Sie verzichtet. Punkt 4 der Tagesordnung: Antrag zum münd lichen Berichte der ersten Deputation zu dem mittels Königlichen Dekrets Nr. 33 vorgelegten 0» Entwurf eines Gesetzes über die Hinaus- fchiebung der Wahlen zu den Bezirksverfamm- lnngen. (Druckfache Nr. 254.) Das Wort hat derselbe Herr Berichterstatter. Berichterstatter Oberbürgermeister vr. Sturm: Das Allerhöchste Dekret lautet: (Verlesung des Dekrets.) Der Gesetzentwurf bestimmt, daß die Wahlen zu den Bezirksversammlungen vor dem 31. Dezember 1917 nicht stattfinden und die Amtszeit der gegenwärtigen Mit glieder der Bezirksversammlung um ein Jahr verlängert wird. Die Bezirksversammlungen werden zu ein Drittel durch Vertreter der Höchstbesteuerten, zu zwei Dritteln durch Abgeordnete der Städte und Landgemeinden ge bildet. Ende 1916 haben in fast allen AmtShauptmann- schaften Neuwahlen stattzufinden. Die Regierung hält die Verschiebung der Wahlen sür notwendig, da eine große Zahl von Höchstbesteuerten an der Ausübung des Wahlrechtes verhindert ist und die Aufstellung der Wähler listen den Gemeinden bei dem herrschenden Beamtenmangel Schwierigkeiten bereiten würde. Die Wahl der Gemeinde-
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