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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028362Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028362Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028362Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-11-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 21
- Protokoll6. Sitzung 29
- Protokoll7. Sitzung 35
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 87
- Protokoll11. Sitzung 93
- Protokoll12. Sitzung 127
- Protokoll13. Sitzung 139
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 171
- Protokoll16. Sitzung 185
- Protokoll17. Sitzung 197
- Protokoll18. Sitzung 223
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 283
- Protokoll21. Sitzung 297
- Protokoll22. Sitzung 319
- Protokoll23. Sitzung 345
- Protokoll24. Sitzung 359
- Protokoll25. Sitzung 401
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 447
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 517
- Protokoll30. Sitzung 529
- Protokoll31. Sitzung 533
- Protokoll32. Sitzung 541
- Protokoll33. Sitzung 553
- Protokoll34. Sitzung 559
- Protokoll35. Sitzung 573
- Protokoll37. Sitzung 585
- Protokoll36. Sitzung 581
- Protokoll38. Sitzung 591
- Protokoll39. Sitzung 619
- Protokoll40. Sitzung 623
- Protokoll41. Sitzung 629
- Protokoll42. Sitzung 637
- Protokoll43. Sitzung 645
- Protokoll44. Sitzung 657
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 697
- Protokoll47. Sitzung 707
- Protokoll48. Sitzung 717
- Protokoll49. Sitzung 729
- Protokoll50. Sitzung 739
- Protokoll51. Sitzung 761
- Protokoll52. Sitzung 781
- Protokoll53. Sitzung 805
- Protokoll54. Sitzung 831
- Protokoll55. Sitzung 837
- Protokoll56. Sitzung 859
- Protokoll57. Sitzung 875
- BandBand 1915/1917 -
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(Staatsmtntster v. Seydewitz.) (L) noch für die dermalige Landtagstagung in allen Einzel heiten fertigzustellen. Unter solchen Umständen mußte die Regierung natürlich, um noch weitere vielleicht unersetzliche Verluste zu verhüten, auch vorbeugende Maßregeln, etwa ein Sperrgesetz für Kohlenveräußerungen und Kohlenabbau, in den Kreis ihrer Erwägungen ziehen. Da aber eine solche Maßregel, wie zuzugeben ist, ebenfalls einen immer hin fühlbaren Eingriff in bestehende Verhältnisse bedeutet, mußte die Regierung pflichtgemäß auch diese Frage vor Einbringung eines entsprechenden Gesetzes noch nach allen Seiten hin prüfen. Während nun diese Prüfungen und Erörterungen noch schwebten, wurden die Klagen über unerträgliche Mißstände im Kohlenfelderhandel immer dringlicher, und als diese Klagen in einem von sämtlichen Parteien der Zweiten Kammer ausgehenden Anträge an die Regierung gebracht wurden, einem Anträge, aus dem die Regierung ein von der großen Mehrheit der Bevölkerung empfundenes, unaufschiebbar gewordenes Bedürfnis nach sofortiger Ab hilfe entnehmen mußte, da glaubte sie allerdings, nicht länger säumen zu dürfen und nunmehr unter den so ge gebenen Verhältnissen dem Landtage alsbald ein vor läufiges Sperrgesetz vorlegen zu müssen. Man, wird also daraus, daß die Regierung einmal den Gegenstand nach allen Seiten hin gründlich erwog, M und sodann daraus, daß sie angesichts einer unzweideutigen Feststellung der Überzeugung der Mehrheit der Bevölkerung den Entwurf ungeachtet der ungünstigen äußeren parla mentarischen Geschäftslage noch einbrachte, keinen begrün deten Vorwurf erheben und noch weniger einen gerecht fertigten Einwand gegen die Regierungsvorlage herleiten können. Die Einbringung der Vorlage war aber um so mehr angezeigt, als anzunehmcn war, daß nach Bekanntwerden des Antrages Hofmann und Genossen in der Zweiten Kammer die im Gange befindliche Spekulationstätigkeit zunächst sogar sich noch steigern würde. Im weiteren hat der Herr Vorredner sich über die Interessen des Steinkohlenbergbaues verbreitet und ge meint, daß an den Steinkohlenfeldern der Staat über haupt kein Jnteresfe habe, da diese ohnehin schon in fester Hand seien. Das trifft doch wohl nicht ganz zu. Der Staat hat ein großes Interesse auch an den noch frei liegenden Feldern, unter denen Steinkohlen vermutet werden. Der Staat hat, wie dem Herrn Vorredner vielleicht bekannt fein wird, bereits eine Anzahl solcher Felder erworben, und er geht damit um, unter Aufwendung erheblicher Kosten feststellen zu lassen, ob und welche Kohlenschätze auf diesen Parzellen enthalten sind. Es ist für unser Land sehr wichtig, wenn ermittelt wird, ob außer den bereits jetzt im Abbau begriffenen Stein-10) kohlenfeldern noch andere Felder im Lande befindlich sind, aus denen man Steinkohlen — bekanntlich die wertvollsten Koh en des Landes — gewinnen kann. Der Staat hat somit tatsächlich ein großes Interesse daran, daß auch derHandel mit steinkohlenführenden Feldern in gewissen Grenzen gehalten wird und es dem Staate möglich bleibt, seine Hand auf diese Felder zu legen. Wenn aber ein Bedürfnis dazu eintreten sollte, daß der Betrieb der bereits jetzt im Gange befindlichen Stein kohlenwerke erweitert werden möchte, und wenn der Wort laut des Gesetzes dem entgegenstehen sollte, so ist eben durch den Zusatz, den Ihre Deputation Ihnen in 8 4 Abs. 2 des Gesetzentwurfs vorschlägt, auch hier Abhilfe möglich. Wenn öffentliche Interessen vorliegen, so wird in dringenden Fällen die Regierung nicht Anstand nehmen, auf Grund der erteilten Ermächtigung hier Aus nahmen zu gestatten. Weiter hat der Herr Kammerherr Sahrer v. Sahr (Ehrenberg) darauf hingewiesen, daß es gegenüber der Verfassungsurkunde bedenklich sei, den seither zur Ver fügung über das Kohlenunterirdische eines Grundstückes Berechtigten ihre Verfügungsfreiheit einzuschränken. Er befürchtet also wohl, daß weitere Eingriffe des Gesetz gebers folgen würden. Nun zunächst wird die Frage eines dauernden Eingriffes in bestehende Rechte, auf die der Herr Kammerherr besonders Bezug nahm, überhaupt erst dann abschließend zu behandeln und zu entscheiden sein, wenn wir uns mit der Gesetzesvorlage darüber zu beschäftigen haben werden, wem künftig für ein Grund stück das Recht, die Kohle aufzusuchen und zu gewinnen, zustehen soll. Mit solchen dauernden Eingriffen befaßt sich die Ihnen zugegangene Vorlage des Dekretes Nr. 35 gar nicht. Sie betrifft nur vorläufige Anordnungen und kann daher auch keine Entschädigungen zugestehen. Gleichwohl kann ich in diesem Augenblicke die erwähnten Anführungen des Herrn Kammerherrn nicht ganz uner widert lassen. Vor allen Dingen liegt mir daran, die Schatten, die etwa in diesem Hohen Hause durch die bezeichneten Aus führungen auf unsere gemeinsamen Bestrebungen fallen könnten, von vornherein ein für allemal zu zerstreuen. Bei den künftigen gesetzgeberischen Maßnahmen, mit denen sich die Regierung und die Stände auf dem vor liegenden Gebiete voraussichtlich beschäftigen werden, handelt eS sich gar nicht um Rechtsverhältnisse, die man gemein hin unter dem Begriff des Grundeigentums versteht. Der Gegenstand, mit dem wir hier befaßt sind, sind die Bergwerksmineralien, also Naturschätze, die sich aller dings im Grundstücke befinden, für die aber jetzt und 103*
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