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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028362Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028362Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028362Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 21
- Protokoll6. Sitzung 29
- Protokoll7. Sitzung 35
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 87
- Protokoll11. Sitzung 93
- Protokoll12. Sitzung 127
- Protokoll13. Sitzung 139
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 171
- Protokoll16. Sitzung 185
- Protokoll17. Sitzung 197
- Protokoll18. Sitzung 223
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 283
- Protokoll21. Sitzung 297
- Protokoll22. Sitzung 319
- Protokoll23. Sitzung 345
- Protokoll24. Sitzung 359
- Protokoll25. Sitzung 401
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 447
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 517
- Protokoll30. Sitzung 529
- Protokoll31. Sitzung 533
- Protokoll32. Sitzung 541
- Protokoll33. Sitzung 553
- Protokoll34. Sitzung 559
- Protokoll35. Sitzung 573
- Protokoll37. Sitzung 585
- Protokoll36. Sitzung 581
- Protokoll38. Sitzung 591
- Protokoll39. Sitzung 619
- Protokoll40. Sitzung 623
- Protokoll41. Sitzung 629
- Protokoll42. Sitzung 637
- Protokoll43. Sitzung 645
- Protokoll44. Sitzung 657
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 697
- Protokoll47. Sitzung 707
- Protokoll48. Sitzung 717
- Protokoll49. Sitzung 729
- Protokoll50. Sitzung 739
- Protokoll51. Sitzung 761
- Protokoll52. Sitzung 781
- Protokoll53. Sitzung 805
- Protokoll54. Sitzung 831
- Protokoll55. Sitzung 837
- Protokoll56. Sitzung 859
- Protokoll57. Sitzung 875
- BandBand 1915/1917 -
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I. K. 48. Sitzung, am 30. August 1917 719 (Berichterstatter Oberbürgermeister Lehmann.) (^) soll noch, um den organischen Zusammenhang zwischen 88 10 und 10 a festzustellen, das Wörtchen , jedoch" ein gefügt werden. Der Eingang deS 8 10a soll dement sprechend folgende Fassung haben: „Die Ortspolizeibehörde des Bestattungsortes soll jedoch die nachträgliche Feuerbestattung schon beerdigter Leichen gestatten und kann von der Vorlegung usw." Es ist also, meine sehr verehrten Herrn, die Änderung, die die Zweite Kammer gegenüber unseren Beschlüssen vorgenommen hat, nicht sowohl eine sachliche, als viel mehr eine textliche Abweichung von unseren Beschlüssen: sie ist aber, wie ohne weiteres zuzugeben ist, eine Ver besserung des Gesetzeswortlautes in dem auch von uns gewollten Sinne, und man kann ihr deshalb, zumal auch die Königliche Staatsregierung ihr Einverständnis damit erklärt hat, ohne weiteres zustimmen. In der Zweiten Kammer war bei Beratung dieses Gesetzentwurfes sodann auch gerügt worden, daß die Erste Kammer sich angeblich vorzeitig vertagt habe und daß dadurch eine rechtzeitige Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes vereitelt worden wäre. Daß dieser Vor wurf ganz allgemein nicht begründet war, das hat Seine Exzellenz, unser Herr Präsident, zu Beginn der vorletzten Sitzung schon festgestellt. Im vorliegenden Falle ins besondere aber ist der Vorwurf auch sachlich unhaltbar. 10) Denn nach einer Verordnung der zuständigen Militär stellen, die unter Nr. 441 auf Seite 65 des Armeeverord nungsblattes abgedruckt ist, ist die Ausgrabung und Über führung der Leichen der im Feindeslande bereits beerdigten Kriegsteilnehmer nach der Heimat in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September überhaupt verboten; eS hätte deshalb also auch eine frühere Verabschiedung deS vor liegenden Entwurfes den gefallenen Kriegsteilnehmern be ziehentlich deren Angehörigen nicht eine schnellere Er füllung ihrer Wünsche bringen können, ebensowenig wie jetzt die spätere Verabschiedung des Gesetzes eine Schä digung oder Verzögerung gibt. Der Vollständigkeit halber will ich noch anfügen, daß bei der Beratung und Aussprache in der Zweiten Kammer von mehreren Seiten auch im Anschlusse an den Antrag Döhler aus dem Jahre 1911 verschiedene Wünsche über weitere Abänderungeu des Feuerbestattungsgesetzes vorge bracht worden sind, Wünsche, die Erleichterungen der Feuerbestattung nicht nur für Militärpersonen, sondern ganz allgemein erstreben und die insbesondere auf eine Milderung der formellen Voraussetzungen für die Feuer bestattung gerichtet sind; und es ist dabei auch der Er wartung Ausdruck gegeben worden, daß die Königliche StaatSregierung bereits dem nächsten Landtage einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werde. Und zum Schluffe nur noch eine kurze persönliche (0) Bemerkung. Bei der Beratung in der Zweiten Kammer hat der Herr Landtagsabgeordnete Heldt sich darüber er regt, daß ich den vorliegenden Gesetzentwurf bei Ihnen mit den Worten eingeführt hatte: , Er bringe die Ein lösung eines Teiles der Dankesschuld, die wir unseren Volksgenossen im Felde gegenüber haben", und er hat mich deshalb einer weitgehenden Weltfremdheit zeihen zu müssen geglaubt. Ich weiß nicht, weshalb dem Herrn Abgeordneten Heldt das harmlose Wort „Dank" so zuwider ist. Dankbarkeit ist doch nicht gerade eine der schlechtesten Eigenschaften der Menschen und hat bisher noch niemand geschändet. Sein Angriff geht aber auch, wie das auch der Herr Berichterstatter der Zweiten Kammer, freund licherweise mich in Schutz nehmend, schon dargetan hat, vollständig fehl. Denn wenn der Herr Abgeordnete Heldt einmal meine Äußerungen zerpflücken wollte, so hätte er, statt an der Vorsilbe „Dank" Anstoß zu nehmen, mit gleichem und besserem Rechte die Hauptsilbe des von mir gebrauchten Wortes „Schuld" hervorheben können, und er hätte weiter finden müssen, daß ich gleich anschließend daran ausdrücklich Wetter gesagt hatte: Es solle den Kriegsteilnehmern ihr Recht, eine ihrem Wunsche und Willen entsprechende Bestattung in der Heimat erfahren zu können, gesichert werden. Würde er so ganz objektiv und sachgemäß vorgegangen sein, dann würde er ge-(v) funden haben, daß meine Äußerungen, die Sache vom Standpunkte unserer Feldgrauen aus betrachtet, sich in den Bahnen ganz derselben Rechtsanschauungen bewegten, die er in seiner Aussprache vertreten hat. Da gegen stehe ich auch heute noch auf dem Standpunkte, daß wir, die Daheimgebliebenen, allen unseren Volks genossen im Felde draußen, die die schwersten Opfer und Entbehrungen an Leben und Gut auf sich nehmen, die tagtäglich Blut und Leben für die Erhaltung unseres Vaterlandes preisgeben müssen, allerdings den aller größten Dank zu beweisen haben. Und ein, wenn viel leicht auch bescheidener Beweis der Dankbarkeit unserer seits ist eS nach meiner Auffassung auch mit, wenn wir unseren kämpfenden VokSgenosfen gern und freudigen Herzens mit dazu verhelfen, daß sie zu ihrem Rechte kommen und ihnen die Hindernisse, die das Gesetz bisher noch der Erfüllung ihrer nach unserer Ansicht berech tigten Ansprüche entgegenstellt, aus dem Wege räumen helfen. Zur Sache selbst bitte ich Sie im Namen Ihrer ersten Deputation, dem Ihnen gedruckt vorliegenden Vorschläge Ihre Zustimmung zu geben. Präsident: Wünscht jemand das Wort? 122*
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