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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028362Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028362Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028362Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-10-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 21
- Protokoll6. Sitzung 29
- Protokoll7. Sitzung 35
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 87
- Protokoll11. Sitzung 93
- Protokoll12. Sitzung 127
- Protokoll13. Sitzung 139
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 171
- Protokoll16. Sitzung 185
- Protokoll17. Sitzung 197
- Protokoll18. Sitzung 223
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 283
- Protokoll21. Sitzung 297
- Protokoll22. Sitzung 319
- Protokoll23. Sitzung 345
- Protokoll24. Sitzung 359
- Protokoll25. Sitzung 401
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 447
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 517
- Protokoll30. Sitzung 529
- Protokoll31. Sitzung 533
- Protokoll32. Sitzung 541
- Protokoll33. Sitzung 553
- Protokoll34. Sitzung 559
- Protokoll35. Sitzung 573
- Protokoll37. Sitzung 585
- Protokoll36. Sitzung 581
- Protokoll38. Sitzung 591
- Protokoll39. Sitzung 619
- Protokoll40. Sitzung 623
- Protokoll41. Sitzung 629
- Protokoll42. Sitzung 637
- Protokoll43. Sitzung 645
- Protokoll44. Sitzung 657
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 697
- Protokoll47. Sitzung 707
- Protokoll48. Sitzung 717
- Protokoll49. Sitzung 729
- Protokoll50. Sitzung 739
- Protokoll51. Sitzung 761
- Protokoll52. Sitzung 781
- Protokoll53. Sitzung 805
- Protokoll54. Sitzung 831
- Protokoll55. Sitzung 837
- Protokoll56. Sitzung 859
- Protokoll57. Sitzung 875
- BandBand 1915/1917 -
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I. K. 55. Sitzung, am 12. Oktvber 1917 841 (Berichterstatter Oberbürgermeister vr. Ay.) (L) Dieses Ersuchen will im großen und ganzen das gleiche erreichen, was die sächsische Bauvereinsbank in Dresden mit Punkt 2 ihrer Petition erstrebt, denn diese hatte ge beten, die Regierung unter Bezugnahme auf die von der Bauvereinsbank in Dresden im Auftrage des Verbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen im Königreich Sach sen beim Königlichen Ministerium der Innern eingereichte Denkschrift vom November 1916/Februar 1917 zu ersuchen, den Ständen baldigst eine Vorlage zu unter breiten, durch die dem gemeinnützigen Kleinwohnungsbau die erforderlichen erststelligen Hypotheken zu angemessenen Zinssätzen gesichert werden. Wir haben zu diesem Pe titum bei der ersten Beratung überhaupt nicht Stellung genommen, da es sich nicht auf den Gesetzentwurf erstreckt. Nachdem aber ein Beschluß der Zweiten Kammer vorliegt, der ein ähnliches Ziel erstrebt, wird auch die Erste Kammer darüber Entschließung fassen müssen. Die Kö nigliche Staatsregierung hat in der Zweiten Kammer hier zu erklärt, sie wolle nicht bestreiten, daß in der dem Kriege unmittelbar folgenden Zeit auch erste Hypotheken mit großen Schwierigkeiten zu beschaffen sein würden. Es ließe sich aber nicht übersehen, ob diese Schwierigkeiten von längerer oder kürzerer Dauer sein würden, und es sei des halb fraglich, ob unter diesen Umständen weitgehende Gründungen für Beschaffung erster Hypotheken in Aus- (W sicht zu nehmen seien. Einer staatlichen Hilfe mit Mitteln der Allgemeinheit seien in Rücksicht auf das Privatunter nehmertum und den eingesessenen Hausbesitz feste Grenzen gezogen. Sie lasse sich nur da verantworten, wo wirk lich ein dringendes und dauerndes, auf andere Weise nicht zu befriedigendes Bedürfnis die Staatshilfe zur gebiete rischen Notwendigkeit mache. Hierfür sei nach Ansicht der Regierung rücksichtlich der ersten Hypotheken der zwingende Nachweis noch nicht erbracht. Die Regierung könne es nur begrüßen, wenn sie nicht von vornherein auf einen bestimmten Weg festgelegt werde, sondern nur im allge meinen ersucht werden solle, Vorkehrungen zur Beschaffung erster Hypotheken zu treffen, wobei es ihr noch erwünschter gewesen wäre, wenn die Worte „auf der Grundlage der Gemeinnützigkeit" gestrichen worden wären, um ihren Er wägungen ganz freien Spielraum zu lassen. Die Regierung werde jedenfalls der Frage des Bedürfnisses zur Beschaffung erster Hypotheken weiter ihre Aufmerksamkeit schenken und, falls diese Frage zu bejahen sei, sich der Prüfung nicht entziehen, ob und wie sie unter tunlichster Ausgleichung der auch hier sich vielfach widerstreitenden Interessen zu lösen sein würde. Angesichts dieser etwas unbestimmten Regierungs erklärung gingen die Meinungen in der Deputation, deren Sitzung die Herren Ministerialdirektoren Wirklicher Geheimer Nat vr. Schröder, Exzellenz, und Geheimer (0) Rat vr. Koch sowie Herr Geheimer Finanzrat vr. Hedrich als Vertreter der Königlichen Staatsregierung und die Herren Kammermitglieder Prinz zur Lippe, Wirklicher Geheimer Rat Exzellenz vr. Mehnert und Oberbürger meister Blüher als Gäste beiwohnten, zunächst ziemlich weit auseinander. Man einigte sich aber schließlich dahin: Es ist wahrscheinlich, daß nach dem Kriege eine große Geldknappheit und lokal auch Wohnungsmangel eintreten werden. Der WohnungSmangel wird sich aber voraus sichtlich auf die großen Industriezentren beschränken. Ein starkes Bedürfnis an ersten Hypotheken zu Wohnungs bauzwecken wird daher vermutlich auch nur in solchen Orten hervortreten, wenn auch allzu üppig Neubauten schon wegen der bedeutend gestiegenen Baukosten nicht ins Kraut schießen werden. Auf dem platten Lande sind bisher immer Gelder für erste Hypotheken vorhanden ge wesen, und zwar zu Bedingungen, um welche die Städte den landwirtschaftlichen Grundbesitz beneiden. Hier wird sich voraussichtlich auch in Zukunft kein Mangel an ersten Hypotheken zeigen. In den kleinen und mittleren Städten werden vermutlich deren Sparkassen das Bedürfnis ganz oder zum Teil decken können. Soweit deren Mittel nicht ausreichen, können sich diese Städte Gelder durch die Kreditbriefanstalt sächsischer Gemeinden für erste und zweite Hypotheken beschaffen. Auch hat das größte M) landwirtschaftliche Kreditinstitut unmittelbar vor Kriegs ausbruch beschlossen, den städtischen Grundbesitz in gleicher Weise wie den ländlichen, insbesondere auch zu Wohnungs bauzwecken zu beleihen. Nur infolge des Krieges ist die Durchführung des Beschlusses bis nach Friedensschluß verschoben worden. Was endlich die Großstädte anlangt, so sind auch diese im Begriffe, ein Hypothekeninstitut für erste Hypotheken zu gründen. Sie hoffen, damit der be stehenden Nachfrage genügen zu können. Mit einer neuen Organisation wird kein neues Geld geschaffen, das ge schieht immer nur durch Ausgabe von Papieren. Wird ein neues Papier angeboten, so wird dadurch notwen digerweise der Markt der bisherigen beeinträchtigt, und die alten Institute werden weniger leistungsfähig. Besser ist es, das vorhandene Gute weiter auszubauen als Neues zu organisieren. Wir leben überhaupt in einer Zeit der Überorganisation. Besser ist auch der Weg der Selbsthilfe. Staatshilfe foll nur da eintreten, wo die Selbsthilfe versagt. Das ist aber hier nicht der Fall. Die Herren Vertreter der Königlichen Staatsregierung beriefen sich auf die von Sr. Exzellenz dem Herrn Finanzminister in der Zweiten Kammer abgegebenen Erklärungen und ergänzten sie dahin, daß die Regierung in Erwägungen darüber, von sich aus eine eigene Landes-
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