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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028362Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028362Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028362Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-10-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 21
- Protokoll6. Sitzung 29
- Protokoll7. Sitzung 35
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 87
- Protokoll11. Sitzung 93
- Protokoll12. Sitzung 127
- Protokoll13. Sitzung 139
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 171
- Protokoll16. Sitzung 185
- Protokoll17. Sitzung 197
- Protokoll18. Sitzung 223
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 283
- Protokoll21. Sitzung 297
- Protokoll22. Sitzung 319
- Protokoll23. Sitzung 345
- Protokoll24. Sitzung 359
- Protokoll25. Sitzung 401
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 447
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 517
- Protokoll30. Sitzung 529
- Protokoll31. Sitzung 533
- Protokoll32. Sitzung 541
- Protokoll33. Sitzung 553
- Protokoll34. Sitzung 559
- Protokoll35. Sitzung 573
- Protokoll37. Sitzung 585
- Protokoll36. Sitzung 581
- Protokoll38. Sitzung 591
- Protokoll39. Sitzung 619
- Protokoll40. Sitzung 623
- Protokoll41. Sitzung 629
- Protokoll42. Sitzung 637
- Protokoll43. Sitzung 645
- Protokoll44. Sitzung 657
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 697
- Protokoll47. Sitzung 707
- Protokoll48. Sitzung 717
- Protokoll49. Sitzung 729
- Protokoll50. Sitzung 739
- Protokoll51. Sitzung 761
- Protokoll52. Sitzung 781
- Protokoll53. Sitzung 805
- Protokoll54. Sitzung 831
- Protokoll55. Sitzung 837
- Protokoll56. Sitzung 859
- Protokoll57. Sitzung 875
- BandBand 1915/1917 -
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(Berichterstatter Nmtshauptman« Graf zu East«ll>Eastell, Erlaucht.) beiden Petitionen der Königlichen StaatSregierung zur Kenntnisnahme zu überweisen, ausdrücklich betonen, daß bei aller Rücksichtnahme auf die in der Eingabe des Deutschen Gastwirtsverbandes entwickelten Gesichtspunkte doch unbedingt der Standpunkt der Diözesanversammlung als richtig anzuerkennen und die Kenntnisnahme dahin aufzufassen ist, daß die Königliche Staatsregierung ihr Augenmerk darauf richten möge, die Sonnabend-Vergnü gungen in den öffentlichen Gaststätten späterhin in den Grenzen zu halten, die eine Schädigung der kirchlichen Interessen ausschließen. ES darf nicht die Versuchung geboten werden, dar Vergnügen am Vorabend vor Fest tagen solange auszudehnen, daß der Kirchenbesuch am folgenden Tage unmöglich gemacht wird. Vergnügen innerhalb vernünftiger Grenzen soll auch am Vorabend vor Festtagen niemandem verwehrt werden, aber der christliche Staat hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die Interessen der Kirche zu wahren, die das kostbarste Gut des Menschen, seine Seele, schützen und retten will. ES läßt sich hier sehr wohl ein gangbarer Weg finden. Eine frühere Polizeistunde als 2 Uhr wird weder den Interessen des Publikums noch denen der Gast wirte allzu abträglich sein und dabei den Wünschen der Kirche Rechnung tragen. In diesem Sinne habe ich Ihnen namens der Deputation vorzuschlagen, die beiden W Petitionen der Königlichen StaatSregierung zur Kenntnis ¬ nahme zu überweisen. Präsident: Das Wort hat Se. Magnifizenz Herr Oberhofprediger vr. DibeliuS. Oberhofpredtger vvr. Dibelius, Magnifi zenz: Meine Herren, was hier von einer einzelnen Diö zesanversammlung beantragt ist, wird tatsächlich von einer großen Anzahl kirchlicher Versammlungen schon seit Jahren begehrt. Ja, ich stehe nicht an, zu sagen, daß es der einmütige Wunsch weitester kirch icher Kreise in unserem ganzen Lande ist. Mir ist eS Gewissenssache, hier vor der Öffentlichkeit zu betonen, daß, wenn wir auch von ganzem Herzen einem jeden seine Erholung und Ver gnügungen gönnen und wünschen, eS doch recht bedenklich, ja geradezu gefährlich erscheint, wenn man immer mehr an der Sonntagsruhe und Sonntagsheiligung, die zu den Grundpfeilern der christlichen Volkswohlfahrt ge hören, rüttelt. Es handelt sich in der Tat nicht um einzelne Ausnahmen, deren Gestattung ja der Negierung freistehen würde, sondern eS handelt sich um eine Be einträchtigung der vielen, die ein entschiedenes Recht auf ihren Sonntag haben. Wenn ich nun auch sehr dankbar für die Erklärung der Königlichen StaatSregierung bin, von der ich soeben erst durch den Herrn Berichterstatter Kenntnis erlange, so ist doch ein Punkt, in dem ich an- (0) derer Anschauung sein möchte. Ich wage, es auszusprechen, daß gerade jetzt in der Kriegszeit, in der alle mehr oder weniger sich unter eine frühere Polizeistunde gefügt haben und fügen müssen, es viel leichter sein würde, eine Ver ordnung zurückzunehmen, die viel Unzufriedenheit hervor gerufen und tatsächlich auch viel Unheil geschafft hat, als nach Beendigung des Krieges, wo vielleicht die Schwierig keiten sich hänfen werden, dann der losbrechenden Ver gnügungslust auch an den Sonnabend-Abenden etwas zu steuern. Darum würde ich dankbar sein, wenn die Kö nigliche StaatSregierung erwägen möchte, ob nicht noch während deS Krieges und der jetzigen Verhältnisse eS leichter und darum geratener wäre, die Verordnung zu ändern, als erst dann, wenn uns der Friede wieder be schert ist. Ich darf noch feststellen, daß nach dieser Verordnung und, wie ich glaube, infolge dieser Verordnung nicht bloß, wie eS die Petition für die Ephorie Dresden-Land hervor hebt, sondern in allen Teilen des Landes sich die Ver gnügungen gerade am Sonnabend abend in einem ganz erstaunlichen Maße gemehrt haben. Die Tabellen dafür liegen vor. Ich will im übrigen nicht viele Worte machen über eine Sache, die mir an sich recht klar zu sein scheint, aber ein ernstes, tiefernstes viäeant aousute»! möchte ich ausgesprochen haben. Präsident; Das Wort hat der Herr Oberbürger' meister Keil. Oberbürgermeister Keil: Meine hochgeehrten Herren! Die Verordnung vom 5. Oktober 1910, um deren Aufhebung es sich handelt, ist, wie sich die älteren Mitglieder deS Hauses erinnern werden, der Gegenstand eines Kompromisses gewesen. ES ist im Landtage 1909/lO von der Majorität dieses Hohen Hauses selbst der Weg vorgeschlagen worden, den die Verordnung beschreitet, während da- jenseitige Hohe HauS, wenn ich nicht ganz irre — ich bin eben erst angekommen und konnte mir dar Material nicht mehr verschaffen, aber ich glaube, ich täusche mich nicht — sogar einen Antrag gestellt hatte, die Polizei stunde an den Vorabenden der Festtage bis früh um 6 Uhr auszudehnen. Wir sind damals in diesem Hohen Hause warm dafür eingetreten, daß der Mittelweg gewählt wurde, der jetzt nach den Schlußworten Sr. Erlaucht deS Herrn Berichterstatters wieder aufgegeben werden soll. Wir haben damals — eS war namentlich auch Se. Exzellenz Herr Wirklicher Geheimer Rat vr. Wach, der auf die Vorgänge in Leipzig hinwieS — besonders hervorgehoben, daß, wenn strikte daran festgehalten wird, daß, wenn die Tanz-
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