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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028362Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028362Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028362Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-10-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- KapitelMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 21
- Protokoll6. Sitzung 29
- Protokoll7. Sitzung 35
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 87
- Protokoll11. Sitzung 93
- Protokoll12. Sitzung 127
- Protokoll13. Sitzung 139
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 171
- Protokoll16. Sitzung 185
- Protokoll17. Sitzung 197
- Protokoll18. Sitzung 223
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 283
- Protokoll21. Sitzung 297
- Protokoll22. Sitzung 319
- Protokoll23. Sitzung 345
- Protokoll24. Sitzung 359
- Protokoll25. Sitzung 401
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 447
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 517
- Protokoll30. Sitzung 529
- Protokoll31. Sitzung 533
- Protokoll32. Sitzung 541
- Protokoll33. Sitzung 553
- Protokoll34. Sitzung 559
- Protokoll35. Sitzung 573
- Protokoll37. Sitzung 585
- Protokoll36. Sitzung 581
- Protokoll38. Sitzung 591
- Protokoll39. Sitzung 619
- Protokoll40. Sitzung 623
- Protokoll41. Sitzung 629
- Protokoll42. Sitzung 637
- Protokoll43. Sitzung 645
- Protokoll44. Sitzung 657
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 697
- Protokoll47. Sitzung 707
- Protokoll48. Sitzung 717
- Protokoll49. Sitzung 729
- Protokoll50. Sitzung 739
- Protokoll51. Sitzung 761
- Protokoll52. Sitzung 781
- Protokoll53. Sitzung 805
- Protokoll54. Sitzung 831
- Protokoll55. Sitzung 837
- Protokoll56. Sitzung 859
- Protokoll57. Sitzung 875
- BandBand 1915/1917 -
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872 I. K. 56. Sitzung, am 16. Oktober 1917 (Berichterstatter Wirklicher Geheimer Rat Professor vvr. merkte eine gegenteilige exakte Feststellung vollziehen könnte. Aber dessen bin ich ganz gewiß, daß ich nicht auf dem Standpunkte gestanden habe, daß, wer für das Sperrgesetz stimmt, damit schon sür das Kohlenregalgesetz gestimmt habe oder sich binde, für das Kohlenregalgesetz zu stimmen; der Standpunkt war vielmehr der: wenn man einig wäre darüber, daß ein Kohlenregalgesetz zu verwerfen ist, dann hätte es keinen Zweck, ein Sperrgesetz zu bewilligen; und das ist auch heute noch mein Stand punkt. Wir binden uns hinsichtlich des Kohlenregal gesetzes durch unsere Abstimmung über die Verlängerung der Sperrfrist in keiner Weise. Das Schicksal der Kohlenregalgesetzes ist ein ganz offenes. ES ist sehr wohl möglich, daß es noch scheitert; denn eS kann sein, daß in diesem Hohen Hause Beschlüsse gefaßt werden, die für die Regierung unannehmbar sind oder von der Zweiten Kammer abgelehnt werden; dann fällt daS Kohlenregalgesetz. Naiürlich stellt sich dann heraus, daß die Sperre überflüssig gewesen ist, ein bedauerlicher Vor gang. Daß ein so einschneidender Eingriff in die Privat wirtschaft, in das Privatvermögen ohne wirklichen Nutzen stattfindet, ist ein zweifellos höchst beklagenswerter Vor gang. DaS muß dann in Kauf genommen werden; aber nicht, weil dieser Vorgang zu gewärtigen wäre, wird man sich für gebunden erachten, für das Kohlenregalgesetz zu stimmen. Präsident; Der Herr Vizepräsident! Vizepräsident Oberbürgermeister Geheimer Rat I>vr. Dittrich: Meine Herren! Mir ist zwar nicht mehr erinnerlich wie seinerzeit Herr Kollege Blüher sich geäußert hat, aber das weiß ich bestimmt, daß ich persönlich ganz besonders betont habe, daß derjenige, der für das Sperrgesetz stimme, sich in keiner Weise binde für das eigentliche Kohlengesetz. Ich glaube, mich auch weiter zu erinnern, daß gerade durch d-ese Darlegungen sich doch einige der Herren haben bewegen lassen, für daS Sperrgesetz einzutreten. Ich stehe heute noch auf demselben Standpunkt und bin noch dadurch darin be stärkt worden, wenn ich Sie bitte, doch für die Ver längerung des Sperrgesetzes einzutreten, daß bei der Zweiten Kammer sehr eingehende Beratungen stattgefunden haben und jedenfalls das Ergebnis dieser Beratungen geprüft werden muß. Wenn diese Prüfung durch die Zwischendeputation, die wir jetzt eben beschlossen haben, vorgenommen sein wird und die Anträge dem Hohen Hause vorliegen, ist es jedem unbenommen, seine Stellung zu diesen Anträgen zu nehmen. Ich meine also, wie die Sache jetzt liegt, ist es um so mehr angezeigt, für die Verlängerung des Sperrgesetzes einzutreten, mehr Wach, Exzellenz.) noch als damals, als überhaupt die Grundfrage zu be- (6 antworten war. Präsident: Der Herr Regierungskommissar hat das Wort. Geheimer Flnanzrat vr. Kretzschmar: Meine hochgeehrten Herren! Die Gründe, welche die Regierung dazu bestimmt haben, das Dekret Nr. 53 einzubringen und mit ihm eine Verlängerung der Geltungsdauer des sogenannten Sperrgesetzes vorzuschlagen, sind in der dem Dekret beigefügten Begründung dargelegt; sie sind so überaus einfach und naheliegend, daß die Regierung es nicht nötig hat, sich hierüber an dieser Stelle näher zu verbreiten. Wenn ich mir gleichwohl erlaube, mit einem Worte auf die mit dem Dekret verfolgten Absichten zurückzu kommen, so geschieht dies um deswillen, weil einer der geehrten Herren Vorredner angedeutet hat, eS enthalte mehr oder weniger eine Bindung für daS Hauptgesetz, nämlich für das Gesetz über das staatliche Kohlenbergbaurecht, Dekret Nr. 42, wenn man heute für eine Verlängerung der Geltungsdauer des Sperrgesetzes stimme. Dies ist, wie andere der Herren Vorredner bereits bemerkt haben und wie insbesondere vom Herrn Berichterstatter überzeugend dargelegt worden ist, nicht der Fall. Ich darf sür meine Person noch auf folgendes Hinweisen. (D) Der Zweck, den das Gesetz vom 10. November 1916, das sogenannte Sperrgesetz, verfolgte, und der Zweck, den also auch nur das Dekret Nr. 53 verfolgen kann, das eine Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes herbeiführen will, ist ein durchaus neutraler; er rst mit ausdrücklichen Worten im Sperrgesetze, z. B. im Z 1, bezeichnet: es sollen danach die Verbote, die in diesem Gesetz ausgesprochen werden, ergehen „bis zu anderweiter gesetzlicher Regelung der Frage, wem für ein Grundstück das Recht, die Kohle aufzusuchen und zu gewinnen, zu steht". Das Sperrgesetz ist also nicht in einer bestimmten Richtung, nicht in einem bestimmten Sinne erlassen worden, sondern es beruht auf dem Gedanken, es sollte zum Zwecke einer Regelung der bezeichneten Art demnächst etwas geschehen; was geschehe, wisse man noch nicht. Da mit nun aber der Besitzstand und die ganze Rechtslage nicht verschoben werde, damit das, was geschehen soll, nicht unmöglich gemacht werde, zu diesem Zwecke solle einmal in gewissen Verhältnissen ein einstweiliger Still stand eintreten. Wie ich mir bereits zu bemerken er laubte, steht es also vom Standpunkte des SperrgesetzeS aus vollkommen dahin, in welchem Sinne die Neurege lung erfolgt; und wenn die verehrten Mitglieder dieses Hohen Hauses für die Verlängerung der Geltungsdauer
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