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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,3
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028363Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028363Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028363Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll64. Sitzung 2043
- Protokoll65. Sitzung 2103
- Protokoll66. Sitzung 2115
- Protokoll67. Sitzung 2129
- Protokoll68. Sitzung 2183
- Protokoll69. Sitzung 2195
- Protokoll70. Sitzung 2279
- Protokoll71. Sitzung 2329
- Protokoll72. Sitzung 2421
- Protokoll73. Sitzung 2519
- Protokoll74. Sitzung 2525
- Protokoll75. Sitzung 2555
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2673
- Protokoll78. Sitzung 2769
- Protokoll79. Sitzung 2793
- Protokoll80. Sitzung 2837
- Protokoll81. Sitzung 2923
- Protokoll82. Sitzung 2961
- Protokoll83. Sitzung 2995
- BandBand 1913/14,3 -
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2670 II- K. 76. Sitzung, (Abgeordneter Nitzschke (Leutzschs.) (L) sich lediglich mit einer Garantie beschäftigt, ist ein zureihen unter die übrigen Gegenstände des Finanz wesens. Darüber brauchen Sie gar nicht zu lachen, Herr vr. Böhme, das sage ich mir, obgleich ich nicht Jurist bin. (Abgeordneter vr. Böhme: Das merke ich eben!) Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, daß wir gegen den Antrag vr. Schanz ebenfalls Ein spruch erheben werden und daß auch hier 10 Mitglieder der Kammer genügen, um den Antrag vr. Schanz abzulehnen. Präsident: Zur Geschäftsordnung der Herr Sekre tär vr. Schanz! Sekretär Ur. Schanz: Ich muß auf das, was der Herr Abgeordnete Nitzschke gesagt hat, doch antwor ten. Nach meiner Überzeugung — und das dürfte kaum anfechtbar sein — ist eben ein Garantiegesetz eine Finanzgesetzgebung. Ein Gewährleistungsgesetz, das den Staat eventuell zwingt, Mittel zu verwenden, ist eben ein Finanzgesetz, und danach gehört es nach 8 22 Nr. 3 zum Geschäftsbereiche der Finanzdeputation -1. Der Herr Finanzminister hat das betreffende De- (2) kret mit vertreten, und es muß mit all den Dingen zur Verhandlung kommen, die im Kap. 65, das der Finanzdeputation (Sehr richtig! rechts.) mit dem Etat überwiesen ist, zur Verhandlung kom men. (Zurufe in der Mitte: Finanzdeputation L!) Der Herr Abgeordnete Nitzschke weiß doch, da er selbst Mitglied der Finanzdeputation L ist, ganz genau, welche Dinge der Finanzdeputation L als solcher zu kommen. Daß sich die Finanzdeputation L über Talsperrenanlagen und Wassergesetzgebung bisher des näheren auszusprechen gehabt hätte, ist mir seit den sechs Jahren, die ich der Kammer angehöre, nicht bekannt. Präsident: Meine Herren! Es ist sehr schwer, die Frage zu entscheiden, weil natürlich unsere Ge schäftsordnung nicht auf solche Einzelfälle zugeschnitten ist. Ob nach § 22 der Geschäftsordnung unter den Begriff der „Finanzgesetzgebung", wie er damals auf gefaßt worden ist, diese beiden Dekrete fallen, ist ebenso strittig wie die Frage, ob sich nicht eher der Begriff „die übrigen Gegenstände des Finanzwesens" auf sie am 22. April 1S14 beziehen läßt. Ich glaube, hier läßt uns unsere Geschäfts- (0) ordnung tatsächlich im Stiche. (Zurufe rechts.) Natürlich kann das geschehen, ich bezweifle das nicht einen Augenblick, aber Sie wissen auch, wie oft wir in anderer Weise beschlossen haben. Sie wissen, daß wir früher das Kap. 16 mit allen seinen Titeln aus schließlich als zum Budget gehörig der Finanzdepu tation überwiesen haben, während wir später be schlossen haben, daß gewisse Teile von Kap. 16 trotz dem von der Finanzdeputation L zu erledigen sind. Und ebenso besteht auch in der Geschäftsordnung gar keine Bestimmung über die Reihenfolge, in der die Abstimmung über zur geschäftlichen Behandlung ein gegangene Anträge vorzunehmen ist. Ich kann wenig stens eine solche Bestimmung nicht finden, ich finde bloß im § 39 eine Bestimmung über die Reihenfolge der Abstimmung über formelle und materielle Fragen und über Abänderungsanträge der ursprünglichen Vorlage. Beides schlägt hier nicht ein. (Abgeordneter vr. Schanz: Der Antrag Nitzschke ist eine Abänderung der Geschäftsordnung!) Es handelt sich doch nicht um einen Abänderungsantrag zu einer Vorlage. Ich gebe ohne weiteres zu, die Frage, ob es sich hier um eine Abweichung von der Geschäftsordnung handelt, ist strittig; aber die Kam mer muß sich darüber doch in irgend einer Weise ent scheiden. Zur Geschäftsordnung der Herr Abgeordnete Sin dermann ! Abgeordneter Sindermann: Ich möchte doch die Mitglieder der konservativen Fraktion ersuchen, speziell die Antragsteller, der Geschäftslage dieses Hauses Rechnung zu trageu und das vorliegende Dekret und die Anträge einer Deputation zu überweisen, die mit Arbeiten nicht so überlastet ist wie die Finanzdepu tation ^1. Wir sitzen — das weiß ja der Herr vr. Schanz — jeden Tag von 9 Uhr an und sitzen in der Plenar sitzung bis in die Nacht hinein. Es ist selbstverständlich, daß wir gar nicht Zeit zu gründlicher Erörterung der vorliegenden Materie haben. (Hört, hört! in der Mitte.) Man würde deshalb dem Landtage selbst keinen Dienst erweisen, wenn man darauf beharrte, der Finanz deputation diese Sachen zur Erledigung zu geben. Deshalb möchte ich bitten, die geschäftsordnungsmäßi gen Bedenken zurückzustellen und die vorliegenden De-
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