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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,3
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028363Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028363Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028363Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll64. Sitzung 2043
- Protokoll65. Sitzung 2103
- Protokoll66. Sitzung 2115
- Protokoll67. Sitzung 2129
- Protokoll68. Sitzung 2183
- Protokoll69. Sitzung 2195
- Protokoll70. Sitzung 2279
- Protokoll71. Sitzung 2329
- Protokoll72. Sitzung 2421
- Protokoll73. Sitzung 2519
- Protokoll74. Sitzung 2525
- Protokoll75. Sitzung 2555
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2673
- Protokoll78. Sitzung 2769
- Protokoll79. Sitzung 2793
- Protokoll80. Sitzung 2837
- Protokoll81. Sitzung 2923
- Protokoll82. Sitzung 2961
- Protokoll83. Sitzung 2995
- BandBand 1913/14,3 -
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2918 II. K. 80. Sitzung, (Abgeordneter Brodaus.) (L) gegen unsere Partei vorgegangen war, einmal da durch, daß er in unzulässiger Weise eine Versammlung meiner politischen Freunde aufgelöst hat. Nun will ich auf ein ganz anderes Gebiet über gehen. , (Heiterkeit.) Ich will auf eine Sache zu sprechen kommen, die gewiß von einer gewissen praktischen Bedeutung für die Gemeinden ist. Die Gemeinden haben alljährlich zweimal eine Anzeige über die im Mobilmachungsfalle unabkömmlichen Beamten einzureichen, aber auf jeden Fall Fehlanzeigen. Da ist mir nun aus einer Gemeinde mitgeteilt worden, daß dort als unabkömmlich bezeich net worden war — es ist wohl 1911 oder 1912 ge wesen — der Gemeindevorstand selbst, und da hat die Behörde es nicht anerkannt, daß der Gemeindevorstand wirklich unabkömmlich sei. Ja, meine Herren, wenn von Gemeindebamten einer unabkömmlich ist, dann ist es doch sicher der Gemeindevorstand selbst. Ihm wird in Friedenszeiten immer und immer wieder ausdrücklich zur Pflicht gemacht, sich mit den im Kriegs fälle an ihn herantretenden wichtigen Aufgaben, Pferdeaushebung, Naturaldienstvermittlung usw. sorg fältig vertraut zu machen, und mit Recht natürlich. Die von ihm zu versehenden Obliegenheiten sind so L) mannigfach, daß der doch immerhin nur als Laie in Betracht kommende Stellvertreter sofort kopflos wer den muß, wenn Schwierigkeiten gegebenenfalls an ihn herantreten. Da möchte ich das Ministerium er suchen, wenn in Gemeinden einmal der Gemeindevor stand als unabkömmlich im Verzeichnisse bezeichnet wird, doch zu veranlassen, daß dem Rechnung getragen wird. ... . .... (Sehr richtig!) Da liegen eben die Verhältnisse der Gemeinde so, daß sie dazu nötigen, den Vorstand als unabkömmlich zu bezeichnen. Derjenige Gemeindevorstand, den ich hier gemeint habe, sagt, daß er für seine Person — der Gedanke, ein Deutscher zu sein, lasse ihn keinen Augen blick darüber im Zweifel — einem Rufe zu den Fah nen gern Folge leisten würde; nur das Interesse der Gemeinde leitet ihn, wenn er bittet, diesen Punkt zur Besprechung zu bringen. Nun, meine Herren, noch einen letzten wichtigen Punkt, zu dessey Besprechung mir Blätternachrichten Veranlassung geben. Es ging im März d. I. durch die Presse ein Bericht über eine Diözesenversammlung im Bezirke der Amtshauptmannschaft Stollberg. Da hat die Versammlung beschlossen, daß man bei dem Landtage dahin vorstellig werden müßte, die Verord- am 30. April 1914 nung vom 5. Oktober 1910, in der die Abhaltung von (0) Vergnügungen in den Nächten von Sonnabend auf Sonntag bis auf 2 Uhr ausgedehnt wurde, wegen der damit verbundenen Schädigungen für die Sonntags heiligungen, wodurch keineswegs nur die an solchen Vergnügungen Beteiligten betroffen würden, wieder aufzuheben. Das ist eine Errungenschaft des Landtages vor 4 Jahren gewesen, daß wir das rückständige Sonn tagsgesetz von 1870 einschränkten, das schließlich in der Praxis weiter wirkte, als die Gesetzgeber selbst gedacht haben, indem sie wohl kaum die Mitternachtsstunde zwischen Sonnabend und Sonntag als die Grenze betrachtet wissen wollten. Es war das Verdienst des Landtages, daß durch seine Initiative diese Beschrän kungen wegfielen, wenn auch nicht ganz, so doch so, daß sie, soweit sie aufrecht erhalten blieben, erträglich wirkten. Das ist im ganzen Lande mit Befriedigung ausgenommen worden, daß nun die Vereine von klei nen Leuten auch Gelegenheit hatten, ein Vergnügen stattfinden zu lassen an dem Tage der Woche, der sich für sie am besten dazu eignet, weil die Leute da nicht frühzeitig am anderen Morgen in die Tretmühle der Arbeit hinein müssen. Das war eine Gesetzesänderung, die eine durchaus soziale Bedeutung hatte. Sie er folgte zugleich mit der Abänderung der Bestimmungen über die stille Zeit, über deren Verkürzung man sich W) in den beteiligten Kreisen, wie namentlich in Musiker kreisen, außerordentlich gefreut hat. Schon damals waren Dunkelmänner an der Arbeit, um die Sache in der Ersten Kammer zu Fall zu bringen. Ein Massen sturm von Petittonen kam. -Mit gewissem Behagen wurde von feiten der Regierung betont, daß auch Ar beitervereine gegen die in unserem Anträge liegende „Sonntagsentheiligung" protestierten. Freilich waren es Vereine, in denen Geistliche an der Spitze standen, nicht eigentliche Arbeiter. Das Treiben der Dunkel männer, das damals ohne Erfolg blieb, ist weitergegan gen, und man scheint schon beim Ministerium des In nern vorstellig geworden zu sein, denn mir ist berichtet worden, daß das Ministerium den Amtshauptleuten habe eine Verordnung zugehen lassen, Erhebungen darüber anzustellen, welche "Vergüngungen an Sonn abenden stattgefunden haben. (Hört, hört, links.) In der Geistlichkeit gibt es aufgeklärte Herren genug, die wissen und betonen, was einst Exzellenz Wach so treffend ausführte, daß kirchliche Gesinnung sich nicht durch polizeiliche Gesetze heben und fördern läßt. (Sehr richtig!)
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