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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,1
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028365Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028365Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028365Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913-12-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 49
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 63
- Protokoll8. Sitzung 149
- Protokoll9. Sitzung 241
- Protokoll10. Sitzung 323
- Protokoll11. Sitzung 325
- Protokoll12. Sitzung 363
- Protokoll13. Sitzung 375
- Protokoll14. Sitzung 381
- Protokoll15. Sitzung 385
- Protokoll16. Sitzung 389
- Protokoll17. Sitzung 447
- Protokoll18. Sitzung 531
- Protokoll19. Sitzung 535
- Protokoll20. Sitzung 599
- Protokoll21. Sitzung 613
- Protokoll22. Sitzung 651
- Protokoll23. Sitzung 693
- Protokoll24. Sitzung 713
- Protokoll25. Sitzung 731
- Protokoll26. Sitzung 769
- Protokoll27. Sitzung 795
- Protokoll28. Sitzung 809
- Protokoll29. Sitzung 821
- Protokoll30. Sitzung 861
- Protokoll31. Sitzung 895
- Protokoll32. Sitzung 907
- Protokoll33. Sitzung 959
- Protokoll34. Sitzung 1025
- BandBand 1913/14,1 -
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(L> Vizepräsident Opitz: Das Wort hat der Herr Ab geordnete Uhlig. Abgeordneter Uhlig: Meine Herren! Nach den Erklärungen der vorhergehenden Redner sind die Aussichten des Gesetzes allerdings sehr ungünstig, und ich muß für meine Fraktion erklären, daß sie nicht imstande ist, das Gesetz, mindestens nicht in der vor liegenden Form, anzunehmen. Wir stehen nicht auf dem Standpunkte unbedingter Ablehnung wie die konservative Fraktion, und ich hätte gern gehört, wenn der Herr Abgeordnete vr. Schanz das eine Argument etwas weiter begründet hätte, als er davon sprach, daß man jede Belastung des Grundbesitzes vermeiden müsse. (Sekretär vr. Schanz: Jede übermäßige Belastung!) Es wäre mir sehr interessant gewesen, zu erfahren, welche Art von Grundbesitz er meint. Es gibt nämlich außer dem städtischen, außer dem Wohnhausgrund besitze auch noch den agrarischen Grundbesitz, der doch auch Gelegenheit hat, in ein höheres Wertstadium überzugehen. Ich vermute, daß dem Herrn Abgeord neten vr. Schanz diese Art von Grundbesitz ganz be sonders nahe liegt. Meine Herren! Über den Wert der Zuwachssteuer M ist heute wohl nicht mehr zu reden; die Berechtigung und die Bedeutung der Zuwachssteuer sind so all gemein bekannt, daß wir uns das heute ersparen kön nen. Ich muß mich aber dem von den Vorrednern angeführten Standpunkte anschließen, daß auf jeden Fall der Ertrag dieser Steuer für die Gemeinden zu beanspruchen ist. Die Gründe, die der Herr Finanz minister angeführt hat, um die Inanspruchnahme eines großen Teiles davon für den Staat zu rechtfertigen, waren mir denn doch fehr äußerlicher Natur; sie sind auf das Wesen der Wertzuwachssteuer und des Wertzuwachses überhaupt nur vom fiskalischen Stand punkte aus eingegangen. Das Beispiel, das der Herr Abgeordnete Langhammer angeführt hat, der Ver gleich des Einflusses der neuen Reichsabgabe auf den Staat und auf die Gemeinden, war außerordentlich treffend und sollte auf den Bänken der Regierung doch Veranlassung geben, diese Dinge auch von einer an deren Seite anzusehen. Der Anlaß, daß die Einzelstaaten Gelegenheit haben, über den Anfall des bisherigen Reichsanteils an einen anderen Steuerempfänger zu beraten, ist ja die Deckungsfrage aus Anlaß der letzten Militär vorlage. Aber auch die Art, wie nun die Regierung versucht, die gegebene Freiheit auszunützen, um die Frage zu regeln, ist doch sehr beeinflußt auch von den W Folgen dieser Militärvorlage, von den Folgen unserer gesamten Rüstungspolitik. Die letzte Finanz reform ist es, die besonders die Sorge in den Einzel staaten und besonders auch in Sachsen rege gemacht hat, daß durch den Finanzbedarf des Reiches, der in folge der dauernden Steigerung der Rüstungslasten immer weiter steigt, auf die Steuerquellen der Einzel staaten übergegriffen werden könnte, und aus diesem Grunde sucht die Regierung auch die kleinsten Steuer quellen für den Staat zu reservieren. Ich bin der Mei nung, es bedürfte nur einer Wandlung in der Finanz politik unserer Regierung, um sie in die Lage zu ver setzen, auf solche kleine Steuerquellen zu verzichten. Sie brauchte nur im Gegensätze zu ihrer jetzigen Hal tung für den kräftigen Ausbau der Einkommen steuer und der Vermögenssteuer einzutreten, und sie wäre dieser kleinen Mittel ohne weiteres über hoben. Statt dessen hält sich aber die Regierung hier an eine Steuerquelle, die von Ursprung und von Rechts wegen den Gemeinden gehört. Es sind die G emein- den gewesen, die überhaupt mit der Einführung und mit der Ausbildung dieser Steuer den Ansang gemacht haben, und soweit ich unterrichtet bin, sind es gerade sächsische Gemeinden gewesen, die als die ersten auf dem Gebiete der Wertzuwachssteuer über-M Haupt vorangegangen sind. Es sind meines Wissens die Gemeinden Siegmar und Oetzsch gewesen, die zu erst eine Wertzuwachssteuer eingeführt haben. Zu dem, was der Herr Abgeordnete Langhammer zitiert hat, um dafür den Beweis zu liefern, daß den Gemeinden der Anspruch zufällt, möchte ich mir ge statten, einen Satz aus dem Urteile des preußischen Oberverwaltungsgerichtes hinzuzusügen und mit Er laubnis des Herrn Präsidenten vorzulesen, der lautet: „Der hauptsächlich leitende Gedanke" — bei der Wertzuwachssteuer — „ist vielmehr der, daß ein Grundstück ohne Auf wendungen des Eigentümers und daher — wie vorausgesetzt wird — infolge der Aufwendungen und der Entwicklung der Gemeinde eine Wert erhöhung erfahren hat, die bei dem Eigentums wechsel zur Erscheinung gekommen ist." In der Tat hat der Staat ja erst an den Gemeinden gelernt: die Gemeinden haben ihm ein Steuerobjekt vorbereitet, das aus dem Wesen der Gemeinde heraus gewachsen ist, und der Staat hat sich gesagt, daß hier eigentlich eine sehr gute Gelegenheit ist, die Steuer wissenschaft des Staates zu bereichern und die Steuer-
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