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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,1
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028365Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028365Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028365Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913-12-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 49
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 63
- Protokoll8. Sitzung 149
- Protokoll9. Sitzung 241
- Protokoll10. Sitzung 323
- Protokoll11. Sitzung 325
- Protokoll12. Sitzung 363
- Protokoll13. Sitzung 375
- Protokoll14. Sitzung 381
- Protokoll15. Sitzung 385
- Protokoll16. Sitzung 389
- Protokoll17. Sitzung 447
- Protokoll18. Sitzung 531
- Protokoll19. Sitzung 535
- Protokoll20. Sitzung 599
- Protokoll21. Sitzung 613
- Protokoll22. Sitzung 651
- Protokoll23. Sitzung 693
- Protokoll24. Sitzung 713
- Protokoll25. Sitzung 731
- Protokoll26. Sitzung 769
- Protokoll27. Sitzung 795
- Protokoll28. Sitzung 809
- Protokoll29. Sitzung 821
- Protokoll30. Sitzung 861
- Protokoll31. Sitzung 895
- Protokoll32. Sitzung 907
- Protokoll33. Sitzung 959
- Protokoll34. Sitzung 1025
- BandBand 1913/14,1 -
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(Abgeordneter Uhlig.) W quellen des Staates um eine weitere Quelle zu ver mehren. Es ist gar kein Zweifel darüber, daß in den rasch wachsenden Gemeinden die Hauptquelle des Wert zuwachses ist, aber mit dem raschen Wachstum der Gemeinden erwachsen ihnen auch rasch steigende Lasten. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Es ist also ein doppelter Grund vorhanden, den Ge meinden die Steuer zu lassen: einmal ist die Gemeinde die hauptsächlichste Quelle des Steuerzuwachscs, und andererseits hat sie von den steigenden Lasten die Folgen zu trageu. Und gerade bei der Tragung dieser Folgen, bei der Erfüllung der kulturellen und sozialen Aufgaben, die den Gemeinden aus ihrem Wachstum entstehen, sollte ihnen die Wertzuwachs steuer als willkommenes finanzielles Mittel dienen, man sollte sie in ihren Händen lassen. Der Herr Finanzminister hat ausgeführt, daß auch der Staat an den Ursachen des Wertzuwachses be teiligt ist. Er hat dabei nicht ganz unrecht. Er hat die Bahnbauten angeführt; aber gerade bei den Bahn bauten zeigt sich, daß der Staat den Gemeinden ja »eine ganz große Menge vonWertzuwachs vorwegnimmt; denn der Staat baut in der Regel keine Eisenbahn und legt keine Bahnanlagen an, wenn nicht die Gemeinden von vornherein zu sehr großen Opfern bereit sind. (Sehr richtig!) Es ist hier bereits darauf hingewiesen worden, daß auch der Staat Veranlassung gibt, die Lasten der Gemeinden zu steigern. Der Herr Abgeordnete Döhler hat das Pfarrbesoldungsgesetz angeführt, das den Gemeinden Lasten auferlegt. Ich würde das Pfarrbesoldungsgesetz nicht für einen ausreichenden Grund ansehen, um zu befürchten, daß die Lasten der Gemeinde steigen; denn die Fraktion des Herrn Abge ordneten Döhler braucht sich nur mit der unsrigen zu vereinigen, dann wird das Pfarrbesoldungsgesetz abgelehnt. (Heiterkeit und Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Ich sehe aber z. B. eine andere Belastung der Ge meinden heranwachsen, nämlich in dem Dekret über die Änderung des Schulbeihilfensystems. Da wird sich mit der Zeit auch eine starke Belastung der Gemeinden ergeben, statt daß man den umgekehrten Weg ein schlüge und die Gemeinden entlastete. In der Begründung des Dekrets ist kein Versuch (0) gemacht, zu begründen, wieso denn der Staat, wenn er Anspruch auf euren Anteil haben sollte, für sich selbst 60 Prozent des Ertrages beansprucht und weshalb den Gemeinden nur 40 Prozent zufallen sollen. Ich wäre sehr begierig gewesen, dazu eine Begründung zu er fahren; was wir heute darüber gehört haben, ist keine. Ich möchte darauf Hinweisen, daß das Verlangen nach Erhöhung des Gemeindeanteils — ich betone, daß ich nicht mit einer Erhöhung des Anteils zufrieden bin —, also ich will darauf Hinweisen, daß im vorigen Landtage eine Erhöhung des Anteils, den die Ge meinden vom Ertrage bekommen, gefordert wurde aus Anlaß der Beratung des Dekrets Nr. 32, das die Wertzuwachssteuer aus den selbständigen Gutsbezirken betraf. Damals handelte es sich nur um die Erhöhung der Gebühren, die die Gemeinden erhalten, die als Wertzuwachssteuerämter fungieren. Nun ist diese Erhöhung auch in dem gegenwärtigen Dekret vor gesehen. Ich finde aber, daß sie außerordentlich be scheiden ist. Es erhielten von der Zuwachssteuer die Gemeinden, die Zuwachssteuerämter sind, bisher 3 Prozent, in Zukunft sollen sie 5 Prozent bekommen. Aber diese 5 Prozent werden nicht ausreichen, um den Aufwand der Gemeinden für die Verwaltung der Steuer zu decken; denn die Regierung hat damals D) selbst diese Erhöhung der 3 Prozent mit dem Hinweise darauf abgelehnt, daß die 7 Prozent, die dann dem Staat verbleiben, nicht ausreichen, um den Staats aufwand zu decken, daß im Gegenteil das, was der Staat an Verwaltungsvergünstigung bekommt, nur die Hälfte des Aufwandes deckt. Also ist auch diese Erhöhung der 3 auf 5 Prozent eine durchaus unzu reichende Maßnahme. Ich möchte vor allen Dingen dafür eintreten, daß den Gemeinden keine Steuerquelle verschlossen wird, die dazu dient, nicht nur ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen, sondern auch ihr Steuerwesen in sozialem Sinne auszugestalten. Wie die Regierung heute das Gemeindesteuerwesen zu regeln beabsichtigt, das scheint mir durchaus in unsozialem Sinne zu laufen. Die Re gierung hat in der Ausführungsverordnung zum Gemeindesteuergesetze eine Richtung gezeigt, die durchaus erwarten läßt, daß sie das Finanzwesen der Gemeinden in unsoziale Bahnen drängen will. Sie verlangt sogar von den Gemeinden, daß sie selbst Badeanstalten ohne Gemeindezuschuß erhalten, daß sie also in einer notwendigen hygienischen Frage durchaus versagen, und sie will außerdem das, was wir damals im Gemeindesteuergesetze ab- 51*
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