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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,1
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028365Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028365Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028365Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 49
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 63
- Protokoll8. Sitzung 149
- Protokoll9. Sitzung 241
- Protokoll10. Sitzung 323
- Protokoll11. Sitzung 325
- Protokoll12. Sitzung 363
- Protokoll13. Sitzung 375
- Protokoll14. Sitzung 381
- Protokoll15. Sitzung 385
- Protokoll16. Sitzung 389
- Protokoll17. Sitzung 447
- Protokoll18. Sitzung 531
- Protokoll19. Sitzung 535
- Protokoll20. Sitzung 599
- Protokoll21. Sitzung 613
- Protokoll22. Sitzung 651
- Protokoll23. Sitzung 693
- Protokoll24. Sitzung 713
- Protokoll25. Sitzung 731
- Protokoll26. Sitzung 769
- Protokoll27. Sitzung 795
- Protokoll28. Sitzung 809
- Protokoll29. Sitzung 821
- Protokoll30. Sitzung 861
- Protokoll31. Sitzung 895
- Protokoll32. Sitzung 907
- Protokoll33. Sitzung 959
- Protokoll34. Sitzung 1025
- BandBand 1913/14,1 -
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II. K. 20. Sitzung, am 16. Dezember 1913 603 (Abgeordneter Günther.) oo auf 4,39 Prozent. Wir können aus dem Rechenschaftsberichte feststellen, wie hoch sich die Summen der Ausleihebeträge belaufen haben: im Jahre I904 rund 35309000 M., im Jahre 1905 ungefähr 46 800000 M., im Jahre 1906 etwas mehr als 40000 000 M., im Jahre 1907 rund 47 430000 M. In den Jahren 1908/09 bewegen sich die Summen von rund 41 bis 49 Millionen Mark. Wie hoch sich nun die Ausleihebeträge in der Finanz periode 1910/11 belaufen, ist in dem Rechenschaftsberichte 1910/11 sonderbarerweise nicht angegeben, wenigstens nicht in der Erläuterungsspalte zu Kap. 18 des Rechen schaftsberichtes. Ich meine, Pflicht der Regierung ist es, doch auch unaufgefordert mit der größten Klarheit die Rechnungen abschließen zu lassen, nicht nur den Etat mit einer derartigen Klarheit aufzustellen, und in den Er läuterungsspalten alles vermerken zu lassen, wodurch ohne großen Zeitaufwand, ohne große Mühe die Mitglieder des Landtages ohne weiteres in die Lage versetzt werden, sich über den wahren Stand der sächsischen Finanzen zu orientieren. Meine Herren! Wenn man bei dem Zins füße wie in den Vorjahren, auf die ich mich gestützt habe, so hohe Überschüsse machen konnte, so sind wir der Ansicht, daß, auch wenn man den hohen Diskont der laufenden Finanzperiode außer Betracht läßt, es N trotzdem gerechtfertigt erscheint, nicht etwa nur 600000 M. pro Finanzjahr für 1914/15 einzustellen, sondern ohne irgendwelche Bedenken, meine Herren, ohne irgendwelche Bedenken — ich unterstreiche das noch ein mal — mindestens 800000 M. unter Tit. I von Kap. 18 als Einnahme einzusetzen. Meine Herren! Von einem der Herren Vorredner ist bereits das Zahlenmaterial mitgeteilt worden, das über die Jsteinnahmen Aufschluß gibt. In den Finanzjahren von >902/03 bis 1910/11 sind im Durch schnitte 524000 M. als Einnahmen eingestellt, und die Jsteinnahme hat im jährlichen Durchschnitte 1300000 M. ergeben, so daß ein Überschuß pro Jahr von ungefähr 800000 M. vorhanden ist. Ich meine, dieser Durch schnitt wird auch künftig vorhanden sein, und es liegt durchaus nicht im Sinne der Verfassung, daß die ver ehrten Herren in der Finanzdeputation sich durch die Mitteilungen der Königlichen Staatsregierung beruhigen lassen. Meine Herren! Der Herr Referent sagt, die Re gierung habe sich auf den Standpunkt gestellt, daß es nach der gegenwärtigen Lage der Dinge vorsichtig sei, mit 600000 M. die Sache zu bemessen, und das sei auch gerecht. Darüber sind wir ganz anderer Meinung. Ich glaube sicher, daß der Diskont in absehbarer Zeit nicht unter den Durchschnitt der früheren Jahre herab- (v) geht. Und selbst wenn er so weit herabgeht wie 1909, wo er im Durchschnitte 3,92 Prozent betrug, also 4 Prozent nicht ganz el reichte, ist doch immer noch über 1 Mil lion Mark an Überschuß gegenüber der Etatisierung erreicht worden. Gegenüber solchen Tatsachen hilft doch alles Reden nichts, da kann man mit Wörtern wie„vorsichtig" und „gerecht" überhaupt nichts beginnen. Wir haben in der Deputation doch nicht nur die Aufgabe, alles das gutzuheißen, was die Königliche Staatsregierung gewiß nach bestem Wissen und Gewissen in ihrer etwas zu großen Ängstlichkeit im Etat als Einnahmen und Ausgaben eingestellt hat. Wir sind vielmehr auch verpflichtet, auf Grund der Verfassung, unsere eigene Meinung hier zu vertreten und durch eigene Anträge den Etat zu korrigieren. Ich bedaure lebhaft, daß der Herr Redner der konservativen Fraktion sich bei den Mitteilungen der Königlichen Staatsregierung beruhigen will und die Einstellungen als gerecht bezeichnet hat; gegenüber den tatsächlichen Feststellungen der letzten 10 und 12 Finanzjahre ist der Standpunkt des Herrn Kollegen Schreiber nicht zu verstehen. Er ist auch gar nicht imstande, diesen Standpunkt sachlich zu recht fertigen. Wenn wir heute, wie der Herr Abgeordnete Schwager und die nachfolgenden Herren Redner gesagt haben, von der Stellung eines Antrages Abstand nehmen, so fühlen wir uns doch verpflichtet, nochmals zu betonen, D) daß diese Art von Etatisierung in Zukunft nicht im Interesse des Landes liegen kann. Wir haben wieder holt schon zum Ausdruck gebracht, daß wir wohl die Sorgfalt verstehen, mit der man bei der Aufstellung eines Etats zu verfahren hat, und daß wir die Verant wortung wohl zu würdigen wissen, die das Königliche Finanzministerium in erster Linie zu übernehmen hat. Aber wir können diese Art von Differenzierung der tat sächlichen Einnahmen und der später eingesetzten Etatisierung nicht für gerecht halten und müssen dringend bitten, daß in Zukunft hier anders verfahren wird. Präsident: Das Wort hat der Herr Staatsminister v. Seydewitz. Staatsminisier v. Seydewitz: Meine hoch geehrten Herren! Es ist mehrfach bemängelt worden, daß die Einstellung einer Einnahme von 600000 M. bei Tit. 1 des Kap. 18, Lotteriedarlehnskasse, zu niedrig sei. Ich gebe ohne weiteres zu, daß diese Einnahmezlffer auf den ersten.Blick, wenn man sie mit der in Spalte 1 des Etats angegebenen Jsteinnahme von 1949 477 M 26 Pf. aus dem Jahre 1'012 vergleicht, niedrig erscheint. Selbstverständlich hat auch die Regierung sich die Frage vorgelegt, ob angesichts dieses eben genannten hohen Ist-
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