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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,1
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028365Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028365Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028365Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 49
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 63
- Protokoll8. Sitzung 149
- Protokoll9. Sitzung 241
- Protokoll10. Sitzung 323
- Protokoll11. Sitzung 325
- Protokoll12. Sitzung 363
- Protokoll13. Sitzung 375
- Protokoll14. Sitzung 381
- Protokoll15. Sitzung 385
- Protokoll16. Sitzung 389
- Protokoll17. Sitzung 447
- Protokoll18. Sitzung 531
- Protokoll19. Sitzung 535
- Protokoll20. Sitzung 599
- Protokoll21. Sitzung 613
- Protokoll22. Sitzung 651
- Protokoll23. Sitzung 693
- Protokoll24. Sitzung 713
- Protokoll25. Sitzung 731
- Protokoll26. Sitzung 769
- Protokoll27. Sitzung 795
- Protokoll28. Sitzung 809
- Protokoll29. Sitzung 821
- Protokoll30. Sitzung 861
- Protokoll31. Sitzung 895
- Protokoll32. Sitzung 907
- Protokoll33. Sitzung 959
- Protokoll34. Sitzung 1025
- BandBand 1913/14,1 -
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(Präsident.) 2. Petition des Guts- und Grubenbesitzers Gottlob Markus Schneider in Aue unklaren Inhalts, 3. Beschwerde des letzteren und der Antonie Klemm in Aue unklaren Inhalts und 4. Petition des Ernst Louis Ottomar Heidrich in Türchau wegen angeblicher Vermögensschädigung. Präsident: Die Anzeige wird gedruckt und verteilt werden. Entschuldigt ist für heute der Herr Abgeordnete Müller (Zwickau). Ich möchte der Kammer noch mitteilen, daß ich im Einverständnis mit dem Direktorium dem Herrn Kriegs minister Freiherrn v. Hausen, Vorsitzendem des Gesamt ministeriums, aus Anlaß seines 50jährigen Militär jubiläums die Glückwünsche der Zweiten Kammer über mittelt habe. (Bravo! rechts.) Mir ist von ihm darauf folgendes Schreiben zugegangen: „Dresden-N., 6, 15. Dezember 1913. Hochzuverehrender Herr Präsident! Euer Hochwohlgeboren danke ich verbindlichst für die liebenswürdigen Glückwünsche, die Sie die Gute hatten mir zugleich namens der Zweiten Stände kammer zu übersenden Darf ich Sie bttten, auch den Herren der Kammer D) meinen angelegentlichsten Dank aussprechen zu wollen. Mit der Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch achtung habe ich die Ehre, zu sein Euer Hochwohlgeboren ganz ergebener Frhr. v. Hausen, Generaloberst, Staats- und Kriegsminister/' (Bravo!) Das Haus nimmt hiervon Kenntnis. Wir treten in die Tagesordnung ein: 1. Schlutz- beratung über den mündlichen Bericht der Gesetzgebungsdeputation über den durch das Königliche Dekret Nr. 6 vorgelegten Gesetzent wurf über die Abänderung des Gesetzes vom 2V. März 1884, die Unterstützung der in den Ruhestand versetzten Bezirkshebammen be treffend. (Drucksache Nr. 83.) (S.M.II.K.Nr.3S. 160.) Berichterstatter Herr Abgeordneter Uhlig. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Uhlig: Meine Herren! Gestatten Sie mir, daß ich zunächst kurz den Inhalt und den Zweck des Gesetzes rekapituliere! Das Gesetz ist nicht in Paragraphen gegliedert, sondern M besteht nur aus 3 mit römischen Zahlen bezeichneten Ziffern. I bezweckt die Aufhebung der bisherigen Beitragsleistungen der Hebammen zu den Unterstützungskassen, die von den Hebammenbezirken für die Hebammen eingerichtet sind. II bezweckt die Erhöhung der Ruhestandsbezüge der in den Ruhestand versetzten Hebammen. Als Grund für diese Maßregel wird von der Staats regierung angegeben, daß ein Satz von 300 M., der bisher das Maximum war, aber von Haus aus eher niedrig als hoch gegriffen erscheint, als Peusionshöchst- satz für Hebammen, deren Mehrzahl die Hebammentätig keit als Hauptberuf ausübt, den Geldverhältnissen unserer Zeit keinesfalls noch gerecht werde. Es ist also auf die bekannte Tatsache der fortdauernden Verteuerung des Lebensunterhaltes und der damit zurückgegangenen Kaufkraft des Geldes Bezug genommen, und ich glaube, wir dürfen uns dieser Begründung voll anschließen. Aber noch ein weiterer, in der Sache selbst liegender Grund ist von der Staatsregierung angeführt worden, nämlich der, daß bei ungenügender Ruhestandsunterstützung weniger gutgestellte Hebammen leicht zögern werden, rechtzeitig ihre Entlassung zu nehmen, und sich unter dem Drucke der Verhältnisse genötigt sehen können, zum Nach teil der auf sie angewiesenen Familien und der Allgemein heit ihren Dienst bis in ihr hohes Alter und über ihre^ Kräfte hinaus fortzusetzen. In Verbindung mit einem anderen Gedanken der Begründung wird diese Auffassung noch näher erläutert. Die Staatsregierung hat nämlich erwogen, ob sie die Verbesserung der Ruhestandsunterstützung nicht durch Ausdehnung der Reichsversicherungsordnung auf die Hebammen herbeiführen solle. Die Regierung ist aber unter anderem aus folgenden Gründen davon abgekommen. Die Berufsinvalidität, wie sie das Gesetz vom 20. März >804 voraussetzt, wäre grundverschieden von der Invalidität im Sinne der Reichsversicherungsordnung, die regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkte eiutreten würde. Letzteres besonders möchte bedenklich sein und leicht die sehr un erwünschte Folge haben, daß sich die Hebammen seltener als bisher entschließen könnten, rechtzeitig abzugehen, sondern trotz stark geminderter Leistungsfähigkeit so lange in ihrem verantwortungsvollen Berufe ausharren würden, bis auch die Invalidität bei ihnen vorhanden wäre, die nach der Reichsversicherungsordnung ausschlaggebend ist. Es ist also in zweiter Linie der Gedanke maßgebend gewesen, nur solche Hebammen im Dienste zu lassen, die geeignet, kräftig und gesund genug sind, um ihr verantwortungsvolles Amt ohne Schädigung der Wöchnerinnen, der Neugeborenen, ohne Schädigung der Allgemeinheit durchzuführen.
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