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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,1
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028365Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028365Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028365Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 49
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 63
- Protokoll8. Sitzung 149
- Protokoll9. Sitzung 241
- Protokoll10. Sitzung 323
- Protokoll11. Sitzung 325
- Protokoll12. Sitzung 363
- Protokoll13. Sitzung 375
- Protokoll14. Sitzung 381
- Protokoll15. Sitzung 385
- Protokoll16. Sitzung 389
- Protokoll17. Sitzung 447
- Protokoll18. Sitzung 531
- Protokoll19. Sitzung 535
- Protokoll20. Sitzung 599
- Protokoll21. Sitzung 613
- Protokoll22. Sitzung 651
- Protokoll23. Sitzung 693
- Protokoll24. Sitzung 713
- Protokoll25. Sitzung 731
- Protokoll26. Sitzung 769
- Protokoll27. Sitzung 795
- Protokoll28. Sitzung 809
- Protokoll29. Sitzung 821
- Protokoll30. Sitzung 861
- Protokoll31. Sitzung 895
- Protokoll32. Sitzung 907
- Protokoll33. Sitzung 959
- Protokoll34. Sitzung 1025
- BandBand 1913/14,1 -
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A Präsident: Das Wort hat der Herr Ministerial direktor Geheimer Rat vr. Schelcher. Ministerialdirektor Geheimer Rat vr. Schel cher: Meine Herren! Der Herr Abgeordnete Günther stellt seine Anschauung als unzweifelhaft hin, daß elektrisch betriebene Straßenbahnen unter die Reichsge werbeordnung fallen und nicht unter die Ausnahmen des 8 6 der Reichsgewerbeordnung. Es handelt sich um den Begriff der Eisenbahn. Der Begriff der Eisenbahn steht rechtswissenschaftlich fest. Er ist auch durch die Recht sprechung durchaus festgestellt Er hat zwei Merkmale. Das eine ist das Zwangläufige, das Gebundensein an Schienen, und das andere Merkmal ist die Bewegung mit elementarer Kraft Das ist auch durch Entscheidungen des Reichsgerichtes sestgestellt. Zweifelhaft kann mau nur sein, ob auch Pferdeeisen bahnen unter den 8 6 der Reichsgewerbeordnung fallen. ?n Bayern werden die Pferdeeisenbahnen auch darunter gerechnet, sind also von der Reich Gewerbeordnung aus geschlossen. In Preußen stellt man, wenn ich recht unter richtet bin, die Pferdeeisenbahnen unter das preußische Kleinbahngesetz und betrachtet sie demnach auch als Eisen bahnen. Die Rechtsanschauung, die die sächsische Staats- M regierung bis jetzt befolgt und im Landtage I898 unter Zustimmung der Zweiten Kammer vertreten hat, ist von unserem Oberverwaltungsgerichte klipp und klar anerkannt worden, und zwar in wiederholten Entscheidungen. Wenn der Herr Abgeordneten Günther sich auf eine Entscheidung des preußischen Oberverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1883 bezieht, so will ich nur bemerken, daß es damals noch keine elektrische Straßenbahnen gab, überhaupt noch keine mit elementarer Kraft betriebenen Straßenbahnen, son dern nur Pferdeeisenbahnen, und daß nur von unserem Standpunkte aus diese Entscheidung auch für Pferdeeisen bahnen heute noch gelten lassen können. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Abgeordnete Gleisberg hat beantragt, das Dekret Nr. 21 der Gesetzgebungsdeputation im Einver nehmen mit der Finanzdeputation L zu überweisen. Will die Kammer diesem Anträge zustimmen? Einstimmig. Damit ist Punkt 1 erledigt. Wir kommen zu Punkt 2: Allgemeine Vor beratung über den Antrag der Abgeordneten Rentsch, vr. Böhme nnd Genossen, betreffend das Entgegenkommen des Staates gegenüber Gemeinden, deren Wünsche nnd Petitionen nm Verkehrsverbefferungen als berechtigt an- co) erkannt worden sind. (Drucksache Nr. 9.) Ich eröffne die Debatte und gebe dem Antragsteller, dem Herrn Abgeordneten Rentsch, das Wort. Abgeordneter Rentsch: Meine hochgeehrten Herren! Wie ich vor einigen Tagen bei der allgemeinen Vorbe ratung über das Königliche Dekret Nr. I8 zu bemerken mir gestattete, muß es Aufgabe der Ständeversammluug sein, bei der Königlichen Staatsregierung dahin zu wirken, daß die vom Landtage als berechtigt anerkannten Wünsche und notwendigen Verkehrsverbesserwngen im Lande auch wirklich mit tunlichster Beschleunigung durchgeführt werden. Das Tempo, mit dem in letzter Zeit und auch leider gegenwärtig noch die berechtigten Wünsche vieler Gegen den des Landes erfüllt werden, kann und darf keinesfalls beibehalten werden, wenn nicht die schwersten wirtschaft lichen Schädigungen daraus resultieren sollen. Infolge der Bevölkerungsdichtigkeit des Landes dürfte der Verkehr im Königreiche Sachsen denjenigen aller Länder der Erde, auf die Quadratlilometerzahl berechnet, fast übertreffen. Mit der Zunahme der Einwohnerzahl im Lande mußte naturgemäß auch der Verkehr lebhafter werden, und es ist nicht schwer, sich aus den statistischen Unterlagen ein genaues Bild zu verschaffen, wie hervor ragend die Bevölkerungsziffer einerseits und das Ver kehrswachstum andererseits in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten gestiegen ist. Auf S. 15 des heute zur Verhandlung stehenden Dekrets Nr. 21 finden Sie das auch durch die Angabe bestätigt, daß die Einwohnerzahl Sachsens in 12 Jahren um mehr als 1 Million gestiegen ist. Im Vergleiche zu Belgien, mit dem Sachsens Verkehr in Parallele gestellt werden kann, und auch mit anderen Ländern hat aber bei uns die Vermehrung der Verkehrs möglichkeiten keineswegs mit der wirtschaftlichen Entwick lung gleichen Schritt gehalten. Wir haben wohl ein ausgezeichnetes engmaschiges Staatsstraßen- und Staats eisenbahnnetz, dem sich in größeren Städten und deren Umgebung eine Anzahl staatlicher elektrisch betriebener Straßenbahnen und eine große Menge nichtstaatlicher elektrischer Straßenbahnen angliedert. Aber verschiedenen Landesteilen fehlt noch ihre Erschließung durch Schaffung neuer Verkehrsmöglichkeiten. Der jetzige Zustand erheischt vielerorten dringend recht baldige Abhilfe. In sehr dankenswerter und hoch anzuerkennender Weise hat nun unsere Königliche Staatsregierung mit der vor nunmehr Jahresfrist erfolgten Herausgabe einer Denkschrift über die Einrichtung staatlicher Kraftwag-nlinien im 102*
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