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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Staatsminister vr. Nagel.) Sachsen betreffen. Demgegenüber stelle ich auf Grund der Statistik folgende Daten fest, die nachweisen wer den, daß von einer übermäßigen Bestrafung gar keine Rede sein kann. Es sind nach § 153 der Gew.-O. im Deutschen Reiche angeklagt gewesen 1910 935 Personen, verurteilt 544, freigesprochen 386; im Jahre 1911 — alles vor dem Essener Prozeß — angeklagt 1025 Personen, verurteilt 621, freigesprochen 397. Die Zahlen sprechen meines Erachtens für eine absolut objektive Recht sprechung. Und nun, meine Herren, die Strafen! Es sind bestraft worden 1910 mit 3 bis unter 12 Mo naten — wie das nach § 153 der Gew.-O. überhaupt möglich gewesen ist, weiß ich nicht, es muß ein Kon kurrenzfall vorliegen, — 1 Person, mit 1 bis unter 3 Monaten 16 Personen, mit 8 Tagen bis 29 Tagen 74 Personen, mit 4 Tagen bis 7 Tagen 135, mit 1 Tage bis 3 Tagen 303, mit Geldstrafe 14, mit Verweis 4. Meine Herren! Das sind diese enorm hohen Strafen! Im Jahre 1911 1 Monat bis 3 Monate 20, 8 bis 29 Tage 137, 4 bis 7 Tage 243, 1 bis 3 Tage 288, Geld strafe 16, Verweis 4. Meine Herren! Das sind unanfechtbare Daten der deutschen Reichsstatistik, die unwiderleglich sind. (2) Die deutsche Rechtsprechung wird auch diesen Daten gegenüber das Haupt hochhalten können. Zum Schlüsse, meine Herren, darf ich auch noch zu rückweisen den Vorwurf der Illoyalität, der mir seitens des Herrn Abgeordneten Winkler entgegengeschleudert worden ist. Es ist mir Illoyalität vorgeworfen worden, weil ich, als ich am 29. v.M. zwei Reichstagsabgeord nete, Parteigenossen der Herren auf der äußersten sinken, mir erlaubt habe zu zitteren, gesagt habe, daß sie ihrerseits in der Tat eine schnelle Rechtspflege als absolut notwendig erklärt haben. Der Herr Ab- " geordnete Winkler hat gesagt, es sei meine Pflicht ge wesen — und ich hätte insoweit. Moyal gehandelt, als ich es nicht getan hätte —, auch das Milieu hervor zuheben, in dem diese Äußerung der beiden Herren gefallen sei. Es sei geschehen mit Rücksicht darauf, daß sie bekämpft hätten die zahlreiche Anwendung der Untersuchungshaft. Meine Herren! Ausweichen Motiven die Herren Reichstagsabgeordneten eine schnelle und straffe Strafrechtspflege ihrerseits für not wendig erklärt haben, darauf kam es in diesem Zu sammenhangs, in dem ich die Tatsache zu betonen hatte, daß sie auch ihrerseits eine schnelle Recht sprechung für notwendig erklärt hatten, nicht an. (Zurufe bei den Sozialdemokraten: Doch!) Meine Herren! Ich bitte, folgendes zu betrachten. Der Herr Abgeordnete für Nordhausen hat diese rasche Strafrechtspflege sogar unter dem Gesichts punkte eines von ihm erwünschten Notgesetzes ver langt. Er kann absolut nicht im Auge gehabt haben, diese schnelle Strafrechtspflege nur für den Fall vorzuschlagen, daß es sich um Untersuchungshaft handelt. Aber, meine Herren, selbst wenn er einen derartigen, ihm absolut nicht zuzutrauenden Gesichts punkt hätte verfolgen wollen als Jurist, so würde er den Teufel mit Beelzebub haben austreiben wollen; denn er würde dann, wenn er wirklich der Ansicht hätte sein müssen, daß damit die Verteidigung beschränkt würde, darauf haben hinwirken wollen, daß, um die Untersuchungshaft zu vermeiden, ein ungerechtes Strafurteil herbeigeführt würde, und ich wiederhole: das hieße den Teufel mit Beelzebub austreiben. Meine Herren! Ich habe aber zu konstatieren, daß bei dieser Gelegenheit hervorgetreten ist, daß dasjenige Wort, das am 29. v. M. nicht nur der Rechten, auch dem Regierungstische gewagt worden ist entgegenzuschleudern: „Wenn zwei dasselbe tun, so ist es nicht dasselbe", daß dieses Wort auf der äußersten Linken zu Hause ist. (Lebhaftes Bravo! rechts. — Abgeordneter vr. Niet hammer: Sehr gut!) Präsident: Das Wort hat der.Herr Abgeordnete Müller zu einer persönlichen Bemerkung. Abgeordneter Müller (Zwickan): Meine Herren! Ich konstatiere zunächst geschäftsordnungs mäßig, daß nach der Erklärung des Herrn Justiz ministers die Debatte wieder eröffnet worden ist. (Widerspruch.) Das ist eine Tatsache. Präsident (unterbrechend): Das entspricht nicht der Geschäftsordnung, sondern wenn ein Minister spricht, so kann der Antrag gestellt werden, daß sie wieder eröffnet wird. Die Kammer kann darüber beschließen. Abgeordneter Müller (Zwickan) (fortfahrend): Ich stelle den Antrag nicht, dazu liegt keine Ver anlassung vor. (Große Heiterkeit.) Ich will nicht das Direktorium und die Herren von der Regierungsbank und von der äußersten Rechten
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