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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Abgeordneter Hartmann.) (» Aber es wird sich hier bei gutem Willen gewiß auch ein Weg finden lassen, daß den bedürftigsten der bedürftigen Gemeinden möglichst viel Entgegenkommen gezeigt wird, mit einem Worte, daß ein gerechter Ausgleich erfolgt. Ob es sich aber gerade empfiehlt, den Weg einzuschlagen, den der Herr Kollege Wittig für empfehlenswert hält, daß man das Verhältnis der Steuerbeträge zugrunde legt — (Abgeordneter Wittig: Das habe ich ja gar nicht gesagt!) so habe ich es wenigstens verstanden —, das dürfte die Finanzdeputation zu erwägen haben. Wenn der Herr Minister gesagt hat, das Gesetz habe die Sanktion des Landtages gefunden, so hat er damit unbedingt recht, und ich möchte dem Herrn Abgeordneten Günther nicht auf dem Wege folgen, den er betrat, indem er sagte, es seien bei Beratung des Gesetzes von ver schiedenen Seiten seinerzeit Bedenken gegen die Verpfleg sätze erhoben worden. Gewiß, das ist richtig, das ist allerdings schon bei der Beratung des Gesetzes geschehen. Aber wir müssen uns jetzt einfach mit der Tatsache ab finden, daß der Landtag das Gesetz verabschiedet hat, und wir können nunmehr nur versuchen, die korrigierende Hand anzulegen, wenn sich in der Praxis Fehler herausgestellt haben. Nach diesen wenigen Worten könnte ich schließen. Ich habe aber noch eine Bitte an die Königliche Staats regierung. Mir ist mitgeteilt worden, daß die Ver ordnung über die Aufnahmebezirke für die Landes- und Pfleganstalten vom 18. September 1913 nicht in alle Wege befolgt werde. Ich habe von einem Herrn gehört, daß, wie diese Bestimmungen lauten, die Amtshaupt mannschaft Leipzig ihre Kranken nicht lediglich nach Dösen verweise, sondern ihm Fälle bekannt seien, wonach die Amtshauptmannschaft Leipzig Kranke auch nach Hubertusburg seude. Ob sich die Angelegenheit so ver hält, kann ich nicht kontrollieren, vielleicht ist aber die Königliche Staatsregierung imstande, mir darüber Aus kunft zu geben. Es kann ja auch daran liegen, daß man je nach der Art und Beschaffenheit der Krankheit oder nach anderer Richtung hin Unterschiede macht. Wenn ich in dieser Beziehung beruhigt würde, würde ich der Königlichen Staatsregierung dankbar sein. Ich schließe mich also nochmals im Namen meiner politischen Freunde dem lebhaften Appell, den die Herren Antragsteller an die Königliche Staatsregierung gerichtet haben, an und bitte sie, von den gesetzlichen Be stimmungen einen möglichst umfangreichen Gebrauch zu machen. (Bravo!) Ich bitte außerdem die Finanzdeputation sich recht eingehend mit dem Anträge zu beschäftigen, so daß für die armen kleinen und mittleren Gemeinden etwas Er- (0) sprießliches herauskommt. (Bravo! in der Mitte und rechts.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lange (Leipzig). Abgeordneter Lange (Leipzig): Ich möchte zunächst an die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Hartmann anknüpfen. Es kommen bei der Unterbringung wohl Unterschiede in Frage. Z. B. werden gefährliche Kranke männlichen Geschlechts nach Waldheim, gefährliche Kranke weiblichen Geschlechts aber nach Hubertusburg überwiesen. Das ist der Grund, weshalb die Amts hauptmannschaft in einigen Fällen Kranke dorthin ver wiesen hat. Ich möchte es dann zunächst begrüßen, daß man auch von der rechten Seite dieses Hauses dazu übergegangen ist, die Höhe der Leistungsfähigkeit der Gemeinden in Betracht zu ziehen. Wenn das schon von unserer Seite jahrzehntelang verlangt worden ist, so hat man das als Utopien bezeichnet, man hat es so lächelnd hin genommen als eine Sache, die keinen realen Boden hat. Ich begrüße es also besonders, daß man auch auf der rechten Seite zu dieser Überzeugung gekommen ist. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß es Aufgabe des Staates ist, ausgleichend zu wirken; wo er Pflichten auferlegt, (o) hat er auch dafür zu sorgen, daß nicht der eine zugunsten des anderen überlastet wird, sondern ein Ausgleich stattfindet. Ich gebe dem Herrn Abgeordneten Wittig darin recht, daß dies besonders in der.Armenpflege zutrifft. Denn die arme Gemeinde hat nach der Zusammensetzung ihrer Einwohner selbstverständlich mehr Armenlasten, als die reicheren Gemeinden an sich haben. Darum haben wir schon früher die Übernahme durch den Staat gefordert Da damit aber besondere Mängel verbunden sein können und die Pflege der Armen darunter leiden kann, haben wir uns bei der Forderung beschieden, durch Staatszuschüsse ausgleichend zu wirken. In diesem Sinne bewegt sich auch der Antrag des Herrn Abgeordneten Wittig und Genossen. Ich bin der Ansicht, daß es eigentlich dieses Antrages nicht bedürfte. Dazu ist die Königliche Staats- regicrung bereits auf Grund des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz verpflichtet. Dieses sagt in 8 59 — ich bitte, das verlesen zu dürfen —: (Präsident: Wird gestattet.) „Ist ein Armenvcrband zur Zahlung der ihm end gültig auferlegten Kosten, laut Bescheinigung der ihm vorgesetzten Behörde, ganz oder teilweise außerstande, so hat der Bundesstaat, welchem er angehört, ent weder mittelbar oder unmittelbar für die Erstattung zu sorgen." 172*
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