Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
II. K. 3S. Sitzung, am s Februar 1914 1235 (Abgeordneter Friedrich.) d> ist, sei es Hagelversicherung oder Feuerversicherung, ja, meine Herren, dann möchte man beinahe zu dem Wunsche kommen, daß es noch eine Versicherung gegen Versiche rung gäbe, damit man, wenn man nicht mehr im stande ist, die^Beiträge zu zahlen, wenigstens die Ver sicherung in Anspruch nehmen könnte. Von den 28 Mitgliedern, die im Landeskulturrate anwesend sind, sind bekanntlich 13 gewählt. Meine Herreni Die Zahl 13 genügt vielleicht nach der Richtung hin nicht, weitste ja als Unglückszahl angesehen wird, (Heiterkeit.) und'sie könnte vielleicht auf 14 erhöht werden. Dann sind im Landeskulturrate 5 Kreisvereinsvorsitzende, die aus giebig Fühlung in unserem gesamten Königreiche Sachsen zu nehmen imstande sind und ihre Beziehungen unter einander aufrechterhalten können. Weiter sind vorhanden ein Generalsekretär und 3 Mitglieder durch Ernennung der Königlichen Staatsregierung, je 1 Vertreter der landwirtschaftlichen Lehranstalten, 1 Vertreter der Volks wirtschaft, l Wertreter der Forstwirtschaft, 1 Vertreter der Genossenschaften, 1 Vertreter der Versuchsstation. Jede Korporation ist also genügend durch Sitz und Stimme im Landeskulturrate vertreten, kann sich darin betätigen und ihre Aufgabe erfüllen. Es braucht bei (L) den Mitgliedern eben nur der gute Wille dazusein, und ich bin davon überzeugt und fest durchdrungen, daß er bei allen vorhanden ist. Wenn der Herr Abgeord nete Ökonomierat Schade ein freundliches Gesicht hier im Hohen Hause macht, so macht er auch seinen Berufs kollegen gegenüber ein freundliches^Gesicht, wenn er im Landeskulturrate'sitzt. (Heiterkeit. Sehr gut!) Ich will nur daran erinnern, daß er sich jederzeit in der freundlichsten Weise bemüht, seine eigene Wirtschaft zur Verfügung zu stellen, wenn es sich um Prüfung von Ackergeräten handelt. Es ist nicht gerade leicht, seine Wirtschaft durch Fremde in dieser Werse kontrollieren zu lassen, aber er ist jederzeit ohne Bedenken dazu bereit, seine Wirtschaft zur Verfügung zu stellen, die als eine Musterwirtschaft bezeichnet werden muß. Nach alledem und in dem Bewußtsein, daß die Ver treter unserer ländlichen Bevölkerung, die Mitglieder des Landeskulturrates, ihre Pflicht tun, und aus dem Er messen, daß ich es mit der Königlichem Staatsregierung nicht für unbedingt notwendig halte, eine Vermehrung der Wahlkreise für den Landeskulturrat zu wünschen, und endlich mit dem Wunsche, daß die kleineren Land wirte etwas mehr von den Stimmzetteln Gebrauch machen möchten, einem Wunsche, dem, soviel ich weiß, u K. tl Abonnement.) schon etwas Rechnung getragen worden ist, möchte (0) ich meiner Überzeugung Ausdruck geben, daß jetzt schon das Beste getan wird, was für uns notwendig ist. (Bravo! rechts.) Präsident: Meine Herren!'sAus dem Hause ist an mich die Frage gerichtet worden, ob von dem Herrn Minister einem Mitgliede des Hauses Geschmacklosigkeit vorgeworfen^werden^dürfe. (Zuruf: Eine sehr berechtigtes Frage!) Ich bemerke darauf: wie dem Hohen Hause bekannt ist, steht dem Präsidenten ein Ordnungsruf oder eine Zurecht weisung der Regierung gegenüber nicht zu. (Zurufe.) Wäre der'Ausdruck von einem^Mitgliede des Hauses einem anderen Mitgliede gegenüber gefallen, so würde ich ihn als unparlameutarisch bezeichnet haben, (Bravo! — Hört,"hört! links.) und ich würde"es dankbar begrüßen, wenn auch auf feiten der Staatsregierung solche Ausdrücke vermieden würden. Der Herr Minister! Staatsminister Gras sVitzthum v. Eckstädtr Wenn der Herr Präsident auf dem Standpunkte steht, daß er diesen Ausdruck einem Mitgliede des Hauses gegenüber gerügt^haben würde, so^willsich gern zugeben, daß ich in solchem Falle den Ausdruck nicht gebraucht haben würde. Ich möchte aber darauf Hinweisen, daß der Ausdruck gefallen ist in Zurückweisung einer Belei digung, die sachlich schwerwiegender ist als eine derartige formelle Beleidigung. (Zuruf rechts.) Präsident: Ich weiß nicht, ob damit der Herr Minister einen Vorwurf gegen den Präsidenten erheben will. Ich will dahingestellt sein lassen, ob der Herr Ab geordnete Clauß berechtigt gewesen ist, das Vorgehen der Bezirkstierärzte in der von ihm beliebten Weise zu charak terisieren. Immerhin hat dieser Vorwurf sich nicht auf ein Mitglied dieses Hauses bezogen, und darin liegt immerhin, meine Herren, ein Unterschied für das Ein schreiten des Präsidenten. (Sehr richtig!) Der Herr Minister hat meines Erachtens selbstverständlich das Recht und im einzelnen Falle auch die Pflicht, einen Angriff, der sich gegen seine Beamten richtet, zurückzu weisen, und es ist in solchen Fällen zweifellos mehr die Sache der Regierung, die die Personen und die Verhält nisse genauer kennt, Verwahrung einzulegen, als die 184
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder