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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Abgeordneter Wilde.) abgebrochen werden muß. Ihm wäre es nicht eingefallen sein Geld in dieses Grundstück zu stecken. Ein Wieder aufbau ist dem Petenten unmöglich. Ich meine, wenn dort ein neues Grundstück aufgesührt würde, so würde nicht nur die Feuersicherheit dieses Gebäudes selbst, son dern auch der benachbarten Hausgrundstücke ganz erheblich gefördert werden. Die „Hoffnung" ist der älteste Stadt teil dort, und es sind lauter alte Häuser da. Wenn ein massives Hausgrundstück aufgebaut würde, so würden auch die Nachbargrundstücke an Feuersicherheit gewinnen, und das liegt doch auch wesentlich im Interesse der Brand versicherungskasse Jetzt ist der Grundsatz ausgestellt, daß nur bei weicher Dachung Baubeihilfen gewährt werden. Das ist erst neuerdings nach dem Dekret Nr. 24 ge schehen, das heute zur Beratung steht. In diesem Dekret hat die Regierung das Material zusammengestellt. Es sind im Jahre l9l0/l1 auch noch in 4794 Fällen Bau beihilfen gewährt worden, und zwar nicht nur in solchen Fällen, wo weiches Dach oder kein Brandgiebel vorhanden war, sondern auch in anderen Fällen. Das ergibt die Summe, die hier angegeben ist. Von der Gesamtsumme von 925000 M., die für Baubeihilfen ausgegeben worden sind, sind allein 323 725 M. zum massiven Umbau bez. zur gänzlichen Beseitigung feuergefährlicher Bauwerke ausgegeben worden. Also da trifft auch die Voraus- W setzung nicht zu, daß ein weiches Dach oder kein Vrand- giebel vorhanden war. Ich glaube, nach den Überschüssen, die die Brandversicherungsanstalt ergeben hat — und die sind 1910/11 mit 1690000 M. angegeben —, wäre es wohl möglich, daß man in den wenigen Fällen auch Billigkeitsgründe gelten ließe, so daß eine Beihilfe ge währt werden könnte. Vizepräsident Opitz: Die Debatte ist geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? Berichterstatter Abgeordneter Braun: Ich möchte dem Herrn Vorredner nur bemerken, daß der engere Ausschuß der Brandversicherungskammer, dem an zugehören ich die Ehre habe, seitdem das neue Gesetz be steht, von diesem gesetzlichen Paragraphen nicht abgewichen ist und nicht abweichen kann. Wir können das eben nicht, wir können nicht über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Deswegen konnte auch dem Petenten hier nicht geholfen werden. Prästdcut: Wir kommen zur Abstimmung. Will die Kammer beschließen, die Petition auf sich beruhen zu lassen? Einstimmig Punkt 3 der Tagesordnung: Schlutzberatung (0) über den mündlichen Bericht der Bcschwerde- und Petitionsdeputation über die Petition des Gutsbesitzers Karl Friedrich Böhme in Colmnitz, Brandschädenvergütung betreffend. (Drucksache Nr. 146.) Berichterstatter Herr Abgeordneter Friedrich. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Friedrich: Meine sehr geehrten Herren! Petition des Gutsbesitzers Karl Friedrich Böhme in Colmnitz. Der Gutsbesitzer Böhme hat die Absicht gehabt, sein Wohnhaus, das etwas altertümlich und baufällig war, durch ein neues zu er setzen. Er wendete sich an die Königliche Brandversiche- rnngskammer mit der Bitte, ihm eine Beihilfe zu ge währen, weil bekanntlich die Grundstücke, die über 200 Jahre alt sind, seit Bestehen dieser staatlichen Ein richtung auch die entsprechenden Beiträge haben zahlen müssen, weil außerdem das Wohnhaus, wenn es mit Stroh bedeckt war, als feuergefährlich zu bezeichnen ist und ge fährlich auch noch außerdem für die nebenan stehenden Gebäude, so daß auch von der Brandversicherungs kammer ohne Schwierigkeiten anerkannt wurde, daß eiue Beihilfe als berechtigt erscheine, und sie stellte ihm 700 M. >D in Aussicht. An demselben Tage, als er die Entscheidung der Königlichen Brandversicherungskammer erhielt, reichte er die Bauzeichnung bei der vorgesetzten Behörde ein, und nachts darauf wollte es das Unglück, daß sein gesamtes Gehöft einschließlich des Wohnhauses niederbraunte. Das ist selbstverständlich ein ganz eigentümlicher Zufall. Mit dem Tage nuu, wo sein gesamtes Grundstück durch Feuer vernichtet wurde, ist er selbstverständlich in eine gewisse Not geraten. Er schreibt u. a.: „Mein Grundstück hatte vielleicht einen Zeitwert von 4'000 M. Ich hatte bisher darauf 15000 M. Hypotheken, habe weitere 6000 M. zur Begleichung von Baukosten aufnehmen müssen, habe die ganze von der Brandversicherungskammer gezahlte EnUchädignng von 5100 M. auch zur Deckung von Baukosten ver wandt und habe noch 19000 M. rückständiger Bau kosten zu zahlen. Es wird mir, wenn mir nicht die 2670 M. noch gewährt werden, nichts übrig bleiben, als mein Grundstück sofort zu veräußern, ohne erst eine günstige Gelegenheit abwarten zu können, und ich gehe dann nach einem Leben voll harter treuer Arbeit einem Atter voll Elend und Entbehrungen entgegen" usw Wenn man nun den Schlußsatz auch nicht gar so tragisch zu nehmen braucht, so ist es doch zweifellos, daß dem Manne dadurch, daß er erst versucht hat, für sich eine EnMä- ll. K. (I. Abonnements 186
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