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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Berichterstatter Abgeordneter Biener.) für die Anwendung jenes tz 39, nämlich das Vorhanden sein eines dringenden Bedürfnisses zur Erhöhung der Pension, nicht vorlag. Neuerdings aber haben sich die Verhältnisse insofern geändert, als die Ehefrau Haupts wegen Kränklichkeit einem Verdienste nicht mehr nach gehen kann. Da auch Haupt selbst kränklich ist, muß ein dringendes Bedürfnis für Erhöhung der Pension nunmehr anerkannt werden. Demgemäß hat das Finanz ministerium beschlossen, die Pension Haupts in Anwen dung von 8 39 des genannten Gesetzes vom 1. Januar 1914 ab zunächst auf 3 Jahre um den zulässigen Höchst betrag, nämlich um 144 M. — 8 Prozent seines Ge haltes an 1800 M. —, mithin auf den Betrag von 1278 M. jährlich unter der Voraussetzung zu erhöhen, daß sich inzwischen die Verhältnisse nicht wesentlich än dern. Die Generaldirektion der Staatseisenbahnen ist angewiesen worden, hiernach das Weitere zu veranlassen. Damit wird dem von Haupt in seinem Gesuche an zweiter Stelle geäußerten Wunsche entsprochen, und es wird empfohlen, das Gesuch nunmehr als erledigt zu erklären." Meine Herren! Sie ersehen hieraus, daß dem wesent lichsten Wunsche Haupts durch die entgegenkommende Regierungserklärung entsprochen worden ist, indem man unter Anwendung von § 39 des Zivilstaatsdienergesetzes ihm den dort festgesetzten Höchstbetrag der Erhöhung nämlich 8 Prozent seines früheren Gehaltes, zunächst auf drei Jahre zubilligte. Diese Beschränkung auf drei Jahre will nur sagen, daß nach drei Jahren eine neue Prüfung nach der Richtung hin zu erfolgen hat, ob in den Ver hältnissen Haupts eine Wendung zum Bessern erfolgt ist. Jedenfalls ist anzunehmen, daß er weiter in dem Ge nüsse der Erhöhung von 8 Prozent, die 144 M. aus macht, bleiben wird. Wenn er in seiner Eingabe im ersten Teile darauf zukommt, daß ihm die bei dem Privatunternehmer ver brachte Dienstzeit von 14 Jahren auf sein pensionsfähiges Dienstalter angerechnet werden möchte, so konnte sich die Deputation dem nicht anschließen. Obwohl man sich darüber klar war, daß der Vorgang bei der Abschiebung auf den Privatunternehmer sich vielleicht so abgespielt habe, wie er es darstellt, so konnte doch nicht nachgeprüft werden, ob der damalige, nicht mehr lebende Bahnhofsinspektor ihm wirklich eine solche Zusage gegeben habe. Anderer seits war man sich auch darüber klar, daß er nur froh sein konnte, daß er übernommen worden ist; wäre es nicht geschehen, so wäre er entlassen worden, weil auf dem Bahnhofe Freiberg damals infolge der neuen Organi sation des Ladegeschäftes für so viel Leute Arbeit nicht mehr vorhanden war. Die Deputation nahm aber auch an, daß der Anspruch von Haupt durch die ihm von der Königlichen Staatsregierung zugebilligte Erhöhung vom 1. Januar 1914 ab im wesentlichen erfüllt worden ist, und schlägt. Ihnen vor, die Petition Haupts damit als erledigt zu erklären. Ich bitte Sie, sich dem Anträge (0) der Deputation anzuschließen. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Will die Kammer beschließen: die Petition, soweit sie sich auf nachträgliche Anrechnung der bei einem Ladeunternehmer verbrachten 14 jährigen Arbeitszeit richtet, auf sich be ruhen zu lassen, soweit sie sich auf die Aner kennung eines dringenden Bedürfnisses zur Er höhung seiner Pension richtet, durch die vor liegende Regierungserklärung als erledigt zu erklären? Einstimmig. Wir kommen zum sechsten Punkte der Tagesordnung: Schlutzberatung über den mündlichen Bericht der Beschwerde- nnd Petitionsdeputation über die Petition des Berginvaliden Augnst Beyer in Kesselsdors nnd Genossen, Erhöhung ihrer Pension betreffend. (Drucksache Nr. 109.) Berichterstatter Herr Abgeordneter Braun. Ich eröffne die Debatte und gebe das Wort dem Herrn Berichterstatter. Berichterstatter Abgeordneter Brau«: Meine verehrten Herren! Die Petition, die uns heute be schäftigt, ist von uns schon vor zwei Jahren beraten worden. Damals ist, wie heute, der Ber'ginvalide August Beyer in Kesselsdorf mit hundert Genossen gekommen und hat um Verwilligung einer höheren Invalidenrente gebeten, namentlich für die alten, länger als 40 Jahre beim Steinkohlenwerke Zauckerode beschäftigten Berg arbeiter. Sie wollten eine Mindestrente von 600 M. haben. Nach ihrer Angabe betrug sie nur 400 und einige 40 M. Ihre Beschwerdedeputation war sich damals schon darüber klar, daß sie nicht eingreifeu könne in die Verwilligung höherer Renten aus Knappschafts- oder sonstigen Kassen, weil diese Kassen nach streng gesetzlichen Vorschriften ihre Grundlagen auf versicherungstechnischen Gutachten auf stellen und deshalb andere nicht eingreifen können. Es könnten nur dann höhere Renten verwilligt werden, wenn gleichzeitig die Beiträge erhöht würden Wir waren aber vor zwei Jahren der Meinung, daß die Renten für alte invalide Bergarbeiter, die vielleicht noch einen Hausstand haben und nicht imstande sind, noch etwas zu erwerben, bei den jetzigen teuren Zeiten außerordentlich niedrig seien, und man ersuchte damals die Regierung in kommissarischer Be ratung, den Leuten möglicherweise eine Verbesserung ihrer Verhältnisse zu verschaffen. Von der Königlichen Staats-
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