Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
(Berichterstatte<Abgeordneter Braun.) (L) regierung wurde damals erklärt, daß es nicht möglich sei, die Wünsche der Petenten zu erfüllen. Wollte man jedem, der 40 Jahre gedient habe, eine Rente von 600 M. ver- willigen, so würde das einen Aufwand von 15 600 M. verursachen, den die Staatskasse zahlen müßte; wollte man auch den anderen, die in jüngeren Jahren in Pension gegangen seien, eine ähnliche Zulage verschaffen, so würden das weitere 5900 M. sein, und das, meinten die Herren Regierungskommissare, könnte die Regierung nicht ver antworten, weil die Ertragsfähigkeit des Steinkohlenwerkes Zauckerode, wie die Rechenschaftsberichte und Etatvoran schläge auswiesen, im Laufe der Jahre sichtlich zurück gegangen sei. Die Regierung erklärte aber, daß bei dem Steinkohlenwerke Zauckerode ein sogenannter Weihnachts fonds vorhanden sei, zu dem die Staatskasse jährlich 13 700 M. zusteuere. Aus diesem Fonds würden regel mäßige Rentenzulagen an besonders bedürftige Invaliden gegeben. Es sei aber dieser Weihnachtsfonds gleichzeitig dazu ausersehen, auch den Witwen, deren es eine ziem liche Anzahl in oft sehr bedürftigen Verhältnissen gebe, Weihnachtsgaben zu gewähren. Es waren an die Jnva- lidenrentner 1911 ziemlich 6000 M. aus diesem Weih nachtsfonds gegeben worden. Gegenwärtig sind die Ver hältnisse bei dem Steinkohlenwerke Zauckerode anders. Jetzt werden alle Arbeiter in die höchste Lohnklasse an- (2) gemeldet, so daß die von jetzt ab in Pension Gehenden, wenn sie eine vierzigjährige Dienstzeit hinter sich haben, noch nicht 600 M., wie es der Petent Beyer in Kesselsdorf will, erlangen, aber wenigstens eine Rente von 580 M. Ihre Deputation hat damals an die Kammer den Antrag gestellt, die Petition auf sich beruhen zu lassen, und es ist darüber am 19. November 1912 verhandelt worden. Man ist dem Votum der Deputation beigetreten, aber auch dem von der Deputation ausgesprochenen Wunsche, daß die Regierung in Erwägungen eintreten möge, ob nicht noch weitere Mittel verfügbar gemacht werden könnten, um den Bergarbeitern eine etwas höhere Rente zu gewähren. Die Kammer trat dem Beschlusse der Deputation bei. In der Ersten Kammer kam die Petition wegen Schlusses des Landtages nicht mehr zur Verhandlung. Heute kommt Beyer wieder, und zwar mit seinen alten Wünschen. Nun hatten wir ja im Etat bereits gesehen, daß die Regierung höhereMittel verfügbar machen wollte, aber wir dachten doch, daß es richtiger sei, wenn wir wieder in kommissarische Beratung einträten. Diese hat in der Deputation stattgefunden, und da ist von der Regierung er klärt worden: „Als eine neu^hinzutretende Unterstützung ist auch der bei dem vorerwähnten Titel mit vorgesehene Zu schuß von 1300 M. zur Jnvalideneinlagekasse anzusehen. (0) Denn die Invaliden erhalten mit deren Hilfe in Krank heitsfällen freie Kur." Auch hier hat die Regierung den Betrag erhöht, so daß die Invaliden gegen eine kleine Einlage das Recht haben, freie Kur zu beanspruchen. Wenn im Jahre 1912 den Invaliden insgesamt aus Werksmitteln 5908 M. 74 Pf. gespendet worden sind, so läßt sich danach ermessen, daß vom Jahre 1914 ab ungefähr der doppelte Betrag des bisherigen für sie zur Verfügung stehen wird. Die Petition des Berginvaliden Beyer enthält insofern Unstimmigkeiten, als sich die durchschnittliche Pension der vor dem Jahre 1912 pensionierten Bergarbeiter einschließ lich der Unfallrentenempfänger nicht auf 450 M., sondern auf 477 M. stellt. Hierbei muß noch in Betracht gezogen werden, daß sich in diesem Durchschnittsbetrage auch die Pensionen der in jüngeren Jahren invalid gewordenen Bergarbeiter befinden, die zwar zur Bergarbeit untauglich, aber anderweit imstande sind, sich einen auskömmlichen Unterhalt zu schaffen, und daher zum Teil aus den Unter stützungsbedürftigen von vornherein ausscheiden. Nun sagt die Regierung, daß die 40 Jahre gedient Habenden im Durchschnitte 524 M. erreichen. Gegenwärtig erhalten 61 Invalide aus dem Weihnachtsfonds eine laufende vierteljährlich gezahlte Unterstützung. Diese Zahl wird sich verdoppeln, damit die insgesamt als besonders unterstützungsbedürftig zu erachtenden Invaliden berücksich tigt werden, soweit der eingangs erwähnte Mehrbetrag bei dem Weihnachtsfonds verfügbar wird. Die unter stützungsbedürftigen Invaliden würden dann rund je 50 M. gegen jetzt jährlich mehr erhalten und auf die obige Summe von 524 M. kommen. Wir haben uns infolge dieser Erklärung der Königlichen Staatsregierung, da wir vor zwei Jahren beschlossen hatten, die Petition auf sich beruhen zu lassen, gesagt: unser Wunsch ist erfüllt, und damit ist, soweit das überhaupt unter den obwaltenden Verhältnissen möglich erscheint, den notleidenden Berginvaliden der Zauckeroder Werke jeden falls geholfen. Wir haben deshalb beschlossen, zu beantragen: „Die Kammer wolle beschließen: die Petition durch die Erklärung der Königlichen Staats regierung und durch Einstellung bei Tit. 11 Kap. 9 des Staatshaushalts-Etats für erledigt zu er klären." Präsident: Wird das Wort begehrt? — Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen. Will die Kammer beschließen: die Petition durch die Erklärung der Königlichen Staats-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder