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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Abgeordneter Richler.) Gutes zuwenden, soweit wir können, soweit es der Steuer säckel verträgt; wir haben Einrichtungen getroffen, die auch der Privatindustrie über sind. Schon seit Jahr zehnten ist so gesungen worden, es hat aber nichts ge nutzt, die Unzufriedenheit ist noch genau so vorhanden wie damals. Das erklärt sich daher, daß die Arbeiter eine ganz andere Auffassung über Rechtsverkümmerungen haben, als man hier annimmt. Meine Herren! Von den Staatsarbeitern den Ver zicht auf das Streikrecht zu verlangen, das heißt, sie einfach minderen Rechtes erklären, ihnen die Bestimmungen, die ihnen die Reichsgejetze und die Gewerbeordnung ge währen, zu anullieren, kurz und gut, das heißt: für die Staatsarbeiter gelten die Bestimmungen nicht, die für jeden anderen Arbeiter gültig sind. Nun frage ich einmal, welche Gründe liegen denn vor, die das allgemeine Wohl berühren sollen, wenn bei spielsweise die Waldarbeiter in Sosa l Erzgeb.) einmal streiken? Geht Sachsen dabei zugrunde, wenn einmal 8 Tage lang keine dürren Fichten aus dem Walde her ausgeschlagen werden, oder geht Sachsen dabei zugrunde, wenn die Staatsarbeiter, die in den Kohlengruben von Leipnitz beschäftigt sind, es als ihre Ehrenpflicht be trachten, die Arbeit für ein paar Tage einzustellen? Da wird der Staat nicht zugrunde gehen. Wenn man sich M unter Staatsarbeitern allerdings weiter nichts vorstellt, als was wir schlechthin Eisenbahnarbeiter nennen', so mag ja die Sache etwas anders liegen, aber auch da liegt kein Recht twr, den Streik zu verbieten. Auch da liegt die Sache so: Wer mit seinem Los zufrieden ist, der streikt nicht. Aus bloßem Übermut streikt niemand. Mit allen diesen Mitteln, die Sie hier versuchen, können Sie gar nichts weiter erreichen. Der zwangsweise durchgeführte Verzicht auf das Streikrecht schafft den Streik als solchen nicht aus der Welt. Es ist bezeichnend, daß gerade beim Eisenbahnbetrieb immer der schlimmste Fall gedacht wird. Überall, wo es bis jetzt Eisenbahnerstreiks gegeben hat, hat es vorher kein Streikrecht der Eisenbahner gegeben. Das Eisenbahnerstreikrecht hat sich überall erst durchgesetzt. Damit wäre der Beweis erbracht, daß die Ängstlichkeit über einen eventuellen Eisenbahnerstreik insofern keine Berechtigung hat, weil er nicht aus der Welt geschafft werden kann. Aber wozu führt denn die Gewalt- und Zwangsmaß regel, die angewendet wird, um eventuell die Streikgefahr zu bannen? Das führt zu weiter nichts, als daß die vorgesetzten Dienststellen belogen werden. Das klingt nicht gerade angenehm, aber es ist doch so. Es hat sich jede Organisation gegen den Willen der betreffenden Ar beitgeber entwickelt, sie hat sich sozusagen gegen den Willen der Arbeitgeber herausgewachsen und ist heute eine große (6) Macht geworden. Jede Organisation, nicht bloß die so genannten freien, sondern auch die Christlichen und Hirsch- Dunckerschen, bei denen wir in Rheinland-Westfalen auch Konflikte zu verzeichnen haben, alle haben sich gegen den Willen der Arbeitgeber entwickelt. Warum sollte die Ent wicklung im Staatsbetriebe eine andere sein als in der Privatindustrie? Man sollte endlich einmal mit diesen überlebten Begriffen aufräumen, sie einfach in die Rumpel kammer werfen. Die freie Willensbestimmung muß dem Arbeiter garantiert werden, und wenn das nicht geschieht, darf sich niemand darüber beschweren, wenn zu Mitteln gegriffen wird, die man im Leben allgemein nicht als- fair ansieht. Es handelt sich aber nicht nur um das Streikrecht, sondern überhaupt um die staatsbürgerlichen Rechte schlankweg. Was haben wir da eigentlich heute für Zu stände in Sachsen und auch in Deutschland zu verzeichnen? Meine Herren! Ein Sozialdemokrat kann Abgeordneter werden, er kann Landtags- und Reichstagspräsident wer den, er kann beinahe Stuttgarter Oberbürgermeister wer den, er kann auf die Gesetzgebung einen großen Einfluß ausüben, aber in Sachsen darf ein Sozialdemokrat nicht einmal königlicher Funzelputzer werden! (Heiterkeit.) Wie reimt sich das mit der heutigen fortgeschrittenen Zeit zusammen? Auf der einen Seite immer die höchsten Ehren, auch die Sozialdemokratie entwickelt in ihren Reihen eine Fülle der Anregungen, die verwertet werden müssen, aber auf der anderen Seite sagt man: weil du Sozialdemokrat bist, darfst du nicht den geringsten, den niedrigstbezahlten Posten bekleiden. Der Herr Staatsminister v. Seydewitz hat ja auch heute wieder eine Reihe von Ausführungen gemacht, auf die ich im einzelnen später noch zurückkommen werde, aber, meine Herren, diese Machtausnutzung, will ich ein mal sagen, die wir in Sachsen und vielfach auch wo anders beobachten, hat doch in alle Wege nichts mit dem Rechte zu tun. Glauben Sie, daß der Staat im Rechte ist, wenn er die Sozialdemokraten von allen diesen Posten, ja von dem geringsten Posten ausschließt? Im Gegenteil, er setzt sich über das Recht hinweg, er benutzt nur seine Macht, um die Macht als Recht walten zu lassen. Meine Herren! Druck erzeugt aber Gegendruck. Wenn der Staat als Arbeitgeber Bedingungen stellt, die sich mit der Arbeiterehre nicht vertragen, so ist der Ar beiter auch seiner zwingenden Pflicht ledig. Das muß hier erklärt werden. Wenn man von dem Arbeiter unter
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