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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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1532 II. K. 46. Sitzung, am 18. Februar 1S14 (Abgeordneter Nitzsche sDresdens.) c^) stücke stehen. Das zeigen besonders zwei Beispiele. Das eine betrifft den Besitzer Fröde in Rathen. Der hat einen Wiesenstreifen an der Elbe, und es werden ihm für diesen Wiesenstreifen 200 M. Anliegerbeiträge abverlangt. Er hat nach der Petition behauptet, daß er aus diesem Wiesenstreifen nur 30 M. Pachtertrag er halten würde. Nun, 200 M. Anliegerbeiträge und 30 M. Pachiertrag, da wird man zugeben, daß dies unerträglich ist. Ähnlich ist es bei Otto Lehnert in Rathen. Der hat ein Flurstück von 157 m Länge, auf dem 61 M. 65 Pf Anliegerleistungen liegen, und der Pachtwert beträgt nur 12 M. Ich beschränke mich auf diese beiden Beispiele, die doch zweifellos zeigen, daß das so nicht weitergeht Aber diese Beispiele sind keineswegs vereinzelt. Hunderte von Beispielen sind ähnlich, wenn auch viele darunter sind, die vielleicht nicht ganz so schlimme Härten zeigen. Es werden jedenfalls Hunderte von kleinen Be sitzungen so belastet, daß sie für ihren Besitzer vollständig entwertet werden. Die gemachten Erfahrungen fordern dringend, daß da Abhilfe geschafft wird. Es fragt sich nun freilich: Wie soll Abhilfe geschafft werden? Ich gehe nicht so weit wie der Herr Vize präsident Opitz, die gesamten Flußregulierungen für un nötig zu erklären. Wir glauben, daß es auch im Rahmen des Wassergesetzes möglich ist, noch Maßnahmen ein- M zuleiten, die solche Härten vermeiden. Die Petition von Berthelsdorf macht es sich verhältnismäßig leicht, sie will alles dem Staate übertragen. Unserem seitherigen Stand punkte zu verschiedenen Gemeindeaufgaben entsprechend könnte man der Ansicht sein, daß wir dieses Verlangen ohne weiteres unterstützen müßten. Aber das geht uns denn doch zu weit, weil man dann dazu kommen würde, daß man die Kosten für Regulierungsarbeiten, welche in der Hauptsache doch den Anliegern zugute kommen, auf die Allgemeinheit abwälzte. Wir wollen nicht alles auf den Staat abschieben, sind aber der Meinung, daß durch Staatsabhilfe Härten vermieden werden müssen. Meines Erachtens bietet sich diese Gelegenheit schon jetzt, wenn man 8 62 des Wassergesetzes entsprechend anwendet, wenn er auch etwas eng ist. Es handelt sich bei den jetzigen hohen Anliegerleistungen um solche Leistungen, die durch die ersten Jnstandsetzungsarbeiten entstanden sind. Aber da sieht doch bereits 8 62 Staatsunterstützung vor — ich darf den Absatz doch wohl verlesen —: „Die Instandsetzung der fließenden Gewässer ist auf Kosten des Staates und der Genossenschaften oder Stadtgemeinden durch Organe des Staates vorzunehmen. Seitens des Staates werden Geldleistungen nur in soweit bewirkt, als die Vorteile, die den Beteiligten erwachsen, durch die aufzuwendenden Kosten erheblich überstiegen werden." Meine Herren! Für mich kommt es nur darauf an, (v) daß hier schon auf die Möglichkeit der Staatsunter stützung hingewiesen ist, wenigstens soweit die Erst instandsetzungsarbeiten in Betracht kommen. Wenn man von dieser Bestimmung schon in ausreichendem Maße Gebrauch gemacht hätte, glaube ich, wäre es möglich gewesen, die Härten, die seither zu konstatieren gewesen sind, zu verhüten. Ich glaube aber, daß man mit der jetzigen Fassung des Paragraphen nicht auskommt. Die Bestimmung müßte weniger einschränkend sein; man dürfte die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen, nicht auf außer gewöhnliche Fälle beschränken. Ich glaube, man darf auch nicht bei den Erstinstandsetzungsarbeiten stehen bleiben, sondern man muß auch die Möglichkeit schaffen, für die Kosten der Unterhaltnngsarbeiten Staatsbeihilfen zu geben. Davon steht aber bisher in dem ein schlägigen 8 77 nichts. Da werden in der Hauptsache die Kosten ausschließlich doch den Genossenschaften, be sonders den Zwangsgenossenschaften übertragen, und da können sich eben in einzelnen Fällen, wo die Verhältnisse besonders ungünstig liegen, wie es z. B. im Elbtale, im Sandsteingebirge der Fall ist, sehr leicht überstiegene Anliegerleistungen ergeben. Es wäre weiter zu erwägen, ob die Grundsätze, nach denen die Anliegerleistungen jetzt bemessen werden richtig sind und ob die Steigerung nach dem Nutzen genügt. (0) Es sollen ja, meine Herren, die Anliegerleistungen be messen werden nach dem Nutzen, aber es wird doch in Wirklichkeit der Ertrag des Grundstückes wohl viel zu wenig berücksichtigt. So kommt es oft, daß eine arme Witwe dort unten in Posta verhältnismäßig die gleichen An- liegerleistungen beitragen muß wie der reiche Sägewerks besitzer oder wie die Vogelwiesengesellschaft in Dresden. Es wird nicht genügend abgestuft, es wird nicht auf die Leistungsfähigkeit gesehen, und es wird vor allen Dingen nicht auf den Ertrag des Grundstückes genügend geachtet Ich glaube, wen» man da mehr abstufte, als es seither ge schehen ist, dann würde es ermöglicht werden, gerade die armen Anlieger mehr zu schonen, als es seither geschehen ist. Meine Herren! Soweit die Elbe in Betracht kommt, wird der Staat überhaupt wohl zu einem anderen Maßstabe greifen müssen, als es jetzt der Fall ist. Ich glaube auch nicht, daß man da, wenn man versuchen wollte zu mildern, auskäme und auf diese Weise zu erträglichen Forderungen käme. Die Elbe muß meiner Ansicht nach als eine Sache für sich betrachtet werden. Ich glaube, daß der Staat nicht um die Notwendigkeit herumkommen wird, wenigstens den weitaus größten Teil der Kosten der Elb- uferherstellungen selbst zu tragen. Dafür spricht eine ganze Reihe von Gründen, besonders die Tatsache, daß
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