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(Abgeordneter Kleinhempel.) Oi.) nicht den Wegebauaufwand als Bezirksaufgabe ansehen könnte, und es ist darauf hingewiesen worden, daß der Durchgangsverkehr außerordentlich zugenommen habe und daß insofern eine besondere Belastung einzelner Gemein den eintrete. Man müßte bestimmte Straßen als Bezirks straßen bezeichnen (Sehr richtig!) und den Aufwand hierfür dem Bezirk ansinnen. Es ist aber damals von der Staatsregierung davon abgesehen worden, diesen Gedanken Weiler zu verfolgen, weil, wie die Königliche Staatsregierung in dieser Begründung ausgeführt hat, die Bezirke schon belastet werde» sollen durch die Jrrenfürsorge und „weil die Regelung der sehr schwierigen Frage einer andcrweiten Verteilung der Wegebaulasten besser in einem neuen Wegebaugesetz" — meine Herren, das ist wörtlich — „zu erfolgen haben werde, in dessen Bearbeitung die Regierung eine ihrer nächsten Aufgaben erblickt." (Sehr richtig!) Das ist geschehen, nachdem der Herr Abgeordnete Hettner damals seine Anregungen bei der Etatberatung am 28. November 191! gegeben hatte. Meine Herren! Ein neues Gesetz ist aber nicht ge kommen. Sie wissen ja, wir freuen uns nicht allemal so M sehr, wenn wir neue Gesetze bekommen, und ich persön lich habe es einmal sehr scharf betont, daß es eigentlich nicht erwünscht ist, daß wir noch mit allzu viel Gesetzen belastet werden. Allein was notwendig ist, muß schließ lich doch geschehen, und wenn besondere Dringlichkeit vor liegt — und, das hat auch schon der Herr Sekretär vr. Schanz außerordentlich betont, diese Dringlichkeit liegt vor —, muß Wandel geschafft werden. Man soll auch unterscheiden, ob ein Gesetz nun die einzelnen Staats bürger allzusehr in Anspruch uimmt und behelligt, wie das z. B. beim Wassergesetze der Fall ist, daß zu viel in Einzelheiten eingegriffen wird, oder ob es sich um ein Wege baugesetz handelt, das in der Hauptsache nur die Gemeinden angeht und mit keiner großen Arbeitslast verbunden ist, sondern nur eine bessere Verteilung der Lasten ermög lichen soll, so soll man mit alten Verhältnissen, wie sie 1781 geschaffen worden sind, einmal aufräumen. Nun hat der Herr Sekretär vr. Schanz selbst schon gesagt: Es ist schwer, Vorschläge zu machen, wie die Sache gehandhabt werden soll. Gewiß, es wäre für die Gemeinden und für alle, die jetzt Wegebaupslichtige sind — auch die Gutsbezirke haben ja ihren Anteil — das Allererwünschteste, wenn der Staat die Sache über nähme. Aber ich habe schon kürzlich ausgesprochen, nach der Richtung hin habe ich nun Bedenken, wenn der Staat sagt: Wir übernehmen das. Bei der Irren- (0) fürsorge ist es auch so gewesen: der Staat sicherte zu, daß alle Irren abgenommen werden, aber fragt mich nicht, gegen welchen Beitrag! (Sehr richtig! in der Mitte.) Und ob es nicht beim Wegebaugesetze auch so gehen würde, ist eine andere Frage. Auch da können wir wieder in die Tinte geraten. Deshalb möchte ich doch meine Be denken aussprechen. (Sehr richtig!) Gewiß, die Verteilung würde auf sehr leistungsfähige Schultern kommen, aber ob es damit gebessert wird, ist fraglich. Jedenfalls aber wird es nicht angängig sein, die Wege unterhaltung den Bezirken zu überweisen. Sie wissen selbst, daß das Bezirksverbandsgesetz gescheitert ist, weil sich die revidierten Städte sehr energisch dagegen wehrten und weil man vor allen Dingen den Amtshauptleuten nicht so viel Macht einräumen wollte über die revidierten Städte und auch über die andereu Gemeinden. Meines Erachtens wird es, wenn der Staat nicht in Frage kommen kann — und das wird schwer halten —, nur noch mög lich sein, an Kreisverbände zu denken, schon um des willen, weil, wenn Durchgangsstraßen in Frage kommen, diese die Verbünde übernehmen müßten. Die Besteuerung (v) neuer Durchgangsstraßen wird leichter sein, wenn ein größerer Kreis in Frage kommt. Ich möchte darauf Hin weisen, daß wir schon Kreisverbände haben, nämlich die Fürsorgeverbände. Es wäre zu erwägen, ob sich die Wegeunterhaltung nicht gleich an diese Verbände angliedern ließe. Voraussetzung müßte natürlich sein, daß die Kreis verbände ihre Selbstverwaltung hätten. Den Gemeinden könnte man die schweren Lasten noch dadurch erträglich machen, daß man die Jrrenfürsorge mit auf diese Ver bände übertrüge, denn es ist ja kürzlich und mit Recht darüber geklagt worden, daß diese Lasten außerordentlich hoch sind. Es ist mir gegenüber auch angedeutet worden, ob es nicht möglich wäre, einen Teil des Bezirksvermögens mit zur Deckung dieser Lasten nutzbar zu machen. Ich glaube nicht, daß damit Freude bereitet werden würde, denn die Last, die den Bezirken jetzt schon obliegt, überragt das, was die Bezirksverbände aus ihrem Vermögen bestreiten können. Ich glaube nicht, daß es möglich sein wird, da von etwas wegzunehmen. Ich habe schon vorhin erklärt, daß meine politischen Freunde sich dem Anträge des Herrn Sekretär vr Schanz anschließen. Wir verlangen ja nicht, daß die Vorlage jetzt sofort kommt, aber wir hoffen doch, daß die Staats-