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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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II. K. 46. Sitzung, am 18. Februar 1S14 (Abgeordneter Möller lLchönefeld).) N.- wird und iiisolgedMen die Gemeinden trotz allen Ge suchen und vorzeitigen Anträgen, die sie an die Bezirke und Amtshguptmannschaftru gestellt haben, nicht zur Geltung gekommen sind und infolgedessen aus eigenen Mitteln die Lasten haben tragen müssen. Wir haben noch einen weiteren Unterschied zu ver zeichnen, und zwar möchte ich das vorausschicken. Wenn man als Radfahrer die Straßen der Orte passieren muß, so findet man ganz bestimmte Merkmale unseres heutigen sächsischen Staates, und zwar derart, daß auf der einen Seite die eine Gemeinde ganz gewissenhaft mit hartem Material und guter Decke ihre Straßen eingebaut hat; jetzt kommt auf einmal eine ländliche Gemeinde dazwischen, dort findet mau das ungeeignetste Material, und in weiter Ferne kommt sogar noch ein Stück, welches sich in ganz traurigem Zustande befindet. Nicht bloß, daß wir diese Beobachtung gemacht haben, noch weiter, eine Reihe von Amtshauptmann schaften habe» Verfügungen erlassen über den Straßenbau in Gemeinden, wo die Straßen, wenn man sie vergleicht mit anderen Strecken, noch in leidlichem Zustande sich befinden, die Geschirre können ohne besondere Schwierig keiten darüber hinwegfahren, und andere Gemeinden mit bedeutend schlechteren Straßen sind mit derartigen Ver fügungen nicht beglückt. Wir haben unter anderem in (8) der Leipziger Gegend die Fälle, daß Arbeiterwohuorts- gemeinden sehr schnell mit Verfügungen bedacht werden, dagegen rein bäuerliche Gemeinden sehr schonend behan delt werden. Aber nicht allein die bäuerlichen Ge meinden, sondern auch die exemten Rittergüter werden so schonend von den Amtshauptmannschafteu behandelt. Anders die Arbeitergemeindeu. Ich kenne eine Gemeinde, da wurde kurzerhand verfügt, bei Androhung von Strafe und Ausführung durch die Amts straßenmeister, den und den Teil der Straße durch Granitsteine in guten Zustand zu versetzen, was einen Gesamtaufwand von zirka 6000«> M. erforderte. Ganz dicht an dieser Straße ist ein Verbindungsweg eines feudalen Herrn, und in dieser Straße ist ein so trauriger Zustand, daß man in dem Saud versinken konnte. Aber da ist keine derartige Verfügung bekannt geworden. Wir erachten es für dringend notwendig, daß auf diesem Gebiete eine vollständige Änderung vor sich geht, und wir wünschen, daß vorzeitig, ehe sich noch weitere Bedenken geltend machen, eingegriffen wird. Meine Herren! Es scheint wieder Mode zu werden, daß die Erhebung der vorsintflutlichen Chauseegelder wieder eingeführt wird. Mir ist bekannt geworden, daß auf einem Teile der neuerbauten Straße Meißen-Cosse baude ein Gemeindeverband besteht und daß dieser ll. K. (1. Abonnement.) 1559 Gemeindeverband für den durchgehenden Verkehr Beiträge (0) abnimmt, weiter, daß eine Reihe von Gemeindeverbänden ausschließlich von Automobilen Chausseegelder erhebt. Alle diese Umstände führen doch nicht dahin, den Verkehr in unserem Sachsen zu heben und besonders den schnelleren Verkehr dementsprechend zu fördern, sondern dieser Umstand muß als Schädigung und Hinderung des gesamten Verkehrs betrachtet werden. Bezüglich der Verbände, die heute innerhalb des Wegerechtes möglich sind, müssen wir auch noch weitere Bedenken äußern, und zwar bestimmt wohl tz 16 in seinem zweiten Absätze: „Die einzelnen Gemeinden können sich zu Verbänden zusammenschließen." Aber es sind bloß die Gemeinden beitragspflichtig, welche sich direkt an der Straße befinden oder welche das be treffende Flurstück durchschneidet. Die weiter entfernt liegenden Gemeinden, die von dem Neubau einer der artigen Ortsverbindungsstraße genau denselben, wenn nicht oft noch größeren Vorteil haben, können nicht zu den Beitragspflichten herangezogen werden. Wenn bei der Abänderung des Gesetzes über das Wegerecht auf die Frage der Errichtung von Gemeindeverbänden zuge kommen werden soll, dann muß auch diese Bestimmung ganz entschieden mit geändert werden. Dl Es ist schon ausgeführt worden, daß durch diese Ge meindeverbände und auch durch die Wegebaulasten im allgemeinen gerade die schwächeren Gemeinden besonders leiden müssen Nicht allein die großen, starken Ge meinden, nicht allein die Landgemeinden, auch die Städte kommen infolgedessen in ein Mißverhältnis zu den schwächeren Gemeinden, infolgedessen ist eine Abänderung dringend nötig. Es sind wohl jetzt einige größere Gemeinden — und dazu gehört Leipzig — bei der Regelung ihres Ver kehrs und der Anlegung von Straßen und Brücken nicht auf den Gedanken zugekommen, Gemeindeverbände mit den Landgemeinden zu gründen, sondern sie haben es so geregelt, daß sie feststehende Verträge abgeschlossen haben. Leipzig hat mit einigen umliegenden Gemeinden sogenannte Straßen- und Brückenbauverträge abgeschlossen; letztere sind beitragspflichtig gemacht worden, wenn ein unbebautes Areal der Bebauung erschlossen wird, dann sind gewisse Beiträge zu zahlen. Das ist aber eine freie Vereinigung von Gemeinde zu Gemeinde, und es wäre besser, wenn in dieser Beziehung die Gesetzgebung ein träte; denn durch die jetzigen Verträge, die die großen Gemeinden mit den kleineren Gemeinden abschließen, werden, wie die Erfahrungen gerade bei Leipzig gezeigt 231
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