Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
(^) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Günther. Abgeordneter Günther: Meine Herren! Nach den eingehenden Darlegungen und namentlich in Beziehung auf die beigegebene Erklärung der Königlichen Staats regierung läge es sehr nahe, auf den besprochenen Jn- stanzenzug näher einzugehen. Ich sehe aber davon ab, schon deswegen, weil die Königliche Slaatsregierung bei diesem Gegenstände nicht vertreten ist. Wenn auch die Königliche Staatsregierung nicht verpflichtet ist, den Ver handlungen des Hauses beizuwohnen, so, glaube ich, ist es selten der Fall, daß die Königliche Staatsregierung unvertreten ist, wenn derartige gerade den Jnstanzen- zug bei Steuersachen betreffende Angelegenheiten ans der Tagesordnung standen. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Will die Kammer beschließen, die Petition auf sich beruhen zu lassen? Einstimmig. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Schlutz- beratnng über den mündlichen Bericht der Beschwerde- nnd Petitionsdeputation über die Petition des Gutsbesitzers Rudolph Lange in Wiesa, eine Enteignungssache betreffend. (Drucksache Nr. 229.) Ich eröffne die Debatte nnd gebe dem Herrn Bericht erstatter Hauffe das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Hauffe: Meine sehr geehrten Herren! Dec Gutsbesitzer Rudolph Lauge in Wiesa bei Annaberg wendet sich mit einer Petition an den Landtag, in welcher er sich beklagt, bei Enteignung eines Teils seiner Grundstücke eine zu geringe Entschädi gung erhalten zu haben, und führt zur Begründung hierzu folgendes aus. Im Jahre 1910/11 wurden zum Bau der jetzt fertig gestellten Sehmatalstraße von Annaberg nach Schönfeld- Wiesa mehrere Felo-, Wiesen- und WaldparZellen von seinen Grundstücken mit dazu enteignet. Hierbei sei ihm für die Parzellen Nr. 70, 81 n und 81 d in der Giöße von 88,03 Ar mit Waldbestand sowohl für diese reine Waldbodenfläche als auch für den darauf befindlichen Holzbestand eine zu geringe Entschädigung zugebilligt worden, womit er sich nicht zufrieden erklären könne. Man habe ihm anfangs für den Quadratmeter reiner Wald bodenfläche 20 Pf. in Aussicht gestellt, jedoch im Ent eignungsverfahren habe der Herr Forstmeister Lehmann w aus Elterlein den Quadratmeter nur auf 10 Pf. ein geschätzt. Petent weist darauf hin, daß in nur 7 Vs km Lufilinienentferuung in derse ben Amtshauptmannjchaft für qualitativ gleiche Waldparzellen bei Erbauung der Preßuitztalstraße, wo der Herr Lehngerichtsbesitzer Hey mann aus Großolbersdorf abgeschätzt habe, der Quadrat meter Waldboden mit 20, 25 und sogar mit 40 Pf. bezahlt worden sei. (Hört, hört!) Dies seien doch Unterschiede, welche auch jeden Un beteiligten stutzig machen müßten. Er wolle die wirtschaftlichen Werte beider Talstraßen hierbei gar nicht in Betracht ziehen, für ihn komme nur in Frage, daß ihm als Eigentümer jedes Fleckchen seines Grund und Bodens lieb und gleich wertvoll sei und er sich nur schweren Herzens davon trennen könne. Deswegen seien für ihn auch die Ausführungen des Herrn Forst meisters Lehmann durchaus nicht maßgebend, denn dieser habe auf seine Eigentümergefühle keine Rücksicht genommen. (Sehr richtig!) Er weist ferner darauf hin, daß, wenn umgekehrt der Staat irgendwo als Verkäufer auftrete, die Eigentums- interessen alsdann ganz anders gewahrt würden, (Abgeordneter Trüber: Sehr richtig!) wie dies an verschiedenen Beispielen ersichtlich gewesen sei. Wenn in einem Bezirke bei gleichen Objekten und gleichen Voraussebungen so gewaltige Differenzen zu tage träten wie hier, müsse das das Gerechtigkeitsgefühl der Beteiligten erschüttern. (Sehr richtig!) Wenn behauptet worden sei, daß das verbliebene Areal infolge Durchführung der Straße im Werte ge winnen müsse, so könne er, Petent, diese Meinung nicht teilen. Da doch hinsichtlich der Besteuerung im Bezirke selbst große Unterschiede nicht beständen, so sage er wohl nicht zu viel, wenn er behaupte, daß er im Hinblick auf die hierzu angeführten Tatsachen mindestens sehr kurz abgefertigt worden sei. Aber nicht allein bezüglich der Bodenpreise für diese 88,03 Ar sei er benachteiligt worden, sondern noch viel mehr durch die niedrigen Einschätzungen des Holzbestandes, welcher wegen des Straßenbaus habe abgeschlagen werden müssen. Hierbei sei die Schätzungssumme hinter dem praktischen Erlös zurückgeblieben; denn dem Herrn Forstmeister
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder