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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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II. K. 49. Sitzung, am 23 Februar 1914 1615 (Berichterstatter Abgeordneter Hauffe.) ^ Lehmann sei in seiner Berechnung vom 11. Juli 1911, wobei er sich auf die sächsischen Erfahrungstafeln gestützt habe, entschieden ein Rechenfehler untergelaufen. Nach An sicht des Petenten seien bei dieser Schätzung nur die zeitgemäßen Kostenwerte eingesetzt worden, der Zuwachs wert aber sei zu sehr unberücksichtigt geblieben und insofern viel zu sehr von dem tatsächlichen Befunde abgewichen worden. Er, Petent, berechnet den Wert des Holzbestandes von der Hauptfläche auf 2300 M und von noch zwei kleinen Parzellen auf 107 und 110 M., so daß er mindestens 2517 M. beansprucht und nur 1919 M. 40 Pf. dafür erhalten hat. Da er hiernach erstens noch 597 M. 60 Pf. für Holz bestand und zweitens für 88,3 Ar reinen Waldboden pro Ar noch 10 Pf., d. i. 883 M., zusammen also noch 1480 M. zu erhalten habe, so würde er sich mit Nach zahlung dieser Summe zufrieden geben, wenn der Landtag nicht auf einen noch höheren Betrag zukommen sollte. Nicht Profitsucht oder Nörgeln seien die Motive zu dieser Petition gewesen, sondern der Umstand, daß er nicht die Mittel besessen habe, gegen die Rekursentscheidung der Königlichen Kreishauptmannschaft Chemnitz im Prozeß wege anzukämpfen. M Er setze in den Landtag das volle Vertrauen, daß er eine so ungerechte Behandlung wie im vorliegenden Falle nicht billigen werde, und infolgedessen bitte er die Hohe Zweite Ständekammer ergebenst darum, sie wolle seine Petition der Königlichen Staatsregierung zur Be rücksichtigung dahin empfehlen, daß diese die Enteignungs behörde anweise, der Gemeinde Wiesa als Unternehmerin für die in Frage kommenden Teilstrecken der Sehmatal straße aufzugeben, ihm, dem Petenten, noch nachträglich insgesamt 1480 M. 60 Pf. ohne Abzug von Kosten zu gewähren. Bei der erstmaligen Beratung in der Deputation wurden Zweifel darüber laut, ob man diese Petition nicht ganz zurückweisen solle, da Petent doch von dem ihm zu stehenden Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht habe. Jedoch im Hinblick auf seine mißlichen Vermögensverhält. nisse und die ihm angeblich zu niedrig zugebilligten Ent schädigungssummen beschloß man, um Genaueres über den ganzen Verlauf der Sache zu erfahren, von der Ent eignungsbehörde das hierzu vorhandene Aktenmaterial herbeizuziehen, jedoch von einer kommissarischen Beratung vorläufig abzusehen. Bei der anderweitigen Beratung über diese Petition am 19. Februar 1914 konnte der Berichterstatter nach ein gehender Prüfung der inzwischen eingegangenen Akten be reits feststellen, daß einzelne Angaben des Petenten mehr- (o) fache Irrtümer enthielten und die aus dem Enteignungs- Verfahren angeführten Tatsachen über den sestgestelllen Wert der Holzbestände und des Waldbodens auf falschen Voraus setzungen beruhten. Der Verlauf war kurz folgender. Bereits in einem am 10. April 1911 von der König lichen Amtshauptmannschaft Annaberg für alle Beteiligten anberaumten Termin hat Petent die festgestellten Ent schädigungssummen für alle seine zu enteignenden Grund stücke schriftlich anerkannt. Darunter befinden sich auch seine zum Bau dieser Straße gelangenden Waldgrund stücke, wegen welcher er sich jetzt an den Landtag wendet und auf denen der Holzbestand ans 1919 M. 40 Pf. und der Waldboden zu 88,3 a auf 833 M., beides zusammen auf 2802 M. 40 Pf. eingeschätzt worden war. Die Ent schädigungssumme für alle enteigneten Grundstücksparzellen betrug 3485 M. 70 Pf. Obwohl er diese Entschädigungssumme im vorgenann ten Termin schriftlich anerkannte, erhebt er am 13. April bereits Rekurs bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Annaberg und verlangt teilweise höhere Entschädigungen für seine enteigneten Parzellen. Die Königliche Amts hauptmannschaft fordert infolgedessen die landwirtschaft lichen Sachverständigen sowie auch den Herrn Forstmeister Lehmann zu einer Unterredung und nochmaligen Begut-^ achtung auf. Unter sehr eingehender, langer Begründung erhalten diese ihre erstmaligen Abschätzungen aufrecht, und Petent wird demzufolge abgewiesen. Nunmehr wendet sich Petent an die Königliche Kreis hauptmannschaft Chemnitz, welche nach mehrfachen ander weitigen Erörterungen und auf Grund eines Sachver ständigengutachtens vom Oberinspektor Lohs in Schönfeld am 26. Februar 1912 beschließt, für die beiden Wiesen parzellen Nr. 67 a, b und 69, zusammen 16 a, den Quadrat meterpreis von 26 und 28 Pf. auf 50 Pf. zu erhöhen, im übrigen aber den Rekurs in allen seinen Teilen zn ver werfen und der Gemeinde Wiesa als Unternehmerin für die in Frage kommenden Teilstrecken der Sematalstraße die hierdurch entstandenen Kosten aufzuerlegen. Damit nicht zufrieden, wendet sich Petent mit einer Eingabe am 12. August 1912 auch noch an das König liche Ministerium des Innern. Dieses weist ihn jedoch auf 8 33 des Enteignungsgesetzes hin und verständigt ihn darüber, und am 20. August 1912 erklärt er zu Protokoll seine oben gedachte Eingabe als erledigt und abgetan. Wenn nun Petent jetzt dennoch an den Landtag kommt, um nur für feine Waldgrundstücke eine höhere Wertentschädigung zu verlangen, so kann die Stellung-
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