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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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(Geheimer Finanzrat^vr. Kretzschmar.) (L.) zuhalten keine Kleinigkeit für ihn ist, weder links noch rechts sehend, immer Gerechtigkeit hat walten lassen und, was dem Arbeiter gebührt, auch dem Arbeiter hat zu kommen lassen. Es ist auf das entschiedenste zurückzuweisen, daß hier etwa bei der Bergbehörde — und es ist sogar der Vorwurf bis in höhere Instanzen hinaufgegangen — das Bestreben herrschte, die Arbeiter nicht so zu behandeln wie die Bergwerksunternehmer. Ich darf sagen, daß wir davon, daß die Bergarbeiter in ihrem schweren Betriebe nicht auf Rosen gebettet sind, vollkommen überzeugt sind. Ich darf auch ruhig erklären, daß in diesem schwierigen, komplizierten Betriebe doch hin und wieder einmal etwas von uns wahrgenommen wird, was nicht gerade so ist, wie man es wünschen sollte. Das läßt sich nicht ändern. Aber es muß unbedingt daran festgehalten werden, daß, was den Schutz der Bergarbeiter anlangt und was die Fürsorge für ihre Arbeitsbedingungen betrifft, die Stellen, die hierbei mitznwirken berufen sind, von jeher voll und ganz ihre Pflicht getan haben. (Bravo!) Vizepräsident Opitz: Der Herr Abgeordnete Günther! Abgeordneter Günther: Meine Herren! Wir zweifeln nicht, daß die Behörden bestrebt sind, vom Stand- OÄ punkte der Pflichterfüllung aus alles zu tun, um die Interessen der Bergarbeiter zu wahren. Aber das schließt doch nicht aus, daß noch andere Maßnahmen nötig sind, um die Interessen der Bergarbeiter, soweit Leben und Gesundheit in Betracht kommen, zu schützen. Es ist durchaus verdienstlich für jedermann, wenn man sich um derartige Angelegenheiten kümmert, und man muß es mit großer Genugtuung begrüßen, wenn aus diesem Hause heraus Schäden besprochen werden, die die Gesundheit der Bergarbeiter nachteilig beeinflußt oder zu tödlichen Unfällen geführt haben. Von diesem wichtigen Rechte kann selbstverständlich auch der sächsische Landtag nichts aufgeben. Also bei aller Anerkennung der Pflichterfüllung war die Anregung, die gegeben worden ist, wegen der Prämien Erwägungen anzustellen, durchaus angebracht, und der Herr Regierungsvertreter, der soeben gesprochen hat, hat nachher selbst dieser Meinung zugestimmt. Wir differieren in der Auffassung gar nicht. Die Prämien sind nur so gedacht, daß der Bergarbeiterschutz gefördert werden soll, neue Gedanken, neue Einrichtungen sollen gefördert werden; und daß das Hand in Hand mit der Werksverwaltung, die Königliche Staatsregierung auf der einen und die Arbeitnehmer auf der anderen Seite, zu geschehen hat, ist selbstverständlich. Man muß doch berücksichtigen, was für ein schwerer Beruf es ist, unter Tage zu arbeiten, (6) und welches Elend und welcher Jammer in den Familien eiuzieht, wenn Bergleute um das Leben kommen, wie das schon zu unzähligen Malen der Fall gewesen ist. Die Verteidigung der Nachgeordneten Instanzen ist gewiß eine sehr schöne Sache. Ich habe schon gesagt, daß wir vollkommen der Überzeugung sind, daß die Bergbehörde und die angestellten Beamten bestrebt sind, ihre Pflicht zu tun. Ich habe auch nicht gehört, daß nach dieser Richtung hin ein Vorwurf gemacht worden ist, (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) daß die Beamten etwa pflichtwidrig gehandelt hätten, sondern man hat nur gewünscht, daß nach der oder jener Seite hin andere Maßnahmen getroffen werden möchten. Wohin kämen wir aber, wenn wir uns lediglich auf die Verteidigung der Nachgeordneten Instanzen beschränken wollten und alles als schön und gut anerkennen wollten? Die Königliche Staatsregierung sollte dankbar sein, An regungen zu erhalten; und selbst wenn der Herr Abge ordnete die Dinge nicht ganz genau, wie der Punkt über dem i, dargestellt hat, was in manchen Fällen gar nicht möglich ist, weil die amtlichen Akten fehlen, so ist es Pflicht der Königlichen Staatsregiernng, die Dinge nach ihrer Sachkenntnis richtigzustellen. Wenn aber das Urteil, das ich vorhin auch besprochen habe, als gerecht M) hingestellt wird, wie der Herr Regierungsvertreter es eben getan hat, so kann ich — seine Ansicht hoch in Ehren — mich seiner Ansicht nach nochmaliger Einsicht in die Urteilsgründe nicht anschließen. Nach dem Wortlaute der gesetzlichen Bestimmung durfte der Arbeiter das Förder gestell nicht benützen, wenn eine Beladung mit erfolgen sollte. Ob die Beladung mit geringfügigen Gegenständen stattfindet, ist nach dieser Bestimmung im 8 60 Abs. I ganz gleichgültig. Ich halte es auch im Interesse des guten Einvernehmens zwischen Werksverwaltung und Arbeiterschaft für falfch, ein so gezwungenes Urteil herbeizuführen; weiter ist es nichts. Mag die Überzeugung von der Richtigkeit des Urteils vorhanden fein, was ich nicht bestreiten will, so sind die letzten Ausführungen vom Regierungstische nicht geeignet, bei mir die Überzeugung auszulösen, daß kein Fehlurteil vorliegt. Man braucht nur die Gründe durch zulesen. Immer wird im Konjunktiv gesprochen, was der Arbeiter alles hätte tun sollen, um diese Berge in die Grube zurückzubringen. Ich glaube, es war gar nicht die Aufgabe des Bergarbeiters, die 81 LZ Nichtkohle in die Grube zurückzufördern. Wenn das die Aufgabe des Berg arbeiters sein soll, was nicht als Aufgabe von den Berg arbeitern angesehen wird, so muß das als schikanös auf-
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