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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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II. K. 52. Sitzung, am 26. Februar 1914 1665 (Abgeordneter vr. Hähnel.) daß die Reichswertzuwachssteuer überhaupt eingeführt worden ist. Der Herr Abgordnete vr. Zöphel führte besonders an: ja, das ist doch nur deshalb notwendig ge worden, weil seinerzeit, im Jahre 1909, die Finanzreform eine andere Wendung genommen hat, als es vom Bülow block in Aussicht genommen war. Meine Herren! Ich kann doch einigen Aufschluß darüber geben. Es war an demselben Tage, wo die Erbschaftssteuer im Reichstage, und zwar mit nur 8 Stimmen Majorität, abgelehnt wurde, als ich Bericht zu erstatten hatte im Vorstande des Deutschen Laudwirtstages, der damals in Braunschweig tagte. Die Beratung mußte um einen Tag verlängert werden, weil mehrere Herren von den preußischen Konservativen an dieser Sitzung teilzunehmen hatten und wegen der Abstimmung iin Reichstage nicht erscheinen konnten. Als sie erschienen, kam es natürlich auch zur Aussprache über die Abstimmung, die im Reichstage erfolgt war. Es wurde ausdrücklich hervorgehoben: Die 8 Stimmen, um die es sich handelte, hätten wir im Handumdrehen für diese Steuer aufgebracht, aber es war zu erwarten, daß, wenn auch die Sozial demokraten in der zweiten Lesung für diese Steuer ge stimmt hatten, sie bei der entscheidenden Abstimmung über die gesamte Finanzreform wenigstens zum Teil dagegen stimmen würden. Das ist bestätigt worden durch einen der folgenden Parteitage der Sozialdemokraten, und W es sind Kronzeugen hier, die mir das bestätigen können. Es hat an einem späteren Parteitage — ich weiß nicht, ob in Halle oder in Dresden — der Herr Abgeordnete Bebel ausdrücklich erklärt, er für seine Person würde die Verantwortung auf sich genommen haben, für die Reform zu stimmen, aber die andere Hälfte der sozialdemokratischen Fraktion hat glattweg und offen erklärt, daß sie für die Finanzreform überhaupt nicht zu haben gewesen sein würde. Es wäre also die Finanzreform, selbst wenn die Erbschafts steuer durchgegangen wäre, jedenfalls gescheitert an dem Widerspruche eines Teiles der Sozialdemokratie bei der Schlußabstimmung, die die Sache doch zu Wasser gemacht hätte. Ich erinnere mich deswegen der Sache so genau, weil sie mit dem Tage, wo ich in Braunschweig Bericht zu erstatten hatte, gerade zusammenfiel. Wie kann man unter diesen Umständen den bösen Konservativen — übrigens haben die sächsischen Konservativen ohne Aus nahme für die Erbschaftssteuer gestimmt, das will ich aus drücklich hervorheben — den Vorwurf machen, daß sie allein an dem Scheitern der Finanzreform, die die Reichs regierung damals vorgelegt hatte, Schuld wären? Es wäre nach dem, was ich Ihnen gesagt habe und was Sie sehr leicht nachprüfen können und was namentlich auch die Sozialdemokraten bestätigen müssen, die Finauzresorm. auch wen» die Erbschaftssteuer angenommen worden wäre, wie die Verhältnisse lagen, am Schluffe (0) endgülüg gescheitert. Meine Herren! Was übrigens die Königliche Staats regierung anlangt, so stand sie bekanntlich ganz auf dem Boden der Bülowschen Politik; sie stand auch auf dem Boden der jetzigen Vorlage der Reichsregierung. Leider hat diese aber bei ihrer Vorlage nicht festgehalten, was die Einführung der Reichswertzuwachssteuer zur Folge hatte. Hätte sie das getan — die Wehrvorlage war bereits unter Dach und Fach —, hätte sie daran festge halten, ich glaube, es wäre kein Zweifel darüber, daß die Finanzreform sich vollzogen hätte ohne die Einführung der Reichswertzuwachssteuer. Meine Herren! Nun will ich doch noch einmal auf die Wehrsteuer zukommen. Die Wehrsteuer setzt sich zusammen einmal aus der Besitzsteuer und zum andern aus der aus dem Einkommen resultierenden Abgabe. Für die Besitzsteuer ist, was den landwirtschaftlichen Grundbesitz anlangt, der Ertragswert maßgebend, es kann aber auch der gemeine Wert eingesetzt werden. Ich hebe aber ausdrücklich hervor, daß die Berechnung der Wehr steuer sich nicht etwa darauf gründet, ob ein Besitz einen Ertrag tatsächlich erbracht hat oder nicht, sondern es ist ausdrücklich bestimmt, daß, wenn ein Ertrag überhaupt nicht vorliegt, nach dem Maßstabe, der durch eine ordnungs mäßig und regulär geführte Bewirtschaftung erzielt werden 0)) kann, ermittelt wird und sich darauf die Besitzsteuer zu gründen hat Kritischer steht die Sache mit dem Ein kommen. Wir haben doch bekanntlich eine vollständig verschiedenartige Heranziehung zur Einkommensteuer in Preußen und in Sachsen. In Sachsen haben wir den Verbrauchsparagrophen, der in Preußen nicht Gesetz ist; es können — das ist ja offenkundig — lediglich deshalb, weil ein Ertrag nicht stattgesunden hat, verhältnismäßig große Objekte von der Einkommensteuer befreit bleiben oder nur sehr gering herangezogen werden. Ich habe nun allerdings die Meinung, daß diese Verschiedenheit der Abschätzung zur Einkommensteuer nicht ohne Einfluß bleiben wird wegen der verschiedenartigen Steuergesetz gebung in Preußen und in Sachsen; die anderen Staaten will ich unerörtert lassen. Nun, meine Herren, gehen doch ganz bestimmte Bestrebungen — und die sind namentlich von dem Herrn Abgeordneten Koch angedeutet worden — dahin, eine Reichseinkommensteuer und eine Reichsvermögenssteuer einzuführen. Glauben Sie denn nun etwa, daß sich, wenn das geschähe, das Königreich Preußen in seinen Bestimmungen über die Einkommen steuer dazu bequemen würde, daß es ohne weiteres unsere sächsischen Bestimmungen akzeptierte? Ich glaube, es wäre eher die Gefahr vorhanden, daß wir von unseren * 251
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