Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
(Abgeordneter vr. Hähnel.) zweckmäßigen Bestimmungen etwas aufgeben müßten, um nur eine Gleichmäßigkeit herbeizuführen. Ich bin der Meinung, daß — verzeihen Sie mir den Ausdruck I — die Reichseinkommensteuer so lange nur ein Schlag wort bleibt, als man sich nicht die technischen Mög lichkeiten bis ins kleinste vergegenwärtigen kann, und ich halte die technischen Schwierigkeiten für unüberwindbar. Meine Herren! Ebenso steht es mit der Reichs vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer in Sachsen und unsere Ergänzungssteuer ist doch etwas Grundverschiedenes- Wollen Sie nun von Reichs wegen unitarisch verfahren, so daß die Einzelstaaten ohne weiteres ihre Steuersysteme danach modeln sollen, was das Reich bestimmt? Es ist kein Partikularismus, wenn man sich gegen diese Richtung ablehnend schon jetzt verhält und verwahrt. Meine Herren! Ich muß doch noch auf einiges andere zukommen, was der Herr Abgeordnete vr. Zöphel ausgeführt hat. Er machte den Konservativen den Vorhalt, daß sie etwas vormalten, was eigentlich nicht so wäre, und daß sie auf Grund dieser Basis Schlußfolgerungen zögen, die ins blaue hineingingen, wollen wir einmal sagen. Ich möchte das gleiche dem Herrn Abgeordneten vr. Zöphel vorhalten. Was ist es denn anderes, wenn er uns hier einen Staatsstreich an die Wand malt? Das ist eben eine Fiktion, die er sich bildet, und aus M) dieser Fiktion zieht er Schlußfolgerungen gerade in dem selben Maße, wie er sie uns vorwirft. (Zustimmung rechts.) Wenn ferner der Herr Abgeordnete vr. Zöphel sagt: „Ja, wenn man die Kommandogewalt des Kaisers vorschieben wollte und damit jede" — er hat ausdrücklich gesagt: jede — „gesetzgeberische Neuerung des Reiches, die einem nicht paßt, abtun will" — ja, wer in aller Welt will denn das mit der Kommandogewalt des Kaisers? Das wird doch keinem Menschen einfallen. Aber das möchte ich doch hervorheben, nachdem die Zaberner Angelegenheit einmal angeschnitten worden ist: Ist denn der Herr vr Zöphel viel leicht der Ansicht, daß der Bürgermeister von Zabern bestimmt, ob das Regiment Nr. 99 nach Zabern zurück kommen soll oder nicht? (Heiterkeit.— Zuruf in der Mitte: Das war schwach!) Das ist eben die Kommandogewalt, und diese Art Be stimmung soll durch die Kommandogewalt des Kaisers keineswegs so, wie der Herr Abgeordnete vr. Zöphel wörtlich angeführt hat, aufgefaßt werden. Das war doch auch wieder eine Fiktion, (Abgeordneter Hettner: Eine Fiktion, die Sie eben machen!). die er sich sozusagen vorgemalt hat und aus der er seine (6) Schlußfolgerungen zieht. (Abgeordneter Hettner: Das malen Sie Herrn vr. Zöphel vor!) Meine Herren! Ich kehre zum Anfang zurück. Ich bin nach wie vor der Königlichen Staatsregierung sehr dankbar, wenn sie das Bestreben hat, unsere Finanz gebarung intakt zu erhalten. Wir haben alle Ursache, ihr dankbar zu sein für diesen Standpunkt und dankbar dafür, daß sie diesen Standpunkt bei jeder Gelegenheit nachdrücklich betont. (Bravo! rechts.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Brodaus. Abgeordneter Brodaus: Meine Herren! Das vorliegende Etatkapitel hat Veranlassung gegeben, Wünsche an unsere Regierung zu richten, die sich auf die Haltung gegenüber der Reichsregierung und auf die Haltung Sachsens im Bundesrate beziehen. Die Berechtigung dazu, diese Wünsche hier zu äußern, kann uns nicht abgestritten werden; o-) sie ist ja auch in der letzten Sitzung, wo wir hier darüber verhandelten, von dem Herrn Vizepräsidenten Opitz, wenn auch etwas verklausuliert, anerkannt worden. Dieses Recht lassen wir uns jedenfalls schon um deswillen nicht nehmen, weil von diesem Rechte auch in anderen Staaten Gebrauch gemacht wird. Sie wissen ja, daß davon im preußischen Herrenhause zu Anfang d. I. ein noch viel weitergehender Gebrauch gemacht worden ist, als es hier in Sachsen ge schieht. Im preußischen Herrenhause ist man dazu über gegangen, sogar in aller Form der preußischen Regierung wegen ihrer Haltung in der Deckungsfrage die direkte Mißbilligung auszusprechen. Man hat dort auch ein Mißtrauensvotum zur Annahme gebracht. Von diesem Mißtrauensvotum redet aber die bekannte sächsische Presse, ich meine die konservativ gerichtete Presse, nicht, nur von dem bekannten Mißbilligungsvotum des Reichstags, das in seiner Bedeutung weit übertrieben wird. Die preußi schen Granden dürfen sich nach dieser Auffassung der kon servativen Presse ein Mißbilligungsvotum gegenüber ihrer Regierung erlauben, aber: yuoä liest lovi, non liest bovi: dem deutschen Reichstage, der berufenen Vertretung des deutschen Volkes, ist so etwas nicht erlaubt; der hat bloß das Recht, Bewilligungen auszusprechen und, was Bewilligungen von Steuern anlangt, nur von solchen, die den Wünschen jener preußischen Granden entsprechen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder