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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028367Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028367Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028367Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 35
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 31
- Protokoll7. Sitzung 37
- Protokoll8. Sitzung 47
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 139
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 163
- Protokoll15. Sitzung 175
- Protokoll16. Sitzung 199
- Protokoll17. Sitzung 213
- Protokoll18. Sitzung 227
- Protokoll19. Sitzung 235
- Protokoll20. Sitzung 251
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 283
- Protokoll23. Sitzung 295
- Protokoll24. Sitzung 317
- Protokoll25. Sitzung 335
- Protokoll26. Sitzung 349
- Protokoll27. Sitzung 367
- Protokoll28. Sitzung 381
- Protokoll29. Sitzung 387
- Protokoll30. Sitzung 409
- Protokoll31. Sitzung 453
- Protokoll32. Sitzung 487
- Protokoll33. Sitzung 505
- Protokoll34. Sitzung 519
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 569
- Protokoll37. Sitzung 593
- Protokoll38. Sitzung 607
- Protokoll39. Sitzung 627
- Protokoll40. Sitzung 637
- Protokoll41. Sitzung 655
- Protokoll42. Sitzung 669
- Protokoll43. Sitzung 687
- Protokoll44. Sitzung 719
- Protokoll45. Sitzung 779
- Protokoll46. Sitzung 839
- Protokoll47. Sitzung 909
- Protokoll48. Sitzung 937
- BandBand 1913/14 -
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«Präsident.) M rung einer jährlichen Rente aus Staats mitteln für eine angeblich durch den Militär dienst verurfachte Krankheit. (Drucksache Nr. 34.) Das Wort hat der Berichterstatter, Herr General major v. Kospoth. Berichterstatter Generalmajor z. D. v. Kos poth r Ich habe die Ehre, dem Hohen Hause zu be richten über eine Petition des ehemaligen Soldaten Edmund Pfefferkorn um Gewährung einer jährlichen fortlaufenden Rente aus Staatsmitteln für eine angeblich durch den Militärdienst verursachte Krankheit. Bei allem Wohlwollen für^Leute,^die^während ihrer militärischen Dienstzeit Schaden an ihrer Gesundheit ge nommen haben, ist es in diesem Falle Ihrer Deputation doch nicht möglich gewesen, irgend etwas für den Petenten zu tun. Der Mann ist im Jahre 1894 bei dem 107.Regi ment eingetreten und 1896 entlassen worden, ohne daß bei oder vor seiner Entlassung irgendwelche Dienst beschädigung festgestellt worden ist. Erst im Jahre 1905, also volle 9 Jahre nach seiner Entlassung, kommt er auf den Gedanken, eine Nervenkrankheit, an der er schon seit längerer Zeit leidet, auf eine im aktiven Dienste erlittene Schädigung zurückzuführen und Versorgungsansprüche zu stellen. Nach den einschlagenden Bestimmungen aber haben nachträglich, also nach der Entlassung angebrachte Ver sorgungsansprüche nur dann Aussicht auf Berücksichtigung, wenn sie innerhalb eines Jahres nach der Entlassung vom Truppenteil erhoben worden sind, und auch nur dann, wenn vor oder bei der Entlassung Dienstbeschädigung fest gestellt ist bez., was im vorliegenden Falle nicht geschehen ist, der Nachweis erbracht wird, daß die Folgen einer Dienstbeschädigung erst nach der Entlassung vom aktiven Truppenteil bemerkbar geworden sind. Nur ganz be sondere Umstände, beispielsweise schwere, andauernde Er krankung, die die rechtzeitige Einbringung eines Gesuches unmöglich gemacht hat, oder außergewöhnliche Bedürftig keit können ausnahmsweise eine nachträgliche Berück sichtigung eines Unterstützungsgesuches rechtfertigen. Nach den eingehenden Erörterungen des zuständigen Bezirkskommandos Borna kommen besondere Umstände in diesem Falle nicht in Betracht. Das Bezirkskommando hat infolgedessen in durchaus sachgemäßer Weise und mit eingehender Begründung die Pensionsansprüche Pfeffer korns das erstemal im Jahre 1905, das zweitemal im darauffolgenden Jahre zurückgewiesen, das letztemal mit dem Anheimgeben, Anspruch bei den höheren Behörden zu erheben. Das hat Pfefferkorn, nachdem auch ein an Se. Majestät den König eingereichtes Immediatgesuch er gebnislos geblieben war, denn auch getan und sich im (6) Jahre 1907 hilfesuchend bez beschwerdesührend zunächst an das Königliche Generalkommando und dann im Jahre darauf an das Königliche Kriegsministerium gewandt, beide Male begreiflicherweise ohne jeden Erfolg. Doch auch diese Mißerfolge haben Pfefferkorn keines wegs abgeschreckt, er hat nur insoweit seine Taktik geändert, als er, das Aussichtslose seiner Bewerbungen um eine fortlaufende Unterstützung einsehend, nunmehr mit der Bitte um Bewilligung einer einmaligen Unterstützung an das Bezirkskommando Chemnitz, in dessen Bereich er mittlerweile verzogen war, herangetreten ist. Aber auch bei der Gewährung von einmaligen Unterstützungen ver langen die gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich den Nach weis einer besonderen Bedürftigkeit des Bittstellers. Da eine solche bei Pfefferkorn, nach den erneut angestellten Erörterungen, auch jetzt nicht vorlag, so mußte auch dieses Gesuch abfällig beschicken werden. Das Bezirkskommando Chemnitz hat dieses getan, nicht ohne seinen abschlägigen Entscheid in der eingehendsten Weise zu begründen und ausdrücklich hervorzuheben, daß die im Jahre 1908 er folgte Entscheidung des Kriegsministeriums eine endgültige und nur durch eine Zivilklage anfechtbar sei. Trotz alledem hat sich Pfefferkorn auch jetzt noch nicht zufrieden gegeben, sondern das Bezirkskommando Chemnitz (v) wieder und immer wieder mit seinen Gesuchen bestürmt, bis dieses — es hat in der ganzen Angelegenheit eine bewundernswerte Geduld an den Tag gelegt — die Sache endlich sattbekommen und jedes weitere Eingehen auf seine Gesuche und jede Beantwortung derselben verweigert hat. Als letztes blieb Pfefferkorn nunmehr nur noch der Klageweg übrig; er hat sich auch ohne weiteres dazu ent schlossen, bei dem Amtsgericht Dresden um Bewilligung des Armenrechtes zur Führung seines Prozesses gegen den Reichsmilitärfiskus nachzusuchen. Vom Landgericht Dresden mit der Begründung abgewiesen, daß der von ihm beab sichtigte Rechtsstreit mit dem Reichsmilitärfiskus gänzlich aussichtslos erscheine, hat er sofort Beschwerde erhoben bei dem Königlichen Oberlandesgericht mit demselben Er folge oder vielmehr Mißerfolge. Er wurde auch hier kostenpflichtig zurückgewiesen. Das allerletzte Mittel für Pfefferkorn, seinen Willen doch noch durchzusetzen, bildet die vorliegende Petition. Ihre Deputation hatte keine Veranlassung, sich nach Lage der Sache besonders für sie zu erwärmen. Sie ^be findet sich vielmehr in vollkommener Übereinstimmung mit allen in Frage kommenden Behörden^ und Kommando stellen und schlägt deshalb dem Hohen Hause vor, die Petition auf sich beruhen zu lassen.
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