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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028367Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028367Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028367Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 35
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 31
- Protokoll7. Sitzung 37
- Protokoll8. Sitzung 47
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 139
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 163
- Protokoll15. Sitzung 175
- Protokoll16. Sitzung 199
- Protokoll17. Sitzung 213
- Protokoll18. Sitzung 227
- Protokoll19. Sitzung 235
- Protokoll20. Sitzung 251
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 283
- Protokoll23. Sitzung 295
- Protokoll24. Sitzung 317
- Protokoll25. Sitzung 335
- Protokoll26. Sitzung 349
- Protokoll27. Sitzung 367
- Protokoll28. Sitzung 381
- Protokoll29. Sitzung 387
- Protokoll30. Sitzung 409
- Protokoll31. Sitzung 453
- Protokoll32. Sitzung 487
- Protokoll33. Sitzung 505
- Protokoll34. Sitzung 519
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 569
- Protokoll37. Sitzung 593
- Protokoll38. Sitzung 607
- Protokoll39. Sitzung 627
- Protokoll40. Sitzung 637
- Protokoll41. Sitzung 655
- Protokoll42. Sitzung 669
- Protokoll43. Sitzung 687
- Protokoll44. Sitzung 719
- Protokoll45. Sitzung 779
- Protokoll46. Sitzung 839
- Protokoll47. Sitzung 909
- Protokoll48. Sitzung 937
- BandBand 1913/14 -
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I. K. 11. Sitzung, am 22. Januar 1914 129 (Staatsminister v. Seydewitz.) 01) finanzieller Nachteil für bas Reich, das den Diskont aufzuwenden hat; es ist auch ein 'Nachteil von allgemein wirtschaftlicher Bedeutung, wenn derartig große Beträge dauernd den vorhandenen Beständen der Reichsbank entzogen werden. Sodann aber war es ein wesent liches Bedürfnis für das Reich, taß sich bis zu einem gewissen Zeitpunkte übersehen lassen muß, wie hoch ungefähr das Gejamterträgnis des Wehrbeilrages fein wird. Fassen wir nun einmal die Art der Erhebung der Landessteuern in den einzelnen Staaten ins Auge. Ich exemplifiziere speziell auf den größten Bundesstaat, auf Preußen. Wenn dort für die Landes steuern die Erklärungen bis zum 20. Januar abgegeben werden, konnte man bisher darauf rechnen, daß das Gros der Steuerveranlagungsbescheide, auch über die höheren Steuerbeträge, im April versandt war. Mut maßlich wird es in diesem Jahre etwas später werden, weil das Veranlagungsverfahren sich dadurch kompliziert, daß der Wehrbeitrag mitveranlagt werden muß. Viel leicht werden also die Steuerfestsetzungsbescheide jetzt erst im Mai oder Juni erlassen werden können. Ge schieht das gleiche für den Wehrbeitrag, so können wir, da für das erste Drittel eine Zahlungsfrist von drei Monaten nach Zustellung des Veranlagungsbescheides vorgesehen ist, auf einen Eingang der ersten Rate erst gegen Ende des zweiten Viertels des Rechnungs jahres 1914 rechnen. Das ist ein sehr später Termin, der uns schon nötigen wird, die ganze Summe, die uns an Schatzanweisungskredit durch den Reichshaushalts- W etat bewilligt ist, nämlich 600 Millionen, auch aus zunützen. Nach unseren bisherigen Bestimmungen dürfen wir weiter hoffen, daß sich bei Beginn der zweiten Hälfte des Jahres I9l4 ein, wenn auch nur vorläufiger und unvollständiger, so doch immerhin ein ausreichend zu verlässiger Überblick über den gesamten zu erwartenden Eingang aus dem Wehrbeitrag gewinnen lassen wird. Ist das der Fall, so können wir das Ergebnis noch bei der Aufstellung des Etats für das Jahr 1915 ver werten. Meine Herren, allen unter Ihnen, die sich mit dem Etat näher beschäftigt haben, und die namentlich bei den Verhandlungen in der Kommission zugegen sein werden, wird es als ein hemmender und störender Mißstand schon für das Jahr 1914 erscheinen, daß wir bei der eingesetzten Einnahme aus dem Wehr beitrag immer mit Fiktionen zu tun haben und uns die sichere Grundlage fehlt. Wir kommen aber für das Jahr 19 !4 noch darüber hinweg; denn daß die Summe, welche für 1913 und 1914 aus dem Wehr beitrag bestritten werden soll, nämlich ein Gesamtbetrag von rund 800 Millionen Mark, schließlich aufkommen wird, das ist wohl als wahrscheinlich avzusehen. Wie weit diese Summe überschritten wird, kann aber niemand von uns sagen, und es wäre ein geradezu unerträglicher Zustand, wenn wir gezwungen wären, den Etat für 1915 aufzuftellen, ohne eine irgendwie bestimmte Grundlage dafür zu haben, welcher Ertrag aus dem Wehrbeitrag herauskommen wird. Sie sehen, daß schon die Gründe, die vom Stand- M Punkte des Reichs geltend gemacht werden können, recht wesentlich sind." Weiter aber würde eine solche allgemeine Frist erstreckung sehr empfindlich in die Steuerverhältnisse unseres Landes und in die der Gemeinden eingreifen. Da der Wehrbeitrag, wie Ihnen bekannt ist, nicht nur das Vermögen umfaßt, sondern auch auf das Einkommen erstreckt worden ist, ist es für Sachsen wie auch für die anderen Bundesstaaten unumgänglich notwendig geworden, die Veranlagung des Wehrbeitrages zugleich mit der der landesrechtlichen Einkommensteuer zu verbinden. Andern falls würde es an den erforderlichen Beamtenkräften fehlen, denn es ist selbstverständlich, daß für eine ein malige außerordentliche Abgabe nicht besondere Behörden eingerichtet und besondere Beamte angestellt werden könnten. Nach der ausdrücklichen Bestimmung in § 41 der Ausführungsbestimmungen ist die Einkommenschätzung für 1914 der Berechnung des Wehrbeilrages vom Einkommen zugrunde zu legen. Es mußten daher die Vorbereitungen für die Einkommensteuer und für den Wehrbeitrag un bedingt in eine Hand gelegt werden. Tas ist schon ge schehen rücksichtlich der Aufstellung der Kataster für die Landessteucrn, die mit der Aufstellung der Wehrbeitrags listen zu verbinden war. Ferner mußte die für den Wehr beitrag nötige Schätzungsarbeit selbst den bestehenden Einschätzungskommissionen übertragen werden, und diese müssen selbstverständlich die Schätzung gleichzeitig mit der für die landesrechtliche Einkommen- und Ergänzungssteuer verbinden. Eine getrennte Bearbeitung würde eine ganz unzweckmäßige Doppelarbeit ergeben, und vor allen Dingen würde sie mit dem vorhandenen Personal nicht durchführbar sein. Diese notwendige Vereinigung hat schon dazu ge führt, daß die Frist für die Beendigung des landesrecht lichen Schätzungsgeschäftes diesmal ausnahmsweise um 1o Tage hinausgeschoben werden mußte. Noch weiter zu gehen, ist aber unmöglich, da unser erster Staatssteuer- termin, der ja bekanntlich auf den 30. April festgelegt ist, eingehalten werden muß. Dieser Termin liegt ohnehin schon ziemlich spät im Jahre, und er darf um so weniger verschoben werden, als dem Staate die nötigen Mittel für die fortlaufende Bestreitung des Staatsaufwandes zugeführt werden müssen. Der Staat kann es nicht ohne weiteres geschehen lassen, daß ihm die erste Rate der Einkommensteuer, die auf 37 Millionen Mark zu schätzen ist, wesentlich später zugeht. Es würde dies zu bedenk lichen finanziellen Unzuträglichkeiten verschiedener Art führen. Ebenso würden allen denjenigen Gemeinden, und zwar sowohl den politischen wie auch den Schul- und Kirch-
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