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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 117. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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n. K. 117. Sitzung, am 13. Dezember 1912 4811 (Abg. Greulich. > wichtig ist. Ihren Verpflichtungen als Steuerzahler, ihren Verpflichtungen in der Gemeinde müssen sie nachkommen. Wir können dann auch verlangen, daß die Regierung in dieser Sache endlich einmal den Schutz gewährt, den diese Leute verdienen. (Lebhaftes Bravo!) Vizepräsident Fraßdorf: Das Wort hat der Herr Abg. Günther. Abg. Günther: Meine Herren! Wie schon von meinem Fraktionskollegen dem Herrn Abg. Koch aus geführt worden ist, sind wir der Meinung, daß eine Änderung des Jagdgesetzes in der heute ange regten Weise nicht länger aufgeschoben werden kann. Die Bevorzugung der alten Jagdberechtigten bezüg lich der Bildung der Jagdbezirke gegenüber den Gemeinden ist ein ganz unhaltbarer Zustand. Aber auch in bezug auf den Wildschaden, der den bäuerlichen Besitzern zugefügt wird, sind ganz andere Maßnahmen nötig als die, die durch die gesetzlichen Bestimmungen gegeben sind. Daß die Königl Staatsregierung aber selbst der Meinung ist, daß das Jagdgesetz von 1864 abänderungsbedürftig ist, ist ja durch die Erklärung der Staatsregierung auf S. 3 des Berichtes dargetan. Das Ministerium bestreitet gar nicht, daß eine Bestimmung des Jagdgesetzes vom 1. Dezember 1864 der Verbesserung fähig sei, namentlich auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Ober verwaltungsgerichtes. Ich habe ja bereits auf ein derartiges Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Sachen der Bürgerjagdgenofsenschaft zu Plauen in diesem Hohen Hause vor einiger Zeit hingewiesen. Wenn aber die Königl. Staatsregierung in ihrer Er klärung trotzdem sagt, die Sache erscheine nicht dringlich, zumal Streitigkeiten selten seien und bei gutem Willen der Beteiligten in zufriedenstellender Weise beigelegt werden könnten, so sind wir ganz anderer Meinung. Nach den Erfahrungen, die wir machen mußten — und ich glaube, die Königl. Staatsregierung meint dabei auch das Urteil, das die Bürgerjagdgenofsenschaft von Plauen angeht —, ist es sehr schwer für die Beteiligten, eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Bedauerlich ist, daß das Oberverwaltungsgericht Urteile auf diesem Gebiete fällt, die eine große Verwirrung anrichten. Ich bin überzeugt, daß, wenn das Ministerium des Innern in solchen Fragen zu entscheiden hätte, solche Urteile nicht heraus kämen. Sie tragen den praktischen Verhält nissen in keiner Weise Rechnung. Ich möchte beispielsweise nur darauf Hinweisen, daß das Ober verwaltungsgericht in dem Falle der Jagdgenossenschaft Plauen Dinge erörtert hat, die unter den Beteiligten gar (0) nicht strittig waren. Es war lediglich über das Verbot einer Treibjagd eine Meinungsverschiedenheit entstanden. Das Oberverwaltungsgericht hat sich an diese Tatsache nicht gehalten, sondern ist in eine Nachprüfung eingetreten darüber, ob die Jagdgenossenschaft, die 1865 auf An ordnung der Königl. Staatsregierung und ihrer Organe ins Leben gerufen worden ist, zu Recht bestehe. Das Oberverwaltungsgericht kommt in der Urteilsbegründung zu der eigenartigen Auffassung, daß die Jagdgenossen schaft seinerzeit nicht einstimmig von allen Beteiligten ins Leben gerufen worden sei. Die Akten weisen aber aus, daß nicht ein einziger Widerspruch aus den Kreisen der jagdberechtigten Bürger Plauens erfolgt ist. Was ist mit einem solchen Urteile anzu fangen? Im ganzen Leben ist damit praktisch nichts anzufangen. Ich möchte die Hohe Staatsregierung bitten, den Zustand zu bestätigen, wie er seit beinahe 50 Jahren besteht und herbeigeführt worden ist durch die Maß nahmen der Königl. Staatsregierung selbst. Ich bin überzeugt, daß weder hier noch in der jenseitigen Kammer gegen eine derartige Verordnung ein Widerspruch er hoben wird. Wir bitten aber, daß die Königl. Staatsregierung den Wünschen, die man heute zum Ausdruck brachte, bald möglichst Rechnung tragen möge. Wir können einen der- D) artigen Zustand nicht billigen, daß die Gemeinden, die weniger als 150 Acker jagdbaren Grundbesitz aufweisen, in einer Weise geschädigt werden, wie wir das in den Klagen früher und heute wieder gehört haben. Ich gebe zu, daß die Königl. Staatsregierung seither mit gesetzgeberischen Arbeiten sehr belastet war, aber ich meine, wenn solche dringende Wünsche, wie wir sie heute gehört haben, vorgebracht werden, dann ist es auch eine besondere Aufgabe der Königl. Staatsregierung, diesen Wünschen entgegenzukommen. (Bravo!) Vizepräsident Fraßdorf: Das Wort hat der Herr Ministerialdirektor Geh. Rat vr. Rumpelt. Ministerialdirektor Geh. Rat vr. Rumpelt: Meine Herren! Sie werden es mir nicht verübeln, wenn ich mich auf eine kurze Erklärung beschränke, einmal mit Rück sicht auf die Geschäftslage des Hohen Hauses, dann aber auch mit Rücksicht darauf, daß die zahlreichen vorgetragenen Beschwerdefälle, wie sie namentlich die Herren Abgg. Barth und Greulich erwähnt haben, zum großen Teil zum ersten Male heute an das Ministerium des Innern herantreten, sie sind bis jetzt nicht vorgebracht worden Die betreffenden Beschwerdeführer haben sich nicht an das Ministerium 682*
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