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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 121. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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II. K. 121. (Sitzung/ am Präsident: Wenn es wider Erwarten möglich sein sollte, kommt auch diese Nummer zur Schluß beratung auf eine Tagesordnung. Das Wort zu einer Erklärung hat der Herr Abg. Hettner. Abg. Hettner: Meine Herren! Namens der Be schwerde- und Petitionsdeputation habe ich folgende Erklärung abzugeben. Der Beschwerde- und Petitionsdeputation haben Beschwerden der Lehrer Arzt, Beczkocka, Binder und Nestler in Dresden und des Lehrers Beck in Dresden wegen der ihnen außerhalb des Disziplinarverfahrens erteilten Ermahnungen, sowie solche der Lehrer Hertel und Bähr in Leipzig und des Lehrers Bähr in Leip zig wegen der ihnen erteilten Disziplinarstrafen zur Behandlung vorgelegen. Die Deputation hat die Königl. Staatsregierung um Abordnung von Regie rungskommissaren gebeten. In der hieraus anberaum ten Verhandlung vom 11. Dezember 1912 hat der Herr Vertreter des Kultusministeriums erklärt, daß nach Ansicht des Gesamtministeriums die Beschwerden un zulässig seien, (Hört, hört! links.) weil die Bestimmungen in den 36 und 111 der Ver fassungsurkunde nur den Fall im Auge hätten, daß es sich lediglich um die allgemeinen, sür jedermann geltenden Rechte und Pflichten gegenüber Behörden, nicht aber amtliche und dienstliche Sonderbeziehungen handelt, wie sie zwischen Angestellten und dem Vor gesetzten bestehen. (Hört, hört!) Der Herr Kommissar hat dem noch hinzugesügt, daß das Ministerium es hiernach ablehne, in der Depu tation sachliche Aufklärung über die einzelnen Be schwerdepunkte zu geben. In einer zweiten Verhand lung vom 16. Dezember haben die Herren Vertreter des Kultusministeriums unter Wahrung des Stand punktes, daß nach Ansicht der Königl. Staatsregie- rung die Beschwerden unzulässig seien, sich zu einem Eingehen aus die sachlichen Beschwerdepunkte bereit erklärt und dies, soweit es in jener Sitzung noch mög lich war, auch getan. Der ganze Stoff aber konnte wegen Beginns der Plenarverhandlung nicht durch beraten werden. Die Beschwerde- und Petitionsdeputation ist wegen des bevorstehenden Schlusses des Landtages nicht imstande gewesen, die Behandlung der Beschwerden der genannten Lehrer zu beendigen und auch zu der grundsätzlichen Frage der Zulässigkeit derartiger Be- <6) schwerden so Stellung zu nehmen, daß sie mit einem Berichte oder auch nur mit einem Anträge an die Kammer herantreten könnte. Sie behält sich aber vor, diese staatsrechtlich sehr bedeutungsvolle Frage wäh rend der nächsten Tagung des Landtages eingehend zu prüfen und über das Ergebnis der Kammer zu be richten, nötigenfalls auch Anträge an sie zu stellen. Präsident: Es bewendet bei dieser Mitteilung. Wir treten in die Tagesordnung ein: 1. Mit teilungen und Beschlüsse über die Ergebnisse des Vereinigungsverfahrens über das Kö nigl. Dekret Nr. 28, den Entwurf eines Volksschulgesetzes betreffend. Berichterstatter Herr Abg. vr. Seyfert, Mit berichterstatter Herr Abg. Lange (Leipzig) und Herr Abg. vr. Schanz. Ich erteile zunächst dem Herrn Abg. vr. Seyfert das Wort. Berichterstatter Abg. vr. Seyfert: Meine Herren! Ich habe Ihnen mitzuteilen, daß das Vereinigungs verfahren zwischen den beiden Kammern kein Ergebnis gezeitigt hat. Der Gang der Verhandlungen, auf Grund des Protokolls festgestellt, ist ungefähr folgen der gewesen. Beide Deputationen waren darin einig, daß man zunächst versuchen möchte, die wichtigsten Punkte in Verhandlung zu nehmen, und als solche bezeichnete man die Frage des Religionsunterrichtes, des Reli gionsgelöbnisses der Lehrer, die der allgemeinen Volksschule und der Schulgeldfreiheit. Zum ersten Punkte, zu § 2 Abs. 3, erklärte die Erste Kammer, daß sie den Vorschlag der Mehrheit der Zweiten Kammer ablehne, daß sie aber bereit sei, aus den von ihr vorgeschlagenen Zusatz zu ver zichten, wenn von der Mehrheit der Zweiten Kammer die Aufnahme des Religionsgelöbnisses der . Lehrer zugestanden werde. Die Gründe für diese Auffassung waren hauptsächlich die, daß eine sachliche Bestimmung über den Inhalt des Religionsunterrichtes nicht in das Schulgesetz gehöre, weil sie wesentlich der Juris diktion der kirchlichen Behörden unterliege. Die Mög lichkeit, das Religionsgelöbnis nur einem Teile der Lehrer zuzumuten, nämlich dem, der sich bereit er kläre, Religionsunterricht zu erteilen, wurde von der Ersten Kammer deshalb abgelehnt, weil man nicht zwei Arten von Lehrern schaffen wollte. Von feiten der Mehrheit der Zweiten Kammer wurde die liber 703*
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