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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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II. K. 96. Sitzung, am 11. November 1912 3735 (Staatsminister vvr. Beck.) steriums, um ihnen die Lage zu erleichtern, und es wird speziell die pädagogische Ausbildung in dieses erste Hilfs- lehrerjahr, das vom 20. bis zum 21. Lebensjahre geht, gelegt und damit der Wunsch erfüllt, tunlichst die jungen Lehrer mit reicheren pädagogischen Erfahrungen in die Praxis gehen zu lassen. Der Herr Abg. Hettner hat dann gefragt, warum denn bei den Lehrerinnen das Jahr oben aufgesetzt worden sei und nicht auch bei den Lehrern. Die Lehrerinnen schließen genau wie die Lehrer mit dem 20. Lebensjahre die Seminar bildung ab und treten dann hinaus. Sie haben nur einen sechsjährigen Kursus,während dieLehrereinen siebenjährigen Kursus durchzumachen haben Wenn man die Lehrerinnen nicht mit dem >3., sondern mit dem 14. Lebensjahre im Seminar aufnimmt, so liegt die Erklärung hierfür einfach darin, daß die auch von mir anerkannte, überaus wünschens werte längere Verbindung zwischen Elternhaus und Kind bei den Töchtern noch viel nötiger ist als bei den Knaben, daß insbesondere in den Entwickelungsjahren die Mädchen nicht schon mit 13, sondern erst mit 14 Jahren hin übertreten. Dann hat sich der Herr Abg. Hettner noch dafür aus gesprochen, es wäre doch sehr wünschenswert, wenn man die Seminarbildung in zwei Teile geteilt hätte, in eine allgemein wissenschaftliche und in eine pädagogische, wie auch der Herr Berichterstatter iu Anregung gebracht hat. Im Berichte der Deputation ist aber doch ausdrücklich ausgesprochen, wie große Autoritäten auf dem Gebiete des Seminarwesens — es sind dort Seminardirektor Andreä-München und Gaudig erwähnt — sich gegen diese Teilung ausgesprochen haben. Auch der Seminar lehrerverein hat das wohl getan, und neuerdings ist mir am Sonnabend in der neuesten Nummer der Päda gogischen Blätter, der Zeitschrift für Lehrerbildung und Schulaufsicht, von einem sächsischen Seminaroberlehrer ein Aufsatz in die Hand gekommen, wo geradezu davor gewarnt wird, diese Teilung vorzunehmen. Ich möchte also glauben, hier sind eine ganze Menge von Fach männern für den Standpunkt der Regierung ins Feld zu führen. Aus allen diesen Gründen wird die Meinung, daß das siebente Seminarjahr unten anzusetzen ist, doch praktischerweise als die richtige angesehen werden können, und wenn neben jenen Fachmännern speziell auch der Herr Berichterstatter selbst sich dem Anträge angeschlossen hat, so werden Sie daraus ersehen, daß Sie jedenfalls nichts Falsches beschließen werden. (Abg. Günther: Der Not gehorchend!) Ich bitte aber weiter, mit anderen Ländern nach dieser Richtung hin einen Vergleich zu ziehen. Die neuesten Ord- II.K 2. Abonnement.) nungen sind in Württemberg und Bayern erfolgt. Nach (0) den mir vorliegenden Umeilagen sind in Württemberg die bisherigen zwei Präparanden- und drei Seminar- klassen um eine Klasse vermehrt und die Seminare mit den Präparandenklassen zu einer einheitlichen sechsklassigen Anstalt vereinigt worden. Das ist im Jahre 1911 ge schehen. Nach einer Verfügung über die Aufnahmeprüfung vom 19. Juli 1911 werden zur Aufnahmeprüfung Schüler zugelassen, die am I. Mai des betreffenden Jahres das Ui. Lebensjahr vollendet haben. Früher war es das 14. Das Seminar bildet demnach jetzt dort die Schüler im Alter vom 13. bis 19. Jahre, also in sechs Jahren aus, wir wollen sieben Jahre im Alter von >3 bis 20 Jahren. In gleicher Weise ist es in Bayern durch das neue Seminargesetz geordnet, das, wie Sie wissen, auch einen sechsklaffigen Lehrgang hat und auch die Kinder mit dem vollendeten 13. Lebensjahre in das Seminar aufnimmt. Wenn Sie nun bedenken, daß Bayern jetzt von seinem fünfklassigen Lehrgänge der Seminare erst zum sechsklassigen übergeht und dies als einen ganz besonderen Fortschritt in seinem Seminarwesen betrachtet, wenn Sie weiter sehen, daß auch Württemberg nur einen sechsklassigen Lehrgang hat, und wenn wir bereits zu dem siebenklas- sigen Lehrgänge in Sachsen übergehen, so werden Sie nicht bestreiten können, daß wir in Sachsen einen ganz bedeutenden Fortschritt machen und daß wir auf diesem Gebiete des Schulwesens wieder in Sachsen mit an der Spitze marschieren. (Sehr richtig! rechts.) Dann, meine Herren, hat der Herr Abg. Hettner, um chronologisch weiterzugehen, die Frage an mich gerich tet, die an sich nicht unmittelbar hiermit zusammenhängt, wie es mit den Geistlichen, die den Antimodeinisteneid geleistet haben, an dem Katholischen Seminar in Bautzen steht. Ich habe mir bereits bei der Beantwortung der Interpellation der Herren Abgg. Nitzschke, vr. Zöphel und Genossen seinerzeit auszuführen erlaubt, daß uns nach dieser Richtung hin keinerlei Unzuträglichkeiten auf gestiegen sind, daß an dem Katholischen Lehrerseminar sämtliche Lehrer den Unterricht nach Maßgabe des vom Ministerium vorgeschriebenen Lehrplanes zu erteilen haben und der staatlichen Aufsicht unterstehen. Der Königl. Kommissar für die Reifeprüfung am Katholischen Seminar ist der vortragende Rat für das Seminarwesen im Kultusministerium, Kommissar für die Wahlfähigkeits prüfungen der staatliche Bezirksschulinspektor für Bautzen. Bei den Revisionen des Seminars und bei den ge nannten Prüfungen haben sich Bedenken gegen die Art des Unterrichts und ungünstige Erfahrungen nicht ergeben, 536
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