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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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II. K. 103. Sitzung, am 22. November 1912 (Abg. Nitzschke Leutzsch).) ) anderen eine absolute Sicherstellung seiner Interessen erfährt. Nun wird nach dem Entwürfe ein Einkommen dadurch konstruiert, daß man 3 Prozent des Anlage- und Be triebskapitals als fingiertes Einkommen annimmt. Der Unternehmer, der in seinem Betriebe mit wenig eigenem, aber mit viel fremdem Gelde arbeitet und an sich schon wirtschaftlich schlechter gestellt ist, würde durch § 3Ill besonders schwer ge troffen. Nach der Regierungsvorlage würde der Ge meinde gestattet sein, der Industrie gegenüber eine Be steuerung der Schulden herbeizuführen. Auf diesen Standpunkt können wir uns nicht stellen. Wir sind der Ansicht, daß bei § 31 der Privat unternehmer ausgeschaltet werden muß, da wir meinen, daß, wenn kein Verdienst vorhanden ist, die Verbrauchs besteuerung einzutreten hat. Gewiß kann es Fälle geben, in denen der Unternehmer nicht am Orte seiner Betriebsniederlassung wohnt. Es ist aber nicht möglich, für alle Ausnahmefälle den Para graphen in das Gesetz hineinzubringen. Weiter ist noch zu berücksichtigen, daß selbst, wenn der Unternehmer nicht am Orte seiner Betriebsnieder lassung seinen Wohnsitz hat, eine Reihe seiner Angestellten, die der Gemeinde verhältnismäßig weniger Lasten ver- ) Ursachen, doch am Geschäftsorte wohnt. Wir haben uns auf den Standpunkt gestellt, daß tz 311) sich zu beschränken hat auf die juristischen Personen und die mit dem Rechte des Vermögenserwerbs aus gestatteten Personenvereine. Hier kann die Sache so liegen — und es wird sehr oft der Fall sein —, daß die Aktionäre in ihrer Mehrzahl nicht am Orte der Niederlassung wohnen und daß es einen Grad von Be rechtigung hat, wenn man mangels einer Verbrauchs besteuerung auf ein fingiertes Einkommen zukommt. Wir haben keinen Zweifel darüber gelassen, daß die Art und Weise, wie das fingierte Einkommen berechnet werden soll, zu großen Härten führen kann. Ich habe schon in der Deputation an einem einfachen Beispiele nach gewiesen, daß dieser Paragraph eine Milderung erfahren muß; ich habe ausgeführt, daß bei einem Aktienkapital von I Million und bei 2 Millionen Betriebskapital, die doch meistens nichts weiter als Schulden sind, der Fall eintreten kann, daß ein fingiertes Einkommen an genommen wird, das einer Dividende von 9 Prozent ent sprechen würde Wir sind der Regierung dankbar dafür, daß sie dem Paragraphen eine Einschränkung dahin gehend gegeben hat, daß ein fingiertes Einkommen von höchstens 5 Prozent des Anlagekapitals angenommen werden kann. Zu §3!a habe ich kurz zu erwähnen — der Herr«;) Berichterstatter hat es ausführlich erklärt —, daß die ver schiedenen Wünsche, die im Plenum von meinen Freunden geäußert worden sind, von der Regierung abgelehnt worden sind. Tatsache ist aber doch, daß die Besitzer von Aktien insofern härter betroffen werden als der Privatunternehmer, als in zahlreichen Fällen eine Doppelbesteuerung vorliegt. Es ist bekannt, daß das Einkommen der Aktiengesellschaften versteuert wird und daß nach der Ausschüttung der Divi dende die Aktionäre den bereits versteuerten Verdienst noch mals versteuern müssen. Es läßt sich also wohl recht fertigen, wenn man nach einem Wege sucht, um bei tz3Ia den Wünschen der Interessenten wenigstens etwas entgegen zukommen. Den Weg, den die Regierung vorgeschlagen hat, halten wir für gangbar. Die Begründung der Regierung spricht dafür, daß sogar eine Notwendigkeit vorliegt, be züglich der Abschreibungen den Aktiengesellschaften einen etwas größeren Spielraum zu lassen. Das Wesen der Abschreibungen fasse ich nicht so auf wie der Herr Abg. Nitzsche. Es ist zu viel gesagt, wenn behauptet wird, daß die Abschreibungen in der Regel dazu dienten, um Steuer hinterziehungen zu begehen. Gewiß mag das in einzelnen Fällen vorkommen, aber das finden wir dann nicht nur in der Industrie, sondern auch in anderen Erwerbszweigen- Im großen ganzen ist dieser Vorwurf nicht gerechtfertigt. Meine politischen Freunde stehen auf dem Stand- M) punkte, daß die Vorschläge der Regierung, wie sie gemacht worden sind, gutzuheißen sind. Wir können uns auch nicht damit abfinden, wie es der Herr Abg. Nitzsche vor aussetzt, daß die Gemeinden in den seltensten Fällen von dieser „Kann"vorschrift Gebrauch machen werden. Wir sind der Meinung daß im Gesetze klipp und klar zum Ausdruck gebracht werden muß, daß die Gemeinden nicht über ein gewisses Maß hinausgehen dürfen. Die Verantwortung können wir nicht übernehmen, daß wir die Interessen der Industrie dem Wohlwollen der ein zelnen Gemeinden überantworten. (Bravo!) Vizepräsident Bär: Das Wort hat der Herr Abg. vr. Niethammer. Abg. Di-. Niethammer: Meine Herren! In formaler Hinsichr glaube ich nicht daß der Vorschlag des Herrn Berichterstatters das Praktischste ist. Ich hatte mir vor genommen vorzuschlagen, Z auf S. I dahin abzuändern, daß es heißt: den Ziff. 4 und 5 die Ziff. 2 und 4 zu geben. Ich glaube, daß das der Situation besser entspricht. Dann kann man den Antrag unter t bestehen lassen. (Abg. Hettner: Das kommt auf dasselbe hinaus!)
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