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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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Abg. DPitz: Meine Herren! Es ist Ihnen erinner lich, daß wir bei der Allgemeinen Vorberatung dieses Dekrets einstimmig den Beschluß gefaßt haben, die hier in Frage kommenden Vorlagen in dreimalige Beratung, in dreimalige Lesung zu nehmen. Zwei dieser Lesungen sind, und zwar in Gestalt der Allgemeinen Vorberatung und der Hauptvorberatung, nunmehr im wesentlichen voll zogen. Setzten wir nun unseren anfänglichen Beschluß, diesen beiden Lesungen noch eine dritte Lesung folgen zu lassen, in die Tat um, so würden wir bei der vor gerückten Zeit, in der sich der Landtag befindet, Gefahr laufen, daß diese dritte Lesung entweder sehr spät oder womöglich gar nicht stattfinden könnte, da ja noch die jedenfalls lange Zeit in Anspruch nehmende Beratung und Beschlußfassung über den Volksschulgesetzentwurs aussteht. Angesichts dieses Umstandes und in der Erwägung, daß die bisher gepflogenen Debatten, ich möchte sagen, die denkbar eingehendsten und gründlichsten gewesen sind, außerdem aber jedenfalls aus Anlaß des bevorstehenden Vereinigungsverfahrens mit der Hohen Ersten Kammer auch ein drittes Mal noch Gelegenheit geboten werden wird, auf gewisse Punkte, die etwa noch nicht die ge nügende Klärung gefunden haben, zurückzukehren, angesichts alles dessen gestatte ich mir, dem Hohen Hause folgenden Antrag zu unterbreiten: „Die Kammer wolle beschließen: die mittels Königl. Dekrets Nr. 26 vorgelegten Entwürfe eines Kirchensteuergesetzes, L. eines Gesetzes, das Kirchengesetz über den Haushalt der evangelisch-lutherischen Kirch gemeinden betreffend, und 0. eines Schulsteuergesetzes unter Abstandnahme von der Bestellung von Referenten und Korreferenten in sofortige Schluß beratung zu nehmen und die bereits ge faßten sowie die heute noch zu fassenden Be schlüsse als Beschlüsse der Schlußberatung anzu sehen." Präsident: Wird dieser Antrag unterstützt? — Er ist hinreichend unterstützt. Soll ich den Antrag nochmals verlesen? (Wird verneint.) Wollen Sie dem Anträge zustimmen? — Einstimmig. Wir werden also infolgedessen die Abstimmungen, die wir jetzt noch vornehmen, ebenso wie die noch ausstehen den Schlußabstimmungen über jedes einzelne Gesetz in seiner Gesamtheit als endgültige Abstimmungen vor nehmen. In bezug auf die Abstimmungen bin ich ersucht worden, den tz 34, der noch aussteht, vorwegzunehm! n, ll. K. (3. Abonnement.) weil er für die Stellung zu den worangehenden Para- graphen für manche Herren ausschlaggebend ist. — Die Kammer ist damit einverstanden. Danach werde ich die M 6, 7, 8, 12, 13, 14, 22, 23, 24, 25, -26 und 29 zur Abstimmung bringen, und ich mache dabei darauf auf merksam, daß sowohl zu einem Teile des § 7 wie zu den 22, 23 und 24 namentliche Abstimmung beantragt ist Wir kommen also zuerst zu § 34. Ich frage: Will die Kammer beschließen: den ß 34 in fol gender Fassung anzunehmen: „Zur Gewährung von angemessenen Beihilfen an bedürftige evangelisch-lutherische Kirchgemeinden, die in ihrer Leistungsfähigkeit durch die Bestimmun gen dieses Gesetzes über die Besteuerung des Grundbesitzes zu Kirchenzwecken wesentlich be einträchtigt werden, ist dem Evangelisch-luthe rischen Landeskonsistorium zur Zeit des In krafttretens des Gesetzes einmalig ein Kapital von 600000 M. aus der Staatskasse zu über weisen."? Gegen 26 Stimmen angenommen. Nun kommen wir zu § 6. Hier werde ich zunächst die Abstimmung über die Anträge vr. Böhme und Göpfert vornehmen. Wollen Sie also zunächst entsprechend dem Anträge I auf S. 1 von Drucksache Nr. 548 be schließen: in tz 6 Abs. 2 hinter „Abs. 2" an zufügen: „und 3"? Das ist der Fall. Nun komme ich zu den Anträgen zu ß 6 auf S. 12 des Berichtes Nr. 532. Will die Kammer beschließen: a) in § 6 als Satz 2 folgende Bestimmung einzufügen: „Dieser Satz kann in Kirch gemeinden, zu deren Gesamtsteuerbedarf für die bürgerliche, die Schul- und die Kirchgemeinde der Grundbesitz im Wege der Grundsteuer mindestens 20 Prozent beiträgt, bis auf ^/g Prozent ermäßigt werden"? Einstimmig. b) im nächsten Satze das Eingangswort „Sie" zu streichen und an dessen Stelle die Worte zu setzen: „Die kirchliche Besitzwechsel abgabe"? Einstimmig. 587
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