Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 104. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
II. K. 104. Sitzung, am 25. November 1912 4114 (Präsides brückner Hütte der Königl. Staatsregierung in dem Sinne zur Erwägung zu überweisen, daß für die beiden Materialverwalter vom Jahre 1914 ab im Staatshaushalts-Etat eine persön liche Pensionsfähige Dienstzulage von je 300 M. vorgesehen wird? Einstimmig. Will endlich die Kammer beschließen — auf S. 4 des Berichtes —: die Petition des Buchhalters, des Kassierers, der Kommis, des kaufmännischen Expedienten und des Bureaudieners beim Hüttenhandelsbureau in Freiberg der Königl. Staatsregierung insoweit zur Kenntnisnahme in dem Sinne zu überweisen, daß im Staats haushalts-Etat 1914/15 für den Buchhalter die Besoldung nach der Gruppe 26 der Besoldungs ordnung vorgesehen und für den Bureaudiener in Rücksicht auf seine besonderen Leistungen eine persönliche Dienstzulage eingestellt wird, im übrigen aber die Petition auf sich beruhen zu lassen? Einstimmig. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Schlußberatung über den mündlichen Bericht der M Finanzdeputation über Petitionen um Er richtung bez. Wiedererrichtung von Amtsgerichten. (Drucksache Nr. 545.) Derselbe Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Debatte und gebe ihm das Wort. Berichterstatter Sekretär Anders: Meine Herren! Die Finanzdeputation hat Ihnen unter Nr. 545 An träge unterbreitet, die sich auf die Petitionen um Er richtung oder Wiedererrichtung von Amtsgerichten be ziehen. Es liegen solche Petitionen vor von acht Ort schaften. Auch im letzten Landtage waren es acht solcher Petitionen, die am 9. Mai 1910 hier verhandelt worden sind. Wenn Sie den Antrag Nr. 545 mit dem früheren vom Mai 1910 vergleichen, so werden Sie finden, daß Schöneck durch das Dekret ausgeschieden ist, da es ein Amtsgericht bekommen soll, daß es im übrigen aber dieselben Orte sind, die Amtsgerichte haben wollen, und daß nur Schönheide neu hinzugekommen ist. Meine Herren! Die einzelnen Petitionen, die von den Städten eingegangen sind, sind gedruckt in Ihrer aller Hand. Ich glaube nicht notwendig zu haben, die Ausführungen aus den einzelnen Petitionen hier zu wiederholen. Am 13. November hat die Finanz deputation die einzelnen Petitionen zunächst bei sich beraten, und sie ist dabei in Rücksicht darauf, daß in der Person des Vorstandes des Justizdepartements eine Änderung eingetreten ist, zu dem Beschlusse gekommen, zunächst der Königl. Staatsregierung einige Fragen all gemeiner Art vorzulegen. Es wurde gefragt, ob die Königl. Staatsregierung an den bisherigen Grund sätzen für die Wiedererrichtung oder Errichtung von Amtsgerichten auch künftig festhalten will. Es wurde weiter gefragt, ob und eventuell welche Pläne vorliegen, namentlich auch in Rücksicht auf früher schon zur Er wägung an die Königl. Staatsregierung abgegebene Petitionen, z. B. für Wilkau usw., über für die nächste Zukunft in Aussicht zu nehmende Errichtungen von Amtsgerichten, und dann war eine Anfrage) über die Stellungnahme zu den vorliegenden Petitionen an die Regierung gerichtet worden. Am I8. November hat eine kommissarische Beratung in der Finanzdeputation hierüber stattgefunden. An dieser haben der Herr Justizminister vr. Nagel, der Herr Ministerialdirektor Geh. Rat Geßler und der Herr Geh. Justizrat Wilsdorf teilgenommen. In dieser Beratung, die außerordentlich eingehend war und auch ziemlich lange gedauert hat, wurde zunächst festgestellt, daß die Königl. Staatsregierung an den bisherigen Grundsätzen sür die Beurteilung der Frage, ob und unter welchen Bedingungen neue Amtsgerichte zu er richten oder wiederzuerrichten seien, festhalte. Meine Herren! Diese allgemeinen Grundsätze sind festgelegt worden schon im Jahre 1906. Sie sind mitgeteilt worden auch bei der Verhandlung am 9. Mai 1910, und sie gehen dahin, daß erstens der neu zu bildende Amtsgerichtsbezirk in der Regel 10000 bis 12000 Ein wohner als Mindestzahl umfassen solle; zweitens, die beteiligten Gemeinden müßten mindestens in ihrer großen Mehrzahl mit ihrer Einbezirkung in das neue Amts gericht sich einverstanden erklären; drittens, die Schäden, die den Sitzen bestehender Amtsgerichte, von denen Teile abgezweigt werden sollten, dadurch entstehen müßten, dürften keineswegs wesentlich größer sein als die Vor teile, die der neuen Amtsgerichtstadt daraus erwüchsen, vor allem dürfte die Lebensfähigkeit der älteren Amts gerichte nicht unterbunden werden; und viertens, die petitionierenden Städte müßten sich verpflichten, ein ge eignetes, genügend großes Grundstück kostenfrei zur Ver fügung zu stellen und, soweit ein verwendbares Gebäude nicht vorhanden wäre, einen Neubau für das Amtsgericht nach den Plänen der Justizbehörde und gegen eine Ver zinsung von etwa 3*/z Prozent auf eigene Kosten aus führen. Diese allgemeinen Bedingungen werden auch jetzt, wie ich schon bemerkte, noch als bindend von der Regierung bezeichnet. Es ist aber ausdrücklich hinzu-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder