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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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II K. 96. Sitzung, am 11. November 1912 3755 (Präsident. binnen 5 Jahre nach dem Abgänge vom Semi nare nicht in den öffentlichen Schuldienst ein getreten sind." Wollen Sie diesen Antrag annehmen? Einstimmig. Wollen Sie nun ß 57 mit diesem Zusatze, im übrigen aber unverändert nach der Vorlage, annehmen? Gegen 24 Stimmen angenommen. Nun kommen wir zu § 58. Hier werde ich zunächst den Antrag der Deputation unter a S. 12 des Be richtes zur Abstimmung bringen. Zu d liegt der Antrag Koch vor, daß die Worte „in den hierzu geeigneten Fächern" nicht gestrichen werden, sondern stehen bleiben sollen. Ich glaube, dieser Antrag erledigt sich, wenn ich den Antrag unter 5 zur Abstimmung bringe. Ich kann diesen in zwei Teile teilen. Wird der erste Teil des Deputationsantrages abgelehnt, so würde daraus folgen, daß der Antrag Koch angenommen ist. (Abg. Günther: Das geht nicht!) Es handelt sich um eine reine Formsache. Wenn die Herren Wert darauf legen, werde ich zunächst den An trag Koch zu Abs. 2, der sich auf die Worte „in den hierzu geeigneten Lehrfächern" bezieht, zur Abstimmung bringen, und zwar gleichzeitig sowohl in bezug auf tz 58 als in bezug auf ß 68. Je nachdem der Antrag an genommen oder abgelehnt wird, gestaltet sich dann der Deputationsantrag unter 5. Danach muß ich auch noch den Antrag 3 des Herrn Abg. Koch zur Abstimmung bringen zu tz 58 Abs. 3, wofür folgende Fassung bean tragt wird: „Statt des Unterrichts in der lateinischen Sprache und einer lebenden Fremdsprache kann mit Genehmigung des Kultus und öffentlichen Unterrichts Unterricht in zwei lebenden Fremd sprachen erteilt werden." Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Ich frage demnach: Will die Kammer beschließen, in tz 58 Abs. ! Zeile 13 die Worte „mit Einschluß der Kate chetik" zu streichen und die Worte „und Logik" zu ersetzen durch die Worte: „und philosophische Propädeutik"? Einstimmig. Will die Kammer dann weiter beschließen, entsprechend dem Anträge Koch, § 58 Abs. 2 und ß 68 Abs. 2 unter Beibehaltung der von der Deputation gestrichenen Worte: „in den lO) hierzu geeigneten Lehrfächern" nach der Re gierungsvorlage anzunehmen? Mit 42 Stimmen abgelehnt. Will die Kammer weiter Z 58 Abs. 3 in fol gender Fassung annehmen: Statt des Unter richts in der lateinischen Sprache und einer lebenden Fremdsprache kann mit Genehmigung des Kultus und öffentlichen Unterrichts Unter richt in beiden lebenden Fremdsprachen erteilt werden"? Wer diesen Antrag annehmen will, bleibt fitzen, wer dagegen stimmt, steht auf. — Der Antrag ist mit 41 Stimmen abgelehnt (Abg. Opitz: Zur Geschäftsordnung!) Der Herr Abg. Opitz zur Geschäftsordnung! Abg. Opitz: Da wir 91 Mitglieder haben, wird es hier nicht genügen festzustellen, daß der Antrag mit 41 Stimmen abgelehnt ist, denn 41 ist noch nicht die Majorität. Man wird in diesem Falle vielmehr auch feststellen müssen, gegen welche Minderheit der Antrag abgelehnt ist. (Sekretär Anders: Gegen 34 Stimmen!) (v) Präsident: Ich bitte, die Gegenprobe zu machen. (Geschieht.) Der Antrag ist mit 41 gegen 36 Stimmen abgelehnt. Meine Herren! Ich frage nun: Will die Kammer in Übereinstimmung mit der Ersten Kammer beschließen, in § 58 Abs. 2 die Worte „in den hierzu geeigneten Lehr fächern" zu streichen, in Z 58 Abs. 3 das Wort „zwei" durch das Wort „beiden" zu er setzen? Einstimmig. Will die Kammer beschließen, Z 58 Abs. 4 in folgender Fassung anzunehmen: „Die Teil nahme an sämtlichen Lehrfächern ist verbind lich. Von dem Musikunterrichte sind der Gesang und die allgemeine Musiklehre für alle Klassen, der Klavierunterricht für die unteren beiden Klassen verbindlich. Die Be freiung eines Schülers von den übrigen Zweigen des Musikunterrichts soll nur auf Beschluß der Lehrerversammlung erfolgen."? Einstimmig.
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