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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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4268 II. K. 107. Sitzung, am 28. November 1912 Präsident: vr. Vogel. Am Ministertische: Die Herren Staatsminister vvr. Beck und v. Seydewitz und die Herren Regierungskommissare Wirkt. Geh. Rat vr. Schroeder, Geh. Räte vr. Wahle, Kretzschmar und vr. Kühn, Geh. Finanzräte Just und vr.Hedrich, Geh. Regierungsräte vr. Schmaltz, vr. Böhme, Thiele und vr Haebler, Oberschulrat Sieber und Finanzamtmann vr. Bang. Anwesend 89 Kammermitglieder. Präsident: Ich eröffne die Sitzung. Wir fahren in der Weiterberatung über die gestrige Tagesordnung fort. Ich brauche sie wohl nicht noch einmal zu verlesen. Wir sind stehen geblieben bei H8. Das Wort hat zunächst der Herr Kultusminister. Staatsminister vvr. Beck: Meine sehr geehrten Herren! Die Angelegenheit, die uns heute in 8 8 beschäftigt, ist keine solche von Welt- und Lebensan schauungen. Sie kann deshalb, wie es seitens der bis herigen Redner und auch zumeist in der Presse ge schehen ist, durchaus ruhig und fachlich behandelt werden. Es ist mehr eine Zweckmähigkeitsfrage, wie gestern ausgesprochen wurde, eine Frage der Nütz lichkeit. Wer aber den Inhalt des § 8 nur mit dieser Beurteilung ausfüllen wollte, der würde, glaube ich, falsch gehen. Denn es sind hier doch noch wichtigere und höhere Momente als lediglich Fragen der Zweck mäßigkeit und Nützlichkeit ausschlaggebend. In der Sache hat der Regierungsentwurf auch hier versucht, die vielfach schon genannte mittlere Linie zu wählen. Sie, meine Herren, haben in der Mehrheit der Deputation beschlossen, die Schulgeld freiheit einzuführen, bisher hatten wir den Schul geldzwang, und der Regierungsentwurf geht den mittleren Weg, indem er sich weder für den Schul geldzwang noch für die Schulgeldfreiheit ausspricht, sondern diese ganze Frage in die freie und selbständige Entschließung der Gemeinden verweist. Wenn ich vorhin angedeutet habe, daß es sich hier nicht nur um Zweckmäßigkeits- und Nützlichkeitsfragen handelt, sondern höhere Gesichtspunkte mit einschlagen, so habe ich vor allen Dingen an folgendes gedacht. Der Regierungsentwurf beabsichtigt, das, wie ich öfter ausgesprochen, in unserem öffentlichen Leben treff lich bewährte Recht der Selbstverwaltung der Gemein den nicht zu beschränken, sondern ihnen die freie und selbständige Entschließung in dieser wichtigen Frage zu überlassen. (Sehr gut! rechts.) Die Regierung könnte sich kaum denken, einen tieferen Eingriff in dieses Selbstverwaltungsrecht zu machen, als wenn sie im Entwürfe ohne weiteres in einer wirt schaftlich fo bedeutsamen Frage den Gemeinden den Betrag von 6^ Millionen Mark, das sind 10 Prozent der Staats einkommensteuer, mit einem Striche weg nähme. Und dies wäre gerade in einer Zeit sehr be denklich, in der so viele neue Opfer von den Gemeinden verlangt und auch von der Opferfreudigkeit der Ge meinden erhofft werden. Meine Herren! Wenn Sie daran denken, welche außergewöhnlichen Schwierig keiten es hervorgerufen hat, zu einer Verständigung in dem Kirchensteuergesetze in der wichtigen Frage zu kommen, ob ein Betrag, der ungefähr den neunten Teil von diesem Ausfälle ausmachen würde, den Ge meinden der evangelisch-lutherischen Kirche entzogen werden kann, so werden Sie ermessen, wie dieser neun mal so große Betrag doch, wenn er gestrichen werden sollte, zu den erheblichsten Bedenken Anlaß gibt. Ich glaube also, bei unserer Wertschätzung für die Selbstverwaltung der Gemeinden werden wir gut tun, die Angelegenheit in das freie Ermessen der Ge meinden zu stellen. (Sehr richtig! rechts.) Man hat nun der Regierung schwere Vorwürfe gemacht und gesagt, daß sie überhaupt gegen die Auf hebung des Schulgeldes sei und daß das ein Standpunkt sei, der sich mit unseren heutigen Verhältnissen nicht mehr vertrüge. Ich muß auf das entschiedenste gegen diese Ansicht Verwahrung einlegen. Die Regierung steht durchaus nicht auf dem Standpunkte, daß der Schulgeldzwang aufrechterhalten werden soll, im Gegenteil, der Regierungsentwurf hat an manchen Stellen eher das Bestreben gezeigt, bei den Gemein den auf eine Milderung oder Beseitigung auch des Schulgeldes hinzuwirken. Die Regierung will nur nicht die Gemeinden von sich aus dazu zwingen, sondern es ihrer freien Entschließung überlassen. Welche Gründe hat man nun hauptsächlich für die Schulgeldfreiheit vorgebracht? Man hat zunächst ge sagt: Die Befreiung vom Schulgelde ist ein Korrelat des Schulzwanges. In einem mir hier vorliegenden ganz objektiv diese Frage behandelnden Artikel des Nationalliberalen Reichsvereins in Dresden sind auch die Gründe für und wider reiflich erwogen, und auch dort ist dem Standpunkte derRegierung bis zu einem gewissen
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