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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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n. K. 107. Sitzung, am 28. November 1912 4343 -Geh. Rat Vr. Kühn.) (^.) Sollte es vorgekommen sein, daß in einzelnen Fällen Lehrer sich ablehnend und unfreundlich verhalten haben, dann steht der Weg der Beschwerde offen, und es wird dann ganz gewiß von den zuständigen Be hörden, wenn ein solcher Fall Vorkommen sollte, Re medur geschossen werden. Also da würde ich doch bitten, auf diesen Umstand weniger Gewicht zu legen. Ich bitte ferner zu berücksichtigen, daß sich auch die Petition der wendischen Geistlichen in dem Rahmen des Regierungsentwurses hält, und nur noch das eine hinzufügt, daß eben, wie es ja auch der Minder heitsantrag als Eventualantrag vorfieht, bei der An meldung eine Erklärung abgegeben werden soll, wenn die Kinder nicht im wendischen Lesen unterrichtet werden sollen. Aus den angegebenen Gründen möchte ich doch bitten, davon abzusehen, eine solche Bestimmung aufzunehmen, sondern es bei der Regierungsvorlage bewenden zu lassen. Es fällt der Regierung schwer, hier den besonderen Wünschen der Wenden nicht nach kommen zu können, weil die Regierung den wen dischen Volksstamm hochschätzt wegen seiner vater ländischen und echt christlichen Gesinnung; aber wie ich die Verhältnisse auseinandergesetzt habe, ist es praktisch nicht möglich, den Wünschen in diesem Um- (L) fange nachzukommen. Es wird zur weiteren Förde rung des Wendischen dadurch etwas geschehen, daß die Stundenzahl vermehrt wird, aber das reicht doch nicht hin, um von der grundsätzlichen Auffassung der Sachlage abgehen zu können. Also, meine Herren, so sehr wir den wendischen Volksstamm schätzen und so sehr wir seine Liebe zur Muttersprache verstehen und achten und so sehr wir auch seinen Wünschen in der Praxis des Unterrichtes ent gegenkommen wollen, soweit es möglich ist, so können wir doch der Volksschule nicht eine Aufgabe stellen, die sie unter diesen Verhältnissen nicht würde erfüllen können. (Bravo!) Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Or. Hähnel. Abg. vr. Hähnel: Meine sehr geehrten Herren! Wenn ich vorausschicke, daß ich seit dem Jahre 1855 mit Ausnahme von 10 Jahren, die ich, ich will einmal sagen, auf der Wanderschaft war, mit der wendischen Bevölkerung verkehre, seit 1874 als selbständiger Land wirt, so werden Sie es erklärlich sinden, daß ich mich nur sympathisch für die Anträge, wie sie von der Minorität gestellt aussprechen kann. 9cun handelt es sich um zweierlei: einmal um den (0) weitgehenderen Anspruch, den unsere Fraktion auch unterstützt, nämlich den Anspruch, daß man dem Wen dischen womöglich mehr den Charakter einer Schrift sprache, wenigstens bis zu einer gewissen Grenze, in der Schule geben soll. Ich vermag nicht zu beurteilen, mwieweit das ausführbar ist oder nicht, und wenn von feiten des Herrn Regierungskommissars erklärt worden ist, es ist nicht ausführbar, nun, so muß ich mich als Nichtfachmann bescheiden. Aber ich muß sagen, daß ich mich dann um so wärmer für den Eventual antrag ausfprechen muß. Für den ersten Antrag kann ich ja wärmer und besser nicht sprechen, als es von den beiden Herren Wenden geschehen ist. Mag auch, wenn sie für ihre Sprache und für ihren Volksstamm reden, ihre Begeisterung einmal ein wenig überschäumen, mögen ihre Forderungen und ihre Äußerungen ein wenig weiter gehen, als es sonst, vielleicht gewöhnlich und üblich ist, nun, meine Herren, so soll man ihnen das denn doch nicht verübeln, und es scheint mir so, als ob das in der letzten Zeit geschehen wäre. Meine Herren! Der Zustand, der im Eventual anträge erstrebt wird, bestand tatsächlich bis jetzt schon. Es ist nur im Entwürfe die neue Bestimmung ge troffen, daß, wenn die Kinder in die Schule aufge nommen werden, die Eltern eine Erklärung, ob die Kinder in wendischer Sprache unterrichtet werden sollen oder nicht, darüber abzugeben haben. Nun, meine Herren, die größere Anzahl der Kinder, die in meiner nächsten Umgebung wohnen, sind Wenden. Wozu ist es nun notwendig, daß, wenn die Kinder in die Schule kommen, die Eltern allemal noch erklären: Ich will mein Kind in der wendischen Sprache mitunterrichtet sehen? Meine Herren! Das kennt doch der Lehrer, und die Eltern sind nicht allemal so an tragslustig und so sprachgewandt, daß sie sich zu der besonderen Erklärung ohne weiteres aufrafsen. Ich sollte denken, daß es bei dem Zustande, wo diese Er klärung nicht gefordert wurde, wohl bleiben kann. Es ist das doch eine ganz wesentliche Forderung, wenn Sie sich in die Lage eines Volksstammes versetzen, der sowieso an der Peripherie immer mehr Einbuße erleidet. Ich sollte meinen, daß auch das Hohe Haus, wenn es dem Hauptantrage nicht zustimmt, doch wenigstens dem Eventualanträge zustimmen könnte; es ist eine gemäßigte Forderung, und sie ist wohl nur deshalb von der Regierung außer Kraft gesetzt worden, weil einige Fülle vorgekommen sind, wo eben Erörte rungen notwendig gewesen sind, die sich nicht haben klarlegen lassen.
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