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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-11-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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II. K. 108. Sitzung, am 29. November 1912 4376 (Abg. Schnabel.) Bestimmung in Ziff. 7 des § 23 auch nach dieser Hin sicht eine heilsame Wirkung haben wird. Im übrigen möchte ich aber zum Schlüsse an die Re gierung noch die Bitte richten, bei Durchführung der Ziff. 7 gebührende Rücksicht auf die finanzielle Leistungs fähigkeit der Gemeinden nehmen und namentlich gegen über den bestehenden Verhältnissen möglichst schonend ver fahren zu wollen. (Bravo! in der Mitte.) Vizepräsident Fräßdorf: Das Wort hat der Herr Abg. Friedrich. Abg. Friedrich: Meine sehr geehrten Herren! Das Verhältnis der Direktoren und der Lehrerschaft zueinander ist von den Herren Abgg. vr. Schanz und Biener so ein gehend begründet und klargestellt worden, daß ich meines Erachtens keine Ursache habe, nochmals ausführlich über diese Materie zu sprechen. Ich möchte mich nur kurz mit § 24 befassen Wenn der tz 24 nach dem Anträge der Zwischendeputation Gesetz werden sollte, fällt auch die geistliche Ortsschulaufsicht fort, wie sie bisher dort aus geübt wurde, wo nur ein Lehrer angestellt war. Es läßt sich nicht leugnen, meine Herren, daß gerade diese Ein richtung jahrzehntelang segensreich für die Gemeinden gewesen ist. Seit Jahren bemüht man sich in der ge samten Lehrerschaft, diese Aufsicht, die man als etwas Drückendes bezeichnet, zu beseitigen. Man sieht es als eine gewisse Last an, daß man von dem Ortsgeistlichen beaufsichtigt werden soll oder daß der Ortsgeistliche das Recht haben soll, in Fragen der Schulangelegenheiten dem Lehrer irdendwie näher zu treten. Trotzdem muß ich sagen, meine Herren, daß ich nach meinen persönlichen Erfahrungen bestätigen kann, daß gerade der Ortsgeistliche sehr oft als diejenige Person angesehen werden mußte, welche als wertvoller Berater zwischen dem Lehrer und der Gemeinde gestanden hat, daß er kraft feiner Eigenschaft sehr wohl in der Lage ist, selber den Wünschen der Lehrer nach dieser Richtung hin voll und ganz entgegenzukommen, weil er es in seiner Eigenschaft am besten versteht, das, was dem Lehrer als berechtigt erschienen ist, der Gemeinde gegenüber auch in verständnisvoller Weise durchzudrücken. Es ist von den beiden Herren schon betont worden, daß der Direktor immer in der Lage ist, als Vermittler zwischen den Eltern der Kinder und dem Lehrer, soweit es notwendig erscheint, einzutreten. Und gerade hier war es der Ortsgeistliche, der etwaige Differenzen zwischen den Eltern der Kinder und dem Lehrer, die etwa aufkamen, in gerechter Weise zu beurteilen und in der friedlichsten und anständigsten Weise zur Zufriedenheit beider Teile H zu schlichten verstand. Wollte man dagegen auf den Wunfch der Geistlichen selbst Hinweisen, die darum gebeten haben, daß solche Be aufsichtigungen von ihrer Seite aus nicht mehr stattfinden sollten, dann ist es auch sehr verständlich; denn jemand, der es nicht nur als sein Recht, sondern auch als seine Pflicht ansieht, die Schule auch einmal als Aufsichts person zu besuchen, wird jedenfalls nicht dafür dankbar fein, wenn ihm bereits ein gewisfer Widerwille entgegen gebracht, eine gewisse Unfreundlichkeit an den Tag gelegt wird, die vielleicht fogar in Unhöflichkeit übergebt. Meine Herren! Es ist zweifellos, daß gerade der Pfarrer als Vermittlungsperson in ländlichen Gemeinden immer wieder in Frage kommen muß, wenn die Lehrer schaft eine gewisse Beaufsichtigung nicht mehr haben will. Es ist ein gewisser Unwille zum Ausdruck gebracht worden. Es ist sehr oft dargelegt worden, so daß ich dem beitrete, was gekennzeichnet wurde, daß es heutigen Tages wohl über haupt niemand gibt, der nicht eine gewisse Beaufsichti gung haben müßte. Unser gesamtes Offizierskorps unter steht der Kontrolle, vom jüngsten Leutnant bis zum Regimentsführer. Auch unfer Richterstand wird beauf sichtigt, die Geistlichkeit auch, und jeder hat das Recht, in die Kirche hineinzugehen und die Predigt anzuhören, genau wie es bei öffentlichen Grab- und Traureden der (v) Fall ist. Jeder Handwerker ist durch die Konkurrenz beaufsichtigt. Wir werden es uns als Gemeindevorstände von unserer Aufsichtsbehörde gefallen lasten müffen, daß eine gewisse Kontrolle ausgeübt wird, die nur gerecht fertigt ist, damit auch der Beweis geliefert wird, daß man feine Pflicht erfüllt hat. Der Herr Berichterstatter fagte vorhin, daß die Kontrolle, wenn sie öfter ausgeübt würde, als besonders drückend anzusehen sei. Sie wird aber doch nur dann öfter ausgeübt werden, wenn es notwendig ist; ich glaube nicht, Laß man häufiger beauf sichtigt, als es notwendig erscheint. Deshalb würde ich mich freuen, wenn für die Gemeinden, wie es auch die Erste Kammer vorsieht, die Aufsichtsperson des Geistlichen wieder eingeführt würde. Gerade in der jetzigen Zeit, wo man immer mehr eine freie Richtung einzunehmen sich bemüht, ist es von Vorteil, wenn das Glied zwischen Kirche, Schule und Gemeinde nicht wieder herausgerissen wird, sondern die Vermittlungsperson, die bisher zum Segen der Gemeinden gearbeitet hat, in Zukunft auch beibehalten wird. Wenn man sich geneigt zeigt, das wieder einzuführen, wie es die Erste Kammer vorgesehen hat, dann wird dies auch von uns als segensreich bezeichnet werden müssen. (Bravo! rechts.)
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