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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-12-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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n. K. 111. Sitzung, am 4. Dezember 1912 4555 (Abg. Uhlig.) kann wohl die Tatsache als unerschütterlich feststehend angesehen werden, daß die Regierung mit der Zurück ziehung des Entwurfes die Zweite Kammer glatt des avouiert hat. Zur Sache selbst will ich noch kurz bemerken, daß ich eine Popularisierung des Landeskulturrates jedenfalls für notwendig halte, nicht in dem Sinne, daß er in seinen Aufgaben herabgedrückt werden soll, sondern in dem Sinne, daß der Landeskulturrat als Körperschaft eine stärkere Fühlung auch mit der kleinen Landwirtschaft erlange, daß auch die kleine Landwirtschaft im Landeskulturrate zu stärkerer Bedeutung komme. Wenn auch das, was die Regierung nach dem Berichte des Herrn Bericht erstatters in der Deputation ausgeführt hat, sehr schön auf dem Papier steht, in der Praxis sieht die Sache bedeutend anders aus. Und so möchte ich zum Schlüsse wünschen, daß der Landeskulturrat eine Vertretung der Landwirtschaft in allen ihren Stufen werden möchte, nicht allein in rein landwirtschaftlicher Beziehung, sondern auch in allen anderen Fragen, mit denen er sich beschäftigt. Ich verweise nur auf die Stellungnahme, die er erst neulich zur Mädchenfortbildungsschule eingenommen hat. Ich behaupte, wenn der Einfluß der wirklich praktischen Landwirte im Landeskulturrate gefördert würde, dann würden unter Umständen auch die Gutachten und die Urteile des Landeskulturrates anders ausfalleu als bis her, es würden maßgebendere Urteile als bisher vom Landeskulturrate ausgehen. Das wird aber nicht allein für den Fortschritt der Landwirtschaft, sondern auch für den gesamten geistigen und wirtschaftlichen Zustand der kleinen Landwirtschaft von großer Bedeutung sein. Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Brodaus. Abg. Brodaus: Meine Herren! Schon als der Initiativantrag Clauß und Genossen in der vorigen Landtagssession zur Beratung anstand, haben meine politischen Freunde erklärt, daß wir in der Vermehrung der Wahlkreise zum Landeskulturrate ein Bedürfnis er blicken. Unsere Stellung ist auch heute noch dieselbe. Wir stimmen deshalb dem Deputationsantrage zu. Auf nähere Ausführungen zur Sache kann ich nach den ein gehenden Darlegungen, die von unserer Seite schon ftüher durch den Herrn Abg. vr. Dietel gemacht worden sind, heute verzichten. Was die Anregungen des Herrn Abg. Uhlig betrifft, so war die eine auch von uns schon gebilligt worden, daß man nämlich das Wahlrecht zum Landeskullurrate auf eine etwas breitere Grundlage stelle als gegenwärtig. Was die Zurückziehung der Regierungsvorlage über den Landeskulturrat anlangt, so hat ja schon der Herr Abg. Günther unser Erstaunen und Befremden darüber zum (o) Ausdruck gebracht, und auch hierauf brauche ich heute nicht weiter einzugehen. Daß man die Vorlage damals eingebracht hat, entsprach sicher nicht der eigenen Auffassung der Regierung. Das sieht man ohne weiteres, wenn man die Erklärung noch einmal nachliest, die der Herr Minister Graf Vitzthum v Eckstädt gegenüber dem Anträge Clauß in der vorigen Session abgegeben hat. Wurde aber trotz jener Erklärung eine Vorlage eingebracht, so konnte man darin eine erfreuliche Anwandlung erblicken, nämlich die Anwandlung, den Wünschen einer großen Mehr heit der Zweiten Kammer entgegenzukommen. Um so befremdlicher ist es, daß die Regierung ohne weiteres zurückgewichen ist, als in der Ersten Kammer nur die Deputation den Gesetzentwurf abgelehnt hatte. Wir hätten allerdings erwartet, daß man hier auch kon sequent bleiben würde und, wenn man sich einmal vor genommen hatte, den Wünschen der Zweiten Kammer entgegenzukommen, hierbei auch geblieben wäre. (Sehr richtig!) Präsident: Das Wort hat der Herr Ministerial direktor Geh. Rat vr. Roscher. Ministerialdirektor Geh. Rat vr. Roscher: Hoch geehrte Herren! Es ist heute, wie schon vorher in der Presse, als auffällig bezeichnet worden, daß die Staats- (0) regierung den Gesetzentwurf wegen Veränderung des Landeskulturrats zurückgezogen hat, nachdem er von der Gesetzgebungsdeputation der Ersten Kammer ein stimmig abgelehnt worden ist. Der Entwurf bezweckte im wesentlichen eine Ver mehrung der Zahl der Mitglieder des Landes kulturrats, der jetzt aus 28 ordentlichen Mitgliedern besteht, auf 53 ordentliche Mitglieder, also nahezu auf das Doppelte. Die Staatsregierung hat bereits im ! Jahre 1910 anläßlich der Beratung des Antrags Clauß ! und Genossen ausdrücklich in diesem Hohen Hause be merkt, daß sie ein Bedürfnis nach Vermehrung der Wahlkreise und der Zahl der von den Landwirten in den Landeskulturrat zu wählenden Vertreter nicht anerkennen könne. Sie werden nun fragen: Wie kam die Regierung trotz dieser Bedenken dazu, den Gesetzentwurf vor zulegen? Einfach deshalb, weil der Landeskulturrat sich neuerdings, nicht im Jahre 1906, wo das Ge setz über den Landeskulturrat erlassen wurde und dieses Bedürfnis noch nicht empfunden worden ist, sondern erst neuerdings dem Wunsche nach Ver mehrung der Wahlkreise angeschlossen hat. Nachdem aber in der Gesetzgebungsdeputation der Ersten Kam-
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