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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-12-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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(Abg. Keimling.) (^) die Frage ist, ob sie bei der Art der Vorbildung wirklich in der Lage sind, dieser Aufgabe in vollem Umfange Rechnung zu tragen. Es kommt ferner in Frage, daß die Zahl unserer Aufsichtsbeamten bei weitem nicht ausreicht. Ich verweise Sie darauf, daß wir 1911 eine Anzahl von Gewerbeinspektionsbezirken in Sachsen hatten, wo noch nicht einmal die Hälfte, sondern nur etwas über 40 Pro zent der Betriebe revidiert wurden. In den letzten Ver handlungen der Finanzdeputation ist unter allgemeiner Zustimmung der Grundsatz aufgestellt worden, daß man möglichst jeden Betrieb einmal im Jahre revi dieren möchte. Das ist bei dem jetzigen Zustande ab solut unmöglich, so daß schon durch den Mangel an Ge werbeaufsichtsbeamten es vollständig ausgeschlossen ist, daß diese ihre gewerbehygienischen Aufgaben in wirklich befriedigender Weife erfüllen. Nun noch wenige Worte zu dem Gutachten des Landesmedizinalkollegiums! Man hat bei dem Studium dieses Gutachtens den Eindruck, daß sein Be arbeiter sich doch wohl über die Aufgaben eines Gewerbe arztes nicht vollständig klar gewesen ist. Er betont einer seits, daß diese Einrichtung wohl sehr gut wirken könnte, sagt aber andererseits, daß man nicht genügend Erfahrungen habe usw. usw. und daß man heute M auch schon die Bezirksärzte habe, so daß man mit der Anstellung von Gewerbeärzten wohl noch etwas warten könne Es wird in dem Gutachten hingewiesen auf die geringe Inanspruchnahme der Bezirksärzte durch die Gewerbeinspektoren. Ich sehe gerade in dieser Tat sache einen Beweis dafür, daß die jetzige Einrichtung den Erwartungen nicht entspricht, die man notwendigerweise in sie setzen muß. Die Bezirksärzte können ja schon deshalb diese Aufgabe nicht erfüllen, weil sie gar nicht das Recht haben, die Betriebe jederzeit nach Belieben zu besuchen Sie können sie nur besuchen, wenn sie von den Gewerbeinspektoren hinzugezogen werden. Da wird gerade durch das Gutachten der Beweis erbracht, daß dies in verhältnismäßig sehr seltenen Fällen geschieht. Die Gewerbeinspektoren glauben eben, daß sie die Mit wirkung eines ärztlich geschulten Beamten gar nicht brauchen, weil sie sich für fähig halten, selbst die nötigen Einrich tungen und Anordnungen zu treffen. Das mag vom Standpunkte eines Gewerbeinspektors vollständig berech tigt sein; von meinem Standpunkte und vom Standpunkte des Arbeiters aus scheint es noch lange nicht berechtigt. „Ein Gewerbearzt reicht nicht aus," — heißt es in dem Gutachten — „es müßte schließlich je einer für jede Kreishauptmann schaft eingerichtet werden." Da möchte ich als Mitantragsteller betonen, daß es sich für uns in erster Linie doch darum handelt, eine gewerbe hygienische Zentralstelle innerhalb der Gewerbe- insp ektion zu schaffen. Unsere Absicht ist ganz und gar nicht darauf gerichtet, die Mitwirkung der Bezirksärzte in der Gewerbeinspektion auszuschalten. Wenn in dem Gutachten gesagt wird, es wäre zweckmäßig, wenn die Rechte dieser Bezirksärzte erweitert würden, so würde ich von meinem Standpunkte aus ganz und gar nichts da gegen einzuwenden haben. Ich würde vollständig damit einverstanden sein, wenn dem Verlangen Rechnung ge tragen würde, daß den Bezirksärzten das Recht gegeben würde, die privaten Betriebe jederzeit ohne besondere Auf forderung durch die Aufsichtsbeamten oder die Polizei behörden zu besichtigen. Ebensowenig würden wir etwas dagegen einzuwenden haben, wenn die Bezirks ärzte und auch der eventuell anzustellende Gewerbe arzt das Recht bekämen, die Staatsbetriebe zu revi dieren und ihre gesundheitlichen Verhältnisse zu unter suchen. Jedenfalls steht dem auch nach unseren Anschau ungen absolut nichts entgegen, wenn ich auch glaube, daß gerade die Beschwerden der Jndustriebetriebsinhaber dadurch eher wachsen würden, wenn man den Ärzten dieses Recht gäbe. Es soll der Gewerbearzt nach unse rer Auffassung in engstem Zusammenwirken mit der Gewerbeinspektion bleiben und unmittelbar dem Zentral- (i gewerbeinspektor unterstellt werden. Er soll auch gar nicht etwa — das liegt gar nicht im Interesse des Ge werbearztes — selbständige polizeiliche Anordnungen treffen; das kann er ruhig seinem technisch vorgebildeten Kollegen überlassen. Seine Aufgabe soll es sein, nach den verschiedensten Richtungen hin die gesundheitlichen Verhältnisse, unter denen die Arbeiter leben und arbeiten, zu überwachen. Insofern schließe ich mich vollständig dem Programm an, das der bayerische Landesgewerbearzt für seine eigene Tätigkeit und für die Täügkeit der Ge werbeärzte überhaupt in einem Vortrage entwickelt hat, den er in Frankfurt w M im Institut für Gewerbe hygiene im Jahre 1911 gehalten hat. Er faßte da die Tätigkeit des Gewerbearztes dahin zusammen: 1. Sach- verstäudigentätigkeit für die Zentralstelle und die Außen beamten; 2. Durchführung der Arbeiterschutzgesetze: a) Re vision, Sammlung und Bearbeitung des anfallenden Materials, ll) Organisation und Kontrolle der Unter suchungsärzte, o) Fürsorge für erste Hilse bei Unfällen, ä) hygienische Untersuchung als Basis für das Vorgehen der Aufsichtsbeamten. Als dritte Aufgabe bezeichnet er die Vornahme selbständiger wissenschaftlicher Arbeiten: a) Statistik, Serienuntersuchungen, o) experimentelle Arbeiten im Laboratorium, ä) klinische Untersuchungen.
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