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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,5
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028368Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028368Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028368Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll96. Sitzung 3711
- Protokoll97. Sitzung 3761
- Protokoll98. Sitzung 3811
- Protokoll99. Sitzung 3837
- Protokoll100. Sitzung 3951
- Protokoll101. Sitzung 3965
- Protokoll102. Sitzung 3987
- Protokoll103. Sitzung 4083
- Protokoll104. Sitzung 4107
- Protokoll105. Sitzung 4117
- Protokoll106. Sitzung 4193
- Protokoll107. Sitzung 4267
- Protokoll108. Sitzung 4347
- Protokoll109. Sitzung 4439
- Protokoll110. Sitzung 4477
- Protokoll111. Sitzung 4549
- Protokoll112. Sitzung 4577
- Protokoll113. Sitzung 4613
- Protokoll114. Sitzung 4685
- Protokoll115. Sitzung 4735
- Protokoll116. Sitzung 4783
- Protokoll117. Sitzung 4793
- Protokoll118. Sitzung 4841
- Protokoll119. Sitzung 4877
- Protokoll120. Sitzung 4941
- Protokoll121. Sitzung 4963
- BandBand 1911/12,5 -
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4622 II. K. 113. Sitzung, am 9. Dezember 1912 (Abg. Nitzsche ^Dresden).) bL.) Einfluß ausüben, denn die Hausbesitzervertreter in den Gemeinden sind eben die Mitglieder des organi sierten Hausbesitzervereins — in den Gemeinden wirken, um die Wohnungsfürsorge unmöglich zu machen. Ich will mich aber darauf beschränken, Ihnen nur das eine aus der nahen Gemeinde Coschütz anzuführen, einem Orte, wo seit Jahren kein Haus wieder gebaut ist, wo erst wieder in allerletzter Zeit ein Bau stattgefunden hat. Dort waren jene Wohnungszustände, die ich schon vorhin gestreift hatte. Dort fand selbst ein Ge meinderatsmitglied keine Wohnung; die Arbeiter sind in alten Bauernhäusern zusammengepfercht unter den unhygienischsten Verhältnissen. Dort ist unter dem Zwange dieser Not im Gemeinderate die Frage erörtert worden, ob man durch die Gemeinde eine ausgedehnte Bautätigkeit einleiten solle. Es bestand im Gemeinderate Neigung für Errichtung von Wohn häusern durch die Gemeinde. Diese Neigung bestand aber nur so lange, bis der Hausbesitzerverein zu der Angelegenheit Stellung genommen und gleichzeitig beschlossen hatte, daß sich die Vertreter der Ansässigen gegen jeden Wohnungsbau durch die Gemeinde erklären sollten. Daraufhin wurde durch die Hausbesitzer mehrheit in Coschütz der kommunale Wohnungsbau hinfällig gemacht, obwohl die schlimmste Wohnungsnot M) dort bestand. Das ist nur ein Beispiel. In den meisten anderen Gemeinden ist es ebenso, namentlich in den Landge meinden, wo drei Viertel der Gemeindevertreter Haus besitzer sind. Unter solchen Umständen hätte sich meiner Ansicht nach die Regierung selbst sagen müssen, daß sie nicht viel erreichen kann, wenn sie lediglich durch An regungen auf die Gemeinden einzuwirken sucht. Die Anregungen können nicht zur Geltung kommen, weil die Hausbesitzermehrheiten es zu verhindern wissen. Meine Herren! Es ist dann auch von der Re gierung in ihren Verordnungen darauf hingewiesen worden, daß man die Baugenossenschaften fördern solle. Gewiß ist das ein annehmbarer Vorschlag, aber diese Baugenossenschaften allein können das Übel, den Wohnungsmangel, nicht in der gewünschten Weise beseitigen, wie die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben. Die 90 Baugenossenschaften, die in Sachsen bestehen, haben bei weitem nicht so viel Wohnungen schaffen können, um den Bedürf nissen auch nur im bescheidensten Maße zu ent sprechen. Es ist also weder von den Baugenossen schaften allein ausreichende Hilfe zu erwarten, noch ist von den Gemeinden aus den bereits angeführten Gründen für eine ausreichende Wohnungsfürsorge et- was zu erhoffen. Daher ist es unbedingtnotwendig, daß der Staat in anderer Weise helfend eingreift, als das bisher geschehen. Das fordern wir um so dringlicher, als der Staat in den Gemeinden durch die Gemeinde ordnungen den Hausbesitzern das Regiment gesichert und so der kommunalen Wohnungsfürsorge den Weg erschwert hat. Vor allem ist es notwendig, daß sich der Staat finanziell an der Wohnungsfürsorge be teiligt, was andere Staaten längst getan haben. Ja anderwärts ist es gerade die Wohnungsfürsorge der Regierung gewesen, die bessernd auf die teilweise unerträglichen Zustände eingewirkt hat. Die Re gierung hätte nur nötig, sich das Beispiel anderer Staaten als Vorbild zu nehmen. Sie brauchte dann nicht mehr lange zu suchen, welcher Weg am besten einzuschlagen wäre. In Belgien, einem Lande, das in erster Linie mit Sachsen zu vergleichen ist, in Frank reich, Schweden und Österreich sind von der Regie rung Maßnahmen zur Linderung der Wohnungsnot getroffen worden. Man hat unter anderem staat liche Fonds gegründet und aus deren Mttel dann Zuschüsse gewährt zur Förderung des Kleinwohnungs baues und zur Förderung der Wohnungsverhältnisse im allgemeinen. Die Bildung solcher Fonds ist uns in Sachsen ja auch außerordentlich naheliegend, wen G wir schon Beispiele davon haben. Ich erinnere daran, daß man einen Fonds von 5 Mllionen zur Unter stützung landwirtschaftlicher und gewerblicher Ge nossenschaften geschaffen hat. Den Weg ist man also in Sachsen auch gegangen, nur nicht zu ausgesproche nen sozialpolitischen oder gemeinnützigen Zwecken. Auch für Mittelstandszwecke anderer Art hat der Staat Fonds geschaffen, aus denen er auch Unterstützungen verleiht. Ich will hier unsere Stellungnahme zu dieser Hilfe gar nicht berühren, möchte aber darauf Hinweisen, daß, wenn der Staat es für möglich, zweckmäßig und angängig gehalten hat, landwirtschaftliche und mittel ständische Zwecke durch Unterstützung aus Fonds zu fördern, es dann um so näher liegt, durch Bildung vielleicht eines Wohnungsfürsorgefonds Abhilfe zu schaffen, das zu tun, was man in anderen Staaten, ' wo man der Wohnungsfürsorge etwas mehr Auf merksamkeit gewidmet hat, längst getan hat. Wenn die Regierung einen ungefähr so großen Fonds, wie sie ihn für die landwirtschaftlichen Genossenschaften flüssig gemacht hat, auch für die Wohnungsfürsorge zur Verfügung stellte, dann^r würde es möglich sein, die schlimmsten Zustände im Wohnungswesen Sachsens zu beseitigen. Man bewillige ebenfalls
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