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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,4
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028369Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028369Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028369Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-05-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll80. Sitzung 2853
- Protokoll81. Sitzung 2881
- Protokoll82. Sitzung 2891
- Protokoll83. Sitzung 2985
- Protokoll84. Sitzung 3065
- Protokoll85. Sitzung 3117
- Protokoll86. Sitzung 3139
- Protokoll87. Sitzung 3173
- Protokoll88. Sitzung 3207
- Protokoll89. Sitzung 3287
- Protokoll90. Sitzung 3297
- Protokoll91. Sitzung 3419
- Protokoll92. Sitzung 3505
- Protokoll93. Sitzung 3619
- Protokoll94. Sitzung 3649
- Protokoll95. Sitzung 3699
- BandBand 1911/12,4 -
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Abg. Langhammer.) (L? der Deckungsmittel mit aller Energie dafür eintreten würde, daß die Deckungsmittel nicht bloß ausreichend seien für neue Mehrforderungen, sondern vor allen Dingen, daß sie nicht wieder die Schultern der Konsu menten belasteten, der mittleren und kleinen Kreise unseres Volkes. Diese Erklärung ist, glaube ich, in den nächsten Tagen abgeschwächt worden. (Abg. Günther: Sehr richtig!) Ich weiß nicht, ob der Draht oder das Telephon von Berlin nach hier eine Wirkung in dieser Beziehung ausgeübt hat. Darüber aber ist kein Zweifel: die Er gänzung, die der Herr Minister v. Seydewitz bei seiner zweiten Erklärung gab, schwächte das ab, und wir sehen aus dem Verlaufe der ganzen Sache, daß die sächsische Regierung im Bundesrate umgefallen ist; (Zuruf links: Zusammengeknickt ist!) d. h. man ist dem Einflüsse der Herren vom Zentrum in der bayerischen Regierung wahrscheinlich in dem selben diplomatischen Sinne, wie es der Herr Reichs kanzler v. Bethmann Hollweg begründet hatte, ge folgt. Die Haltung unserer Regierung ist nach meiner Auffassung beklagenswert. Nun komme ich zu der anderen Frage, der Frage der Bewilligung der Mittel für die sächsischen Ge sandtschaften. h Meine Herren! Der Herr Abg. Merkel und ich stehen heute noch auf dem Standpunkte, den wir bereits in der letzten Session in dieser Frage eingenom men, begründet und durch unsere Abstimmung zum Ausdruck gebracht haben. Damals ist in der Finanz deputation in sehr umfassender Weise über die Frage von dem Herrn Minister des Innern, den Deputa tionsmitgliedern und auch den als Gästen anwesenden Abgeordneten gesprochen worden, so daß ich mir ein Eingehen auf diese Gründe ersparen kann. Die Gründe, die der Herr Minister des Innern in der öffentlichen Plenarsitzung der Zweiten Kammer seiner zeit vorgebracht hat, decken sich annähernd mit der Begründung in der Deputation. Schon die damalige ausführliche Begründung hat den Standpunkt, den ich der Frage gegenüber einnahm, nicht im mindesten erschüttern können. Ich will heute noch einen weiteren Grund hinzufügen, der noch nicht, wenigstens noch nicht mit genügendem Nachdrucke,hervorgehoben worden ist und der mich bestimmt, gegen die Bewilligung für Gesandtschaften zu stimmen. Ich würde auch —das will ich in Parenthese einfügen — für die Berliner Gesandt ¬ schaft eintreten, wenn es durch den Antrag der Finanz- (0) deputation nicht unmöglich..gemacht -worden wäre. Ich darf wohl ein paar Zitate vorlesen.- (Präsident: Mrd gestattet.' In Art. 11 der Verfassung steht: - , . - „Der Kaiser hat im Namen des Reichs Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen:.. Der- Kaiser- Hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten." : Wenn man den Sinn dieser Verfassungsbestimmung richtig auslegt, kann man nur zu' der Überzeugung kommen, daß die' seinerzeit bestehenden- Gesandt schaften der Bundesstaaten, also auch des sächsischen Staates, nach und nach der Auflösung entgegeng,erführt werden müssen. Einen anderen -Sinn kann ich dem Artikel der Verfassung nicht unterstellen. Das Deutsche Reich besteht schon über 40 Jahreo Ich bin'der Meinung, daß Zeit genug gewesen wäre, an'die Auflösung dieser nach meiner Meinung überflüssigen Gesandtschaften zu denken. - ... (Sehr richtig!) In Verbindung damit., steht Art. 56 der Verfassung. Er lautet: „Die sämtlichen bestehenden Landeskonsulate werden aufgehoben, sobald. die Organisation der deutschen Konsulate..dergestalt vollendet ist, daß die. Vertretung^.der Einzelinteressen aller Bundes staaten als durch die Deutschen, Konsulate gesichert von dem Bundesrate'anerkannt wird." Wer im Erwerbsleben steht, wird mir zugeben,, daß der Ausbau der deutschen Konsulate, die berufen sind, unsere Interessen völkerrechtlich und./aus ,wirtschaft lichem Gebiete zu vertreten, einer großen Vollendung entgegengebracht worden ist. Damit fällt auch das Fortbestehen der Gesandtschaften der Bundesstaaten, also auch des sächsischen Staütes. Meine Herren ! Wer die Meinung von im Auslande lebenden' Deutschen kennen gelernt hat, wird mir zugeben, daß das Fort bestehen der Gesandtschaften ganz und gär über flüssig ist. Es kommt noch ein anderer Gesichtspunkt hinzu. Wir sind auch als Bundesstaat verpflichtet, nicht bloß bei Heeresfragen usw. den nationalen Standpunkt zu verteidigen und zu vertreten, . (Sehr richtig!) sondern auch, wenn es sich um die Aufrechterhaltung von Sonderrechten, die keinen Sinn mehr haben, handelt. Ich freue mich, daß bei der Debatte in: Reichs-
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