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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,4
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028369Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028369Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028369Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll80. Sitzung 2853
- Protokoll81. Sitzung 2881
- Protokoll82. Sitzung 2891
- Protokoll83. Sitzung 2985
- Protokoll84. Sitzung 3065
- Protokoll85. Sitzung 3117
- Protokoll86. Sitzung 3139
- Protokoll87. Sitzung 3173
- Protokoll88. Sitzung 3207
- Protokoll89. Sitzung 3287
- Protokoll90. Sitzung 3297
- Protokoll91. Sitzung 3419
- Protokoll92. Sitzung 3505
- Protokoll93. Sitzung 3619
- Protokoll94. Sitzung 3649
- Protokoll95. Sitzung 3699
- BandBand 1911/12,4 -
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(Berichterstatter Mg. vr. Schanz.) (L) I, II und III wesentlich andere Summen eingesetzt werden sollten, und zwar in Beamtenklasse 1 — ich trage dann allemal die drei Ortsklassen vor —: 800, 640, 480 M; in Beamtenklasse 2: 640,480,400 M.; in Bamtenklasse 3: 600,450, 375 M.; in Beamtenklasse 4: 480,400, 320 M.; in Beamtenklasse 5: 450, 360, 270 M.; in Beamten klasse 6: 360, 300, 240 M. Eventuell soll geändert werden in der Weise, daß in der 1. und 2. Beamtenklasse eine Steigerung des geltenden Tarifs um 25. Prozent, der 3. und 4. Klasse um 33 Vg Prozent, der 5. Klasse um 50 Prozent und der 6. Klasse uni 75 Prozent in der Ortsklasse I, um 100 Prozent in der Ortsklasse II und III erfolgt. Die Königl. Staatsregierung hat sich über die finanziellen Folgen schriftlich ausgesprochen. Danach ergibt die erste Anregung einen Minderbedarf von 27458 M. jährlich, die zweite Anregung einen Mehr bedarf von 737568 M. jährlich. Die Kürzung erfolgt ausschließlich bei den ersten vier Beamtenklassen. Die 5. Beamtenklasse bleibt wie im Dekret, während allein in der 6. Klasse zugelegt wird, und zwar bei Anregung I 501450 M., bei Anregung II 1 149 960 M. Die Re gierung erklärte diese Anregungen für unannehmbar, und die Deputation beschloß sie abzulehnen, ebenso wie einen daraufhin vom Herrn Abg. Keimling gestellten Antrag, die Klassen 1 und 2 um 25 Prozent, die Klassen 3 und 08) 4 um 33 r/z Prozent, die Klasse 5 um 50 Prozent und die Klasse 6 um 75 Prozent zu erhöhen. Die Ablehnung erfolgte mit 9 gegen 5 Stimmen bei 2 Stimmenenthal tungen. Die Deputation beschloß danach, den Tarif nach dem Dekret zu genehmigen, und stellt bei der Kammer den entsprechenden Antrag. Ich komme zum Ortsverzeichnis. Die Einreihung der einzelnen Orte in das Ortsverzeichnis ist von der Regierung in der Begründung zum Entwürfe ausführ lich gerechtfertigt. Die Deputation nahm eingehend von den Grundsätzen, die zu dieser Aufstellung geführt haben, Kenntnis Gegen diese Grundsätze wurden keinerlei wesentliche Bedenken in der Deputation erhoben, und es hat demnach die Zuweisung der einzelnen Orte und die Prüfung dieser Zuweisung, soweit sie beanstandet wird, nach den von der Königl Staatsregierung ausgestellten Grundsätzen zu erfolgen. Beanstandungen gegen diese Zu weisung sind nun in Gestalt von Petitionen von 30 Orten eiugegangen. Für mehrere derselben ist wiederholt und von verschiedenen Seiten petitioniert worden. Gegenstand der Petition ist aber regelmäßig die Bitte gewesen, den betreffenden Ort in Ortsklasse II einzu reihen, da es sich lediglich um Orte handelt, die nach dem Dekret unter Ortsklasse III fallen sollten. Petitionen haben eingereicht die Städte: Colditz, Altenberg, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Frohburg, Gott- «Z leuba, Penig und Taucha und die Landgemeinden: Böhlitz-Ehrenberg, Brambach, Copitz, Georgen tal mit Steindöbra und Aschberg, Gröba b. Riesa, Großschönau, Großzschachwitz, Hainsberg, Hart mannsdorf, Heidenau, Kleinzschachwitz, Laube gast, Leubnitz b. Werdau, Liebertwolkwitz, Linden thal, Mügeln, Neuhausen, Paunsdorf, Pot- schappel, Steinpleis, Meinersdorf und Weida b. Riesa. Die Deputation stellte sich diesen Petitionen insgesamt zunächst freundlich gegenüber und ersuchte die Königl. Staatsregierung um Auskunft über ihre Stellung. Diese Auskunft ist unter dem 30. April 1912 bei der Deputation eingegangen. Sie besagt: „Von den Petitionen dürften diejenigen ohne weiteres unbeachtlich erscheinen, bei denen die Petenten nur um deswillen die Einreihung in eine höhere Ortsklasse er streben, weil sie hoffen, solchenfalls mehr Zuzug von Be amten aus benachbarten Stationsorten zu erlangen. Sie gehen davon aus, daß, wenn ihre Gemeinde der zweiten Ortsklasse zugeteitt würde, die Beamten sich zum Verzug in die petitionierende Gemeinde eher veranlaßt sehen würden, als wenn letztere auch fernerhin der III. Ortsklasse angehören würde. Diese Erwägungen beruhen offenbar auf einer Nichtbeachtung der Vor schrift, daß die Höhe des Wohnungsgeld- Zuschusses sich nach dem Stationsorte der Be amten richtet und unabhängig davon ist, wo der Beamte tatsächlich Wohnung nimmt, so daß jedenfalls die Zugehörigkeit der petitionierenden Gemeinden zur II. oder III. Ortsklasse auf den Zuzug der Beamten aus den benachbarten Stationsorten ohne jeden Einfluß ist. Von solchen unzutreffenden Voraus setzungen dürften ausgehen die Petitionen von Böhlitz- Ehrenberg, Copitz, Georgental, Kleinzschachwitz, Groß zschachwitz, Liebertwolkwitz, Lindenthal und Steinpleis. Übrigens stehen diese Orte auch nach den Angaben der Petitionen unter dem Mindesterfordernis der in der Be gründung des Entwurfs ausgestellten Grundsätze. Ebenso ungerechtfertigt erscheint eine Zuteilung von Orten in eine höhere Klaffe, die, davon eine Hebung des Ortes erwarten, weil dieses Ziel außerhalb des Rahmens eines Wohnungsgeldzuschußgesetzes liegt. Hiervon gehen die Petitionen von Frohburg, Gottleuba, Neuhausen und Taucha aus. Bei weiteren Petitionen haben auch die neuerlichen Erörterungen ergeben, daß der betreffende Ort weit unter dem in den Grunsätzen geforderten Min destsatz steht. Das ist der Fall bei Altenberg mit 1007-1037 M., Colditz mit 963 M, Gröba mit 1077 M, Großschönau mit 1081 M., Hainsberg mit 1085 M-,
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