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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,4
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028369Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028369Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028369Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll80. Sitzung 2853
- Protokoll81. Sitzung 2881
- Protokoll82. Sitzung 2891
- Protokoll83. Sitzung 2985
- Protokoll84. Sitzung 3065
- Protokoll85. Sitzung 3117
- Protokoll86. Sitzung 3139
- Protokoll87. Sitzung 3173
- Protokoll88. Sitzung 3207
- Protokoll89. Sitzung 3287
- Protokoll90. Sitzung 3297
- Protokoll91. Sitzung 3419
- Protokoll92. Sitzung 3505
- Protokoll93. Sitzung 3619
- Protokoll94. Sitzung 3649
- Protokoll95. Sitzung 3699
- BandBand 1911/12,4 -
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M Vizepräsident Bär: Es ist folgender Antrag Noch eingegangen: „Die Kammer wolle beschließen, in 8 ? in« letzten Absätze nach den Worten „im Falle des Bedürfnisses" die Worte einzufügen „namentlich wenn sie einen selbständigen Haushalt führen und eine Familienwohnung innehaben". Ich frage: Wird dieser Antrag unterstützt? — Aus reichend. Er steht mit zur Debatte. Ferner ist ein Antrag Brodaus und Genossen ein gegangen : „Die Kammer wolle beschließen, das Dekret Nr. l5 an die Finanzdeputation zur noch maligen Beratung zurückzuverweisen, damit ein besserer sozialer Ausgleich in den Zuweisungen an obere, mittlere und untere Beamte herbei geführt werde." Der Antrag ist hinreichend unterstützt. Ich stelle ihn auch mit zur Debatte. Das Wort hat der Herr Abg. vr. Dietel. Abg. vr. Dietel: Meine sehr geehrten Herren! Bei der Vorberatung des vorliegenden Dekrets haben wir erklärt, daß wir im allgemeinen der Erhöhung des Wohnungsgeldes der Beamten sympathisch gegenüber stehen. Wir haben auch zum Ausdruck gebracht, daß die Königl. Staatsregierung mit überaus großer Sorgfalt die einzelnen Ortsklassen aufgestellt hat und daß das Dekret auch anderweit die Sorgfalt der Königl. Staats regierung erkennen läßt. Wir haben aber ebenso erklärt, daß wir gegen den vorgeschlagenen Taris, wie er in Anlage vorgelegt worden ist, die allerschwersten Be denken haben müssen, (Abg. Günther: Sehr richtig!) daß wir es nicht für richtig halten, wenn eine gleichmäßige Erhöhung der Wohnungsgeldbeiträge von 50 Prozent für alle Beamten durchgeführt wird. Wir haben auch, soweit das im Rahmen der Vorberatung geschehen konnte, die Gründe dafür angegeben. Der Herr Kollege Keimling hat, schon auf einzelne Gründe hingewiesen. Wir haben vor allem die Antwort auf die Frage des Tarifs von der Beantwortung der Frage abhängig gemacht, wozu der Wohnungsgeldzuschuß überhaupt da ist. Ich will nicht noch einmal diese Frage näher beantworten. Das hat schon der Herr Abg. Keimlig getan. Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, den vorhin der Herr Abg. Keimling dargelegt hat, muß man entschieden sagen, daß eine gleichmäßige Erhöhung der Wohnungsgeldzuschüsse nicht berechtigt ist. Wir haben weiter darauf hingewiesen daß in dem Dekret, das nun Gesetz werden soll, zwar das Verhältnis der Wohnungsgeldzuschüsse dasselbe M bleibt — darauf hat auch der Herr Abg. Hettner jetzt wieder hingewiesen —, daß sich aber das Bild ganz und gar verschiebt, wenn man die absoluten Zahlen ins Auge faßt. Ich will auf Einzelheiten auch nicht wieder eingehen, um die Zeit des Hauses nicht allzu lange in Anspruch zu nehmen. Jedenfalls muß jeder zugeben, der die absoluten Zahlen ins Auge faßt, daß die Zahlen außerordentlich zugunsten der höheren Beamten verschoben werden. (Abg. Günther: Sehr richtig!) Bei der Vorberatung hat schon der Herr Finanzminister demgegenüber eingehalten, daß die Zahlen für die höheren Beamten noch nicht dieselben seien, die man schon im Jahre 1901 für die höheren Beamten gefordert habe. Ich habe demgegenüber auch bei der Vorberatung darauf hingewiesen und wiederhole das, daß eben, wenn der Landtag diese Zahlen nicht angenommen hat, er sozialer und gerechter gedacht hat als die Königl Staatsregierung. Und wenn wir uns nicht auf denselben Boden stellten, dann würden wir gegenüber den Beschlüssen des früheren Landtages nicht einen Fortschritt, sondern ein Rückschritt beschließen. Endlich habe ich auf die wissenschaftliche Statistik hingewiesen. Ich habe einzelne Beispiele aus.dem deut-^ schen Vaterlande sowohl als auch speziell aus unserem Königreiche Sachsen herausgezogen, aus denen unwider legbar zwei Ergebnisse hervorgehen. Das eine Ergebnis ist: Je ärmer jemand ist, desto größer ist die Summe, welche er im Verhältnis zu seinem Einkommen für die Wohnung verausgaben muß. Das andere Ergebnis ist: Der Anteil der Miete ist bei dem kleinen Einkommen gestie gen, bei dem großen gesunken. Meine Herren! Wenn man dieses Ergebnis als richtig ansieht — und man muß es als richtig ansehen -,dann wird man ebenfalls nicht sagen können, daß der vorgeschlagene Tarif gerecht fertigt ist. (Sehr richtig!) Nun hat der Herr Kollege Hettner gesägt, daß diese Statistik in der Praxis nicht stimmt, daß in Dresden z. B. ein kleiner und mittlerer Beamter für den aus geworfenen Wohnungsgeldzuschuß wohl eine Wohnung bekommen könne, ein höherer Beamter aber nicht. Er hat dafür ins Feld geführt, daß die Wohnung eben den sozialen Verhältnissen entsprechend sein müsse. Ja, meine Herren, die Frage, inwieweit eine Wohnung den sozialen Verhältnissen entsprechen muß, kann sehr verschieden be antwortet werden. (Abg. Günther: Sehr richtig!)
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