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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,4
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028369Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028369Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028369Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll80. Sitzung 2853
- Protokoll81. Sitzung 2881
- Protokoll82. Sitzung 2891
- Protokoll83. Sitzung 2985
- Protokoll84. Sitzung 3065
- Protokoll85. Sitzung 3117
- Protokoll86. Sitzung 3139
- Protokoll87. Sitzung 3173
- Protokoll88. Sitzung 3207
- Protokoll89. Sitzung 3287
- Protokoll90. Sitzung 3297
- Protokoll91. Sitzung 3419
- Protokoll92. Sitzung 3505
- Protokoll93. Sitzung 3619
- Protokoll94. Sitzung 3649
- Protokoll95. Sitzung 3699
- BandBand 1911/12,4 -
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II. K. 80. Sitzung, am 2. Mai 1912 287.7 (Staatsminister v. Seydewitz.) Parkes käuflich zu erwerben, und bot als Kaufpreis ein schließlich des Holzbestandes I M. pro Die Kaufs verhandlungen zerschlugen sich jedoch, da eine Einigung über den Kaufpreis nicht zustande kam; die Stadtgemeinde pachtete schließlich die Fläche zur Benutzung als Waldpark für einen Zins von jährlich 15 M. pro da. Als die Stadtgemeinde im Mai 1910 auf die Er werbung eines zunächst auf 34 da bemessenen Teiles der jungen Heide, und zwar jetzt zwecks Errichtung von Kranken anstalten, zurückkam, wurde der Wert dieser den wert volleren Teil des jetzigen Kaufgegenstandes umfassenden Fläche als Bauland mit Rücksicht auf die auflagernden Sandmafsen je nach Lage der einzelnen Flächenteile von der Forstrevierverwaltung auf 6, 8, 10 und 12 M. pro gm, im Durchschnitt auf 9,60 M- pro gm bemessen. Die Stadtgemeinde wies jedoch demgegenüber darauf hin,, daß der Wert der Nachbargrundstücke in Trachen berge zur Grundwertsteuer nur auf 3 und 2 M. pro gm geschätzt setz und bot schließlich für eine um 14 Ku größere Fläche, also für 48 da pro gor 3 M. Die zu der ur sprünglichen Fläche tretenden 14 da liegew noch weiter vom Stadtbezirke und von der Straße ab und sind daher weit weniger wertvoll. Mit Rücksicht auf diese Ver größerung der Kauffläche und die der Stadtgemeinde von dritter Seite in Goppeln und Kaditz gemachten weit (8) billigerem Verkaufsangebote — pro gra 1 M. 21 Pst und 3 M. — glaubte das Finanzministerium schließlich, unter gewissen von der Stadtgemeinde zu erfüllenden Bedingungen, die den Ständekammern bereits im Dekret Nr. 40 bekannt gegeben worden sind, bis auf einen Kauf preis. von rund 2000000 M., das sind 4,17 M. pro gw für das Grundstück einschließlich des Sandes und des Holzbestandes, herabgehen zu können. Einmal ist nicht außer acht zu lassen, daß. das Grund stück nicht zu Gewinnzwecken, sondern, wie schon der Herr Abg. Schmidt sehr richtig hervorhob, zur Errichtung von Krankenanstalten und damit zu gemeinnützigen Zwecken dienen soll. Die Stadtgemeinde hat sich im Vertrage auch aus drücklich verpflichtet, das Kaufgrundstück nur zu Zwecken städtischer Anstalten für Krankenpflege, Fürsorge u. dergl. zu benutzen. Doch wird aller Voraussicht nach die Verwendung nicht nur auf speziell städtische Zwecke beschränkt, bleiben, vielmehr schweben.Verhandlungen darüber, däß die von der Stadt auf dem Grundstücke ge planten. Krankenanstalten, insbesondere das vorgesehene dritte Krankenhaus, auch den Gemeinden der Umgegend Dresdens, den Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt, Dresden-Neustadt und eventuell Pirna mit zur Verfügung gestellt werden und daß mit diesen Gemeinden hierzu (II. K. S. Abonnement.) ein Zweckverband geMündet. werden, soll. - . würde (D. also dann nicht nur die Stadtgemeinde Dresden, beteiligt, sein, sondern auch das benachbarte platte -Lan^ den Fall, daß die Stadtgemeinde: Teile, her Kauffläche,,- zu anderen als Zwecken der Krankenpflege. weiter, VM äußern und damit ihrer Verpflichtung zuwiderhandeln, sollte, ist dem Staatsfiskus ein im Grundbuchs zu ver lautbarendes Vorkaufsrecht Vorbehalten worden. Sodann dürfte es kaum möglich - sein,, die Fläche i n vollem Umfange 'zurzeit an. andere Erwerber zu veräußern. Als eigentliches Bauland können jetzt, nur die an die bestehenden Straßen, insbesondere die Moritz burger Landstraße,, angrenzenden Teile der Kauffläche an gesehen werden, während der weitaus größte Teil der, Fläche sich, wenn überhaupt, so doch sicher erst nach einer langen Reihe von Jahren als Bauland würde verwerten lassen. Jedenfalls ist es unwahrscheinlich, daß der etwa später zu erzielende Preis den jetzt vereinbarten einschließlich der in der Zwischenzeit anwachsenden Zinsen erreichen würde. ' Es kommt hinzu, daß bei Bebauung, der Grundstücke ^den Erwerber hohe Anliegerleistungen, Beschaffung von Straßenland usw., treffen würden und daß er hinsichtlich der Zuführung von Elektrizität, Gas und Wasser und ^hinsichtlich der Beschleusung auf ein Entgegenkommen der ! Stadt Dresden angewiesen sein würde. ' Ferner übernimmt die Stadt, wie auch schon mehr- ifach hervorgehoben wurde und auch im Dekret Nr. 40 S. 2 -angedeutet ist, in dem Kaufverträge eine längere Strecke der angrenzenden Staatsstraße — es sind 272 in — ohne Entschädigung zu eigener Unterhaltung. Das ist eine sehr erhebliche Entlastung des Staates, die bei Be urteilung des Kaufpreises nicht außer Betracht bleiben kann. Andererseits kommen mit dem Verkaufe der gesamten Flache an die Stadt sofort erhebliche Barmittel in die Hand des Staates, der damit alsbald anderweite Flächen zur Aufforstung erwerben kann, während bei einem all mählichen Verkaufe an einzelne Abnehmer naturgemäß die Kaufgelder später eingehen und vermutlich auch dann die dafür zu erwerbenden Flächen teurer sein würden. Die auf dem Grundstücke liegenden Sandmassen mußten bei der Preisbildung selbstverständlich mit in Betracht ge zogen werden, sie konnten aber zu einer besonderen Wert steigerung deshalb nicht führen, weil sich die Stadt ver pflichtet hat, den Sand— zur Vermeidung einer Beeinträch tigung des Sandverkaufs in anderen Teilen der Dresdner Heide — nicht an Dritte zu veräußern und, falls dies doch erforderlich werden sollte, dem Staatsfiskus die Hälfte des Reinerlöses zukommen zu lassen. Mit den Preisen, die bei 417
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