Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,4
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028369Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028369Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028369Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll80. Sitzung 2853
- Protokoll81. Sitzung 2881
- Protokoll82. Sitzung 2891
- Protokoll83. Sitzung 2985
- Protokoll84. Sitzung 3065
- Protokoll85. Sitzung 3117
- Protokoll86. Sitzung 3139
- Protokoll87. Sitzung 3173
- Protokoll88. Sitzung 3207
- Protokoll89. Sitzung 3287
- Protokoll90. Sitzung 3297
- Protokoll91. Sitzung 3419
- Protokoll92. Sitzung 3505
- Protokoll93. Sitzung 3619
- Protokoll94. Sitzung 3649
- Protokoll95. Sitzung 3699
- BandBand 1911/12,4 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
M Abg. Nitzschke (Leutzsch): Meine Herren! Nachdem sich der Herr Vizepräsident Fraßdorf' in so überaus warmer Weise für den Regierungsentwurf ausgesprochen hat, kann ich mich ziemlich kurz fassen. Ich habe im Namen der nationalliberalen Fraktion zu erklären, daß wir dem Deputationsantrage gern zustimmen, besonders weil das Areal zu gemeinnützigen Zwecken Verwendung finden soll. Durch die in den Kaufvertrag mit auf genommenen Bedingungen erscheint es ausgeschlossen, daß das Land jemals zu Spekulationszwecken Verwendung finden kann, und aus diesem Grunde haben wir nichts dagegen einzuwenden, wenn der Preis, wie behauptet wurde, verhältnismäßig billig sein sollte. Aber ich möchte bei dieser Gelegenheit kurz daraus Hinweisen, daß es sonst Schwierigkeiten macht, wenn man in anderen Gegenden des Landes forstfiskalisches Areal erwerben will, und ich knüpfe an meine kurzen Aus führungen den Wunsch, daß die Königl. Staatsregierung resp. das Finanzministerium, sofern berechtigte Wünsche aus anderen Teilen des Landes kommen, die sich in derselben Richtung bewegen, dasselbe Entgegen kommen zeigt. (Sehr richtig!) Vizepräsident Bär: Das Wort hat der Herr Abg. (L) Nitzsche (Dresden). Abg. Nitzsche (Dresden): Meine Herren! Mein Freund Fräßdorf hat vorhin die Besorgnis ausgesprochen, daß von bestimmten Seiten gesagt werden könne, der Preis des Geländes sei zu hoch. Ich denke nicht daran. Aber ich kann bestätigen, was hier bereits angedeutet worden ist gegenüber der Bemerkung des Herrn Kollegen Schmidt, daß das Stadtverordnetenkollegium zu Dresden, als die Sache dort zur Verhandlung kam, einstimmig der Mei nung war, der Preis sei zu hoch. Besonders wurde dieser Meinung Ausdruck gegeben von Leuten, denen man em Verständnis für die Bodenpreise durchaus zu trauen kann. Die Verhandlungen darüber sind daher außerordentlich schwierig gewesen. Der Widerspruch war in der ersten Zeit so groß, daß zunächst ein Beschluß gar nicht zustande kam. Nur mit Rücksicht auf die vor gerückte Zeit, weil die Sache noch zur endgültigen Ver abschiedung im Landtage kommen sollte, hat man sich bereit erklärt, dem Vertrage zuzustimmen. Man hat be sonders mit Rücksicht auf die Verkaufsbedingung, die gestellt worden ist, den Preis für zu hoch erklärt. Und tatsächlich sind diese Bedingungen so, daß sie für einen Privatunternehmer ganz unannehmbar wären. Ich will nur darauf verweisen, daß die Regierung sich sogar das Rückkaufsxecht Vorbehalten hat, eine Bedingung, die kein Privatunternehmer, der damit rechnet, das erworbene «Ä Land eventuell weiterzuverkaufen, hätte annehmen können. Ferner ist die Veräußerung und das Graben voll Sand nach dem Kaufverträge nicht zulässig. Die Stadt denkt ja gar nicht daran, den Sand irgendwie zu verwerten. Es wäre geradezu eine Barbarei, wenn man auf dem Gelände Sandgruben anlegen wollte, wie das der Herr Kollege anscheinend für° möglich hält. Ein Privatunternehmer würde allerdings den Sand mit ver werten wollen, aber die Stadt Dresden darf das nicht. Trotzdem sind die Stadtverordneten auf diese Bedingung eingegangen. Aber man wird zugeben müssen, daß man unter solchen Bedingungen das Gelände an einen Privat unternehmer nicht hätte verkaufen können. Auf den gemeinnützigen Zweck, der bei der Erwerbung ins Auge gefaßt ist, ist schon hingewiesen worden. Ich will dazu nur noch bemerken, daß der Staat es auch versteht, wenn er Bauten zu gemeinnützigen Zwecken im Auge hat, sich das Land möglichst billig zu besorgen. Er nimmt es sogar gern geschenkt, oder er nimmt auch von Städten, wo er die Anstalten baut, noch erhebliche Summen an. Es ist von dem Herrn Kollegen Koch mit Recht darauf hingewiesen worden, daß die Gegend dort, dieser Waldbestand, wohin diese Anstalt kommen soll, für die Erholung der Dresdner Bevölkerung von außer ordentlicher Bedeutung ist.. Nun, meine Herren, dort M sollen in Zukunft Leute untergebracht werden, die der Erholung ganz besonders bedürfen; es sollen Kranke dort gepflegt werden. Die Stadt Dresden ist darauf zuge kommen, gerade dieses Gelände zu erwerben, weil es nach dem Urteile der Sachverständigen für die Gesundung von Kranken außerordentlich geeignet ist; deshalb ist man auch trotz des vermeintlich hohen Preises nicht darauf zugekommen, ein anderes Gelände zu erwerben. Wenn man der Meinung ist, daß dieses Waldgelände in erster Linie der Erholung dienen soll, so kann es keinem besseren Zwecke eröffnet werden als der Krankenpflege. Es ist doch ein gewaltiger Unterschied, ob dort eine solche Anstalt hingestellt werden soll oder ob dieses für die Gesundheits verhältnisse der Stadt Dresden so wichtige Gelände privaten Bauunternehmern ausgeliefert wird, die dorteventuellSand- gruben anlegen und schließlich in möglichst dichter Reihe Landhäuser erbauen würden, so daß es als Erholungs ort verloren ginge; ja es könnten die Gesundheits verhältnisse in Dresden dadurch ungünstig beeinflußt tverden. Es ist auch zu bedenken — ich glaube, der Herr Finanzminister hat das schon betont —, daß auf eine lange Reihe von Jahren hinaus dieses Gelände zu Bebauungszwecken an Privatunternehmer nicht veräußert werden könnte. Vorläufig, soweit ich die Sache kenne,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder