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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,4
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028369Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028369Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028369Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll80. Sitzung 2853
- Protokoll81. Sitzung 2881
- Protokoll82. Sitzung 2891
- Protokoll83. Sitzung 2985
- Protokoll84. Sitzung 3065
- Protokoll85. Sitzung 3117
- Protokoll86. Sitzung 3139
- Protokoll87. Sitzung 3173
- Protokoll88. Sitzung 3207
- Protokoll89. Sitzung 3287
- Protokoll90. Sitzung 3297
- Protokoll91. Sitzung 3419
- Protokoll92. Sitzung 3505
- Protokoll93. Sitzung 3619
- Protokoll94. Sitzung 3649
- Protokoll95. Sitzung 3699
- BandBand 1911/12,4 -
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II. K. 88. Sitzung, am 14. MLi 1912 3273 (Abg. vr. Zöphel.) Das ist ein Verdienst in dieser vorgerückten Stunde. (Heiterkeit.) Meine Herren! Ich kann von vornherein ein rech tes Mittel, das Borgunwesen zu beseitigen, darin nicht erblicken, daß man die Folgen des Borgunwesens, die einzigen erzieherischen Elemente im Borgunwesen zu beseitigen sucht. Das ist das Schöne der Kausalität im Gewerbsleben, daß die Schäden aus einer Miß wirtschaft den treffen und den klug machen, der sie verschuldet hat; daher das schöne Wort: Durch Schaden wird man klug. Wenn man nun eine Einrichtung schaffen will, die diese erzieherische Wirkung des Borg unwesens noch beseitigt, so ist damit zu rechnen, daß das Borgunwesen noch stärker auftreten wird. (Sehr richtig!) Eine leichtere und billigere, bequemere Einziehung als Mittel gegen das Borgunwesen anzuempfehlen, ist ein kühnes Stück, und ich halte es nicht für möglich, daß dieses Mttel den empfohlenen Zweck erreicht. Es sind nun andere Vorschläge gemacht worden, die ich kurz streifen will. Der Herr Abg. Günther hat schon auf die bedenkliche Seite der Vorschläge hingewiesen. Beim Rechnungenausschreiben teile M ich nicht bloß das Bedenken, das der Herr Abg. Gün ther dagegen gehalten hat, sondern ich meine auch, die Tatsache, daß ein Geschäftsmann bei der Behand lung seiner Rechnungen am besten Fühlung mit seinem Geschäfte behält, ist nicht zu bestreiten. Nun will man ihm durch eine beamtete Persönlichkeit oder Organisation die sehr wesentliche Fühlung mit seiner eigenen Kundschaft, mit seinen eigenen Büchern ab zunehmen suchen. (Abg. Biener: Eben nicht!) Das ist gewiß die Konsequenz, meine Herren! Wenn das durchgeführt werden soll, so bedeutet das eine Loslösung des Geschäftsmanns aus der Fühlung mit seinem eigenen Geschäfte. Aber wenn diese noch obendrein von einem Manne gemacht wird, der die Anleitung geben soll für verschiedene Geschäftsleute, so ist ganz klar, daß der irgendwie in die Verhältnisse der Konkurrenz auch Einblick nimmt. Also er trägt die Kenntnisse, die er in einem Geschäft gewonnen hat, in das andere Geschäft hinein. Ich möchte d en An gehörigen des Handwerksstandes kennen lernen, dem es erwünscht ist, daß eine Persönlichkeit, die auch in anderer Leute Geschäftsbücher einblickt, nun in feinem Geschäft unterrrchtet^wird. Ein rein Platonischer^ Unterricht kann es doch wohl nicht sein. Es handelt sich W) um eine Beziehung auf das betreffende Geschäft, und wenn es Nutzen haben soll, so kommt es nicht darauf an, daß man den Handwerkern allein eine Anw eisung für ihre Buchführung gibt, sondern ihnen auch in der Buchführung selbst zur Seite steht, und diese Unter stützung wird tatsächlich ein zweifelhaftes Geschenk für die Handwerker sein. Ich möchte dann noch auf die Interessen der An wälte kommen, die hier mit großer Fürsorge berück sichtigt sein sollen, die aber noch nicht in vollem Um fange gewürdigt worden sind. Ich brauche nicht aus zuführen, daß der Anwaltstand ein Bestandteil unseres öffentlichen Lebens ist, der nicht beeinträchtigt werden sollte. Ich möchte aber darauf aufmerksam machen: die Anwälte haben einen Gerichtsprivileg nicht bloß vor dem Landgerichte, sondern auch vor dem Amts gerichte. Vor dem Amtsgerichte kann die ^Partei sich selbst vertreten, aber wenn sie einen Vertreter nimmt, so darf es, wenn der sich mit fremden Geschäften befaßt, nur ein Anwalt sein. Nur in Ausnahmefällen ist der Rechtskonsulent zugelassen, nämlich dort, wo nicht genügend Anwälte vorhanden sind. Der Amts richter hat Leute, die fremde Rechtssachen führen, nach seinem Ermessen zurückzuweisen. Es ist unbedingt zu fürchten, daß der Amtsrichter, wenn jetzt ein An- M) gestellter einer Organisation, wie das Einziehungsamt es ist, kommt und wenn er sieht, daß dieses Ein ziehungsamt vom Staate unterstützt wird, zweifeln wird, ob er diesen Mann zurückzuweisen hat. Darin liegt eine starke Beeinträchtigung der Geschäfte, die der Anwalt zwar nicht auf Grund des Anwalts zwanges, aber wegen seines Gerichtsprivilegs, das er im übrigen hat, zu fürchten hat. Es ist also zu bedenken, daß der Anwaltstand, der heute in den meisten Fällen auch die geringen For derungen seiner Klienten mit einzuklagen hat, künftig durch die Mittelstandsvereinigung abgelvst wird und daß also durch die Angestellten der Mittelstandsver einigung die Beeinträchtigung des Anwaltstandes un zweifelhaft gegeben ist. Sie dürfen nicht verkennen, meine Herren, daß der Anwaltstand heute auch nach solchen vielleicht einen geringen Betrag darstellenden Forderungen greifen muß. Wir sind zu einem großen Prozentsatz, in den Verkehrszentren wenigstens, dar auf angewiesen, die Geschäfte, die uns angeboten werden, zu nehmen. Wir können uns nicht auf die Landgerichtspraxis zurückziehen. In, dieser glücklichen Lage sind nur wenige meiner Kollegen. Infolgedessen ist hier unzweifelhaft eine Gefahr gegeben, die in 472^
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